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Sabine Ellersick schrieb am 10.03.10: > > Zusatzbeiträge zur Krankenkasse: Auswirkungen für Leistungsempfänger > > Nürnberg (ots) - - Übernahme der Zusatzbeiträge für > Arbeitslosengeld II-Bezieher: Härtefallkatalog beschreibt diese > Ausnahmen > > - Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern mit zusätzlichem Einkommen ist > grundsätzlich keine Erstattung möglich > > - Arbeitslosengeld I-Bezieher haben den Zusatzbeitrag generell > selbst zu tragen > > Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres > die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Der Zusatzbeitrag kann > für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch die > Grundsicherungsstellen übernommen werden, wenn der Wechsel zu einer > Krankenkasse, welche keine zusätzlichen Beiträge erhebt, eine > besondere Härte darstellt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die > bisherige Krankenkasse spezielle erforderliche Behandlungsformen > anbietet, Anwartschaftszeiten für Prämienzahlungen verloren gehen > oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird. > > In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales > wurden nun weitere Härtefälle beschrieben, die einen > Krankenkassenwechsel nicht zwingend erfordern. Dies gilt demnach > unter anderem auch, wenn: > > - die bisherige Krankenkasse bereits bestimmte Leistungen > bewilligt hat, wie zum Beispiel eine Reha-Maßnahme oder Kur, > > - bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte > zurückgegeben werden müssten oder > > - dies den Abbruch einer begonnenen Dauerbehandlung bedeuten > würde. > > Die besondere Härte ist durch den Leistungsempfänger nachzuweisen. > Antragsformulare werden durch die Grundsicherungsstellen zur > Verfügung gestellt oder sind im Internet der BA unter "Formulare für > Bürgerinnen und Bürger" abrufbar. > > Erzielt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Einkommen, welches > auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, kann der Zusatzbeitrag, > wie die allgemeinen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, > vom Einkommen abgesetzt werden. Daher erfolgt in diesen Fällen keine > Erstattung durch die Grundsicherungsstellen. > > Eine Übernahme der Kosten bei Arbeitslosengeld I-Empfängern durch > die Agentur für Arbeit ist generell nicht möglich. Der Zusatzbeitrag > ist deshalb direkt von dem Versicherten an die Krankenkasse zu > zahlen. > > Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit > finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de. > > Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA) > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2 > > Pressekontakt: > Bundesagentur für Arbeit > Presseteam > Regensburger Strasse 104 > D-90478 Nürnberg > E-Mail: zentrale.presse ät arbeitsagentur.de > Tel.: 0911/179-2218 > Fax: 0911/179-1487 >
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