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Sabine Ellersick schrieb am 02.03.10: > > Westfalenpost: Mit Beißhemmung > > Hagen (ots) - Das Urteil zur Datenspeicherung > > Von Winfried Dolderer > > Man kann sich mittlerweile darauf verlassen, auf diesen Masochismus > der Berliner Politik: Immer, wenn ihnen das Bundesverfassungsgericht > ein Gesetz um die Ohren haut, brechen die dafür Verantwortlichen in > reines Entzücken und Dankbarkeit aus. Gestern war dieses Phänomen > besonders augenfällig bei der SPD, die es als "wesentliche Stärkung > der Bürgerrechte" feiert, dass die Karlsruher Richter ein von einer > SPD-Justizministerin fabriziertes Paragraphenwerk in die Tonne > treten. > > Sie setzen damit eine Rechtsprechung fort, mit der sie in den > vergangenen Jahren zu wiederholten Malen den überschießenden Eifer > der Sicherheitspolitiker mit mehr Nachdruck oder weniger > korrigierten. Man denke an die Urteile zu Online-Durchsuchung, > Flugsicherheit, Großem Lauschangriff. Wie viel von unserer Freiheit > und von unserem Recht, vom Staat unbehelligt zu bleiben, möchten wir > uns unsere Sicherheit kosten lassen, ist ja die Frage, die sich seit > dem 11. September als roter Faden durch die innenpolitische Debatte > zieht, keineswegs nur in Deutschland: Manche Bürger würden vielleicht > im Zweifel für die Sicherheit optieren. Das Verfassungsgericht findet > sich zuverlässig auf der Seite der Freiheit. > > Dabei weicht gleichwohl das gestrige Urteil in einem Punkt von der > bisherigen Linie ab. Erstmals verzichten die Richter darauf, eine > umfassende Datenspeicherung ohne konkreten Anlass für prinzipiell > verfassungswidrig zu erklären. Dies aus Rücksicht auf die EU, deren > Richtlinie die Bundesregierung mit dem verworfenen Gesetz gefolgt > ist. So gesehen ein Urteil mit Beißhemmung. > > Originaltext: Westfalenpost > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58966 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58966.rss2 > > Pressekontakt: > Westfalenpost > Redaktion > > Telefon: 02331/9174160 > > ---------------------------------------------------------------------- > > Neue Westfälische: Neue Westfälische Bielefeld: Verfassungsgericht > kippt Vorratsdatenspeicherung Dankend abgelehnt JOHANN VOLLMER > > Bielefeld (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat den > Machbarkeitsfantasien zur inneren Sicherheit einen Riegel > vorgeschoben. Die Vorratsdatenspeicherung ist in der jetzigen Form > verfassungswidrig. Zum wiederholten Male muss man den Eindruck > gewinnen, dass die Bürgerrechte ihren Wohnsitz nach Karlsruhe verlegt > haben. > > Im Berliner Innenministerium, wo sie auch zu Hause sein müssten, > werden die Freiheitsrechte der Bürger seit Jahren beschnitten - egal > ob die Minister Schily, Schäuble oder de Maizière hießen. Dort will > man mit dem internationalen Terrorismus nicht nur Schritt halten, man > will ihn überholen. Verbrechen sollen erkannt werden, noch ehe sie > gedanklich entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sammelt der Staat > alle Daten, deren er habhaft werden kann. Der Traum ist der > vollendete Präventionsstaat. > > Der Grundsatz lautet bei jeder neuen Gesetzesinitiative stets: Wer > nichts zu verbergen hat, braucht sich wegen der Überwachung nicht zu > sorgen. Jeder Mensch hat aber etwas zu verbergen. Nicht > strafrechtlich, sondern im Bereich des privatesten Raumes, der > Intimsphäre. > > Um diese zu schützen, reicht es nicht, sich nur auf die > Verfassungsrichter zu verlassen. Jeder selbst muss erkennen, dass es > eben nicht in Ordnung ist, wenn der Staat zum Lauschangriff ansetzt; > wenn er Telefone abhören und öffentliche Plätze per Videokamera > überwachen möchte; wenn er auf Bankdaten zugreift, ohne dass > Betroffene davon erfahren; wenn er Mautdaten zur Fahndung einsetzen > und Fluggästen bis auf den nackten Körper schauen will; wenn > Fingerabdrücke, Telefon- und Internetverbindungen gespeichert werden. > Die Sicherheit, die der Staat verspricht, ist trügerisch. Er stellt > jeden Einzelnen unter Generalverdacht. Der Präventionsstaat möchte > den Bürger vor sich selbst schützen. Mit freundlichem Dank abgelehnt. > > Originaltext: Neue Westfälische > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2 > > Pressekontakt: > Neue Westfälische > News Desk > Telefon: 0521 555 271 > nachrichten ät neue-westfaelische.de > > ---------------------------------------------------------------------- > > Ostsee-Zeitung: OSTSEE-ZEITUNG Rostock zur Vorratsdatenspeicherung > > Rostock (ots) - Wieder haben die Karlsruher Richter der Politik > einen liederlich-lässigen Umgang mit der Verfassung bescheinigt. Vor > einigen Wochen war es die Hartz-IV-Gesetzgebung, jetzt geht es um die > Verpflichtung der Telefon- und Internetanbieter, alle > Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu registrieren. Nun > wäre das Verfassungsgericht überflüssig, gäbe es keine Zweifelsfälle > bei der Gesetzgebung. Aber die Häufung und die Deutlichkeit, mit der > die obersten Richter zuletzt wichtige Gesetze in den Papierkorb > befördert haben, ist bedenklich. Das gilt insbesondere für die > Sicherheitsgesetze. Die beiden großen Parteien haben hier nicht nur > Maß und Mitte aus den Augen verloren, sondern das Grundgesetz gleich > mit. Die gestrige Abmahnung ist ja kein trauriger Einzelfall. Sie > steht in einer Reihe mit den Urteilen zum "Großen Lauschangriff" oder > der Online-Durchsuchung. Freiheit und Schutz der Bürger stehen in > einem Spannungsverhältnis. Es auszutarieren, diese Aufgabe lag bei > Union und SPD wohl in keinen guten Händen. > > Originaltext: Ostsee-Zeitung > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65393 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65393.rss2 > > Pressekontakt: > Ostsee-Zeitung > Thomas Pult > Telefon: +49 (0381) 365-439 > thomas.pult ät ostsee-zeitung.de > > ---------------------------------------------------------------------- > > Südwest Presse: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung > > Ulm (ots) - Löschen - und zwar sofort. Derart praktische > Anweisungen gibt das Bundesverfassungsgericht nicht alle Tage. Doch > in ihrem gestrigen Urteil, das die Vorratsdatenspeicherung für > grundgesetzwidrig erklärt, unterstrichen die Richter mit dieser > Vorgabe, welch große Bedeutung sie Datenschutz und Privatsphäre > zumessen. Zugleich straften sie all jene Lügen, die eine Entscheidung > im "Ja - aber"-Stil erwartet hatten. Diese Deutlichkeit ist eine > Absage an einen überbordenden Präventionsstaat und ein Erfolg für all > jene, die in Zeiten tatsächlicher und angeblicher Bedrohungen darauf > beharren, über Jahrhunderte erkämpfte Freiheitsrechte nicht auf dem > Altar einer doch nie zu erfüllenden Sicherheitsillusion zu opfern. > Die Entscheidung ist eine Klatsche für den ehemaligen > Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der sich nur aufgrund seines > Wechsels ins Finanzressort nun nicht mit der Frage beschäftigen muss, > ob er zurücktreten soll. > > Schließlich ist der Richterspruch - und vor allem seine Begründung - > Nachhilfeunterricht nicht zuletzt für den Bundestag, der das Paket > einst abgenickt hat. Denn Vorschläge, wie sich das Gesetz besser und > vor allem verfassungskonform hätte ausgestalten lassen, hat das > Gericht gleich mitgeliefert. > > Seit gestern ist einmal mehr klar: Wer glaubt, mit der ebenso > strapazierten wie schönfärberischen Formel von der "Balance zwischen > Freiheit und Sicherheit" das Gewicht einseitig zulasten der > Bürgerrechte verschieben zu können, scheitert - zumindest wenn er > sich solch grober juristischer Strickmuster bedient, wie es der > deutsche Gesetzgeber bei der Vorratsdatenspeicherung getan hat. Angst > ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber und so bedürfen - auch das > lässt sich aus dem Urteil herauslesen - tiefe Eingriffe in die > Freiheit der Bürger stichhaltiger Begründungen. Mehr also, als in den > Raum gestellte Behauptungen, die Speicherung sei zur Terrorabwehr > notwendig oder schwammig gefasste Befugnisse für Strafverfolger oder > Geheimdienste. > > Doch auch die Gegner der Speicherung werden sich das Urteil genau > ansehen müssen. Ihr Sieg über die "Datenkrake" ist nicht so > uneingeschränkt, wie sie es hartnäckig im Internet verbreiteten. Denn > das Gericht hat die Speicherung nicht in jeder Form abgelehnt und > schon gar nicht den Stab über der EU gebrochen, auf deren Richtlinie > die Sammlung der Daten zurückgeht. Und ebensowenig mochten die > Richter den im Vorfeld vorgebrachten Bedenken folgen, künftig würden > geheimdienstliche Auswertemethoden auf die Gesamtbevölkerung > angewandt. > > Allerdings hat zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit eine zumindest auch > über das Internet organisierte Massenbewegung erfolgreich > obrigkeitliche Eingriffe in den Fernmeldebereich abgewehrt: Von > Ursula von der Leyens Gesetz zur Einführung von Internetsperren haben > nach massiven Protesten der Netzgemeinde und der größten Petition > aller Zeiten an den Bundestag mittlerweile fast alle Parteien > eindeutig Abstand genommen; Bald nach der Bundestagswahl waren > plötzlich auch sie von der Nutzlosigkeit des Gesetzes überzeugt. > Gegen die Vorratsdatenspeicherung gingen mehr als 34 000 Beschwerden > ein, ebenfalls massiv begleitet aus den Reihen derer, für die das > Internet fest zur Lebenswelt gehört. > > Je öfter die Parteien stümperhaft und bar technischer Kenntnisse > Gesetze auf den Weg bringen, deren Folgen auf freie und unbefangene > Kommunikation sie nicht abschätzen können - oder wollen -, desto mehr > laufen sie Gefahr, die wachsende Generation netzaffiner Menschen zu > verprellen, die sich von ihnen abzuwenden beginnt. Die Piratenpartei, > das sollte zu denken geben, hat ihren Aufstieg nicht zuletzt dieser > Inkompetenz der Etablierten zu verdanken. > > Originaltext: Südwest Presse > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2 > > Pressekontakt: > Südwest Presse > Lothar Tolks > Telefon: 0731/156218 > > ---------------------------------------------------------------------- > > Berliner Morgenpost: Ein Etappensieg für den Datenschutz > > Berlin (ots) - Für die Sprache der Karlsruher Verfassungswächter > ist bisweilen ein Dolmetscher vonnöten - oder ein Philosoph. In der > Begründung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung heißt es etwa: > "Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und > registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität > der Bundesrepublik, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in > europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss." > Daraus lässt sich ein Bekenntnis gegen die Vorratsdatenspeicherung > ableiten. Zugleich aber haben die Richter grundsätzlich nichts gegen > eine "anlasslose" Speicherung von Telekommunikationsdaten > einzuwenden, sofern EU-Richtlinie und die gestern aufgestellten > Hürden beachtet werden. Innenminister Thomas de Maizière fasst den > komplexen Karlsruher Spruch für Laien verständlich zusammen: "So > nicht, aber anders." > > Insofern ist der Jubel der Datenschützer verfrüht: Sie haben gestern > gesiegt, aber auf Sicht nicht gewonnen. Zwar wird die bisherige > Praxis für nichtig erklärt, aber nur, weil die Regelung mal zu > schwammig, mal nicht strikt genug formuliert war. In Wirklichkeit hat > Karlsruhe, trotz aller Bekenntnisse zur Privatsphäre, einen > Kulturbruch vollzogen. 1983 kippten die Verfassungsrichter das > Volkszählungsgesetz mit dem Hinweis auf die "informationelle > Selbstbestimmung" des Bürgers. Damit ist es nun vorbei. Die Richter > wiesen darauf hin, dass der Staat ein begründetes Interesse an den > Daten haben kann, wenn schwere Gefahr für Leib, Leben und Freiheit im > Verzug ist, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur > Abwehr einer allgemeinen Gefahr. Die Verfassungsrichter stellen klar, > dass es sich um einen Eingriff handelt mit "einer Streubreite, wie > sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt." Für das Aufbewahren der > Daten gelten strikte Regeln, zum Beispiel eine anspruchsvolle > Verschlüsselung. > > Es ist ein weiteres Indiz für die zerfahrene Koalition, dass > Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister de > Maizière offenbar ganz unterschiedliche Ideen über die nächsten > Schritte hegen. Während die Liberale gemächlich zu Werke gehen > möchte, mahnt der Christdemokrat zur Eile. Schließlich gilt es, eine > EU-Richtlinie umzusetzen. Lassen sich die Deutschen zuviel Zeit, > droht Ungemach aus Brüssel. > > Ganz nebenbei demonstriert der Richterspruch auch, wie eng die > Spielräume der nationalen Gesetzgebung gesteckt sind. Die ewigen > Korrekturen aus Karlsruhe, zuletzt bei Hartz IV, bieten Anlass, um > die deutsche Gesetzgebungspraxis grundsätzlich zu überdenken. Anstatt > ein Gesetz wie einen Testballon steigen zu lassen in der Hoffnung, > dass er fliegt, wäre es hilfreicher, sowohl > Grundgesetz-Kompatibilität als auch EU-Belastbarkeit schon beim > ersten Wurf mitzudenken. Dass nahezu alle umstrittenen Gesetze über > Jahre im Karlsruher Flaschenhals stecken, um dann für unzureichend > erklärt zu werden, wirft kein gutes Licht auf die Handwerkskunst der > deutschen Gesetzgeber, sprich: Politiker. > > Originaltext: Berliner Morgenpost > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53614 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53614.rss2 > > Pressekontakt: > Berliner Morgenpost > > Telefon: 030/2591-73650 > bmcvd ät axelspringer.de > > ---------------------------------------------------------------------- > > Rheinische Post: Freiheit - ja Sicherheit - ja > > Düsseldorf (ots) - So wie ein Staat ohne Gerechtigkeit nach > Ansicht des Heiligen Augustinus nichts anders ist als eine große > Räuberbande, so gilt auch dies: Freiheit ohne Sicherheit ist etwas > Fragiles, Sicherheit ohne Freiheit etwas für Häftlinge. Das > Bundesverfassungsgericht hat zum wiederholten Mal in den letzten > Jahren bei dem sicherlich stets ernst gemeinten Versuch, die Balance > zwischen Freiheits-Garantie und Sicherheits-Gewähr zu halten, etwas > Schlagseite gezeigt. Man meint auch aus den Leitsätzen zum > Vorratsdatenspeicher-Urteil das Credo des scheidenden > Gerichtspräsidenten Papier herauszuhören: Der Zweck des Staates sei > die Gewährleistung von Freiheit. Bei aller Wertschätzung möchte man > antworten: "Mit Verlaub, Herr Professor, sie springen zu kurz." > Die Richtlinien der EU zur Vorratsdaten-Speicherung wurden wie es > deutsche Art ist von der großen Koalition Merkelx0e/x0eSteinmeier > 2007 übererfüllt. Der Gesetzgeber als Erste Gewalt sollte jetzt im > notwendigen Gehorsam vor der Dritten Gewalt den Freiheits- und > Datenschutz ernster nehmen. Aber er darf dabei nicht ignorieren, was > deutsche und andere europäische Terroristen-Abwehrkräfte zu Recht > verlangen: potentiell Schwerkriminelle bei all ihren technologisch > neuartigen Aktivitäten und Möglichkeiten nicht unbehelligt zu lassen. > Verbrecher-Freiheit bedeutet Bürger-Unsicherheit. > > Originaltext: Rheinische Post > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2 > > Pressekontakt: > Rheinische Post > Redaktion > > Telefon: (0211) 505-2303 > > ---------------------------------------------------------------------- > > Lausitzer Rundschau: Karlsruhe setzt dem Staat erneut enge Grenzen > > Cottbus (ots) - Mit dem Wort wegweisend sollte man grundsätzlich > vorsichtig umgehen. Für das Karlsruher Urteil ist es aber eine > durchaus treffende Bewertung, denn der Richterspruch bedeutet weit > mehr als nur das Aus für ein von der Politik wieder einmal miserabel > gemachtes Gesetz. > > Karlsruhe hat einer seit Jahren um sich greifenden, üblen > politischen Attitüde Grenzen aufgezeigt: Gemeint ist das Streben nach > Sicherheit um jeden Preis. Eine deftige Klatsche war das für all > jene, die dem Irrtum erlegen sind, dass die Freiheit im Namen von > Terror- und Kriminalitätsabwehr stets zurückstecken muss. Das > Grundgesetz kennt eben kein Grundrecht auf Sicherheit, auf staatliche > Omnipräsenz in allen Lebensbereichen, auch wenn die Sheriffs der > deutschen Politik stets anderes suggerieren. Hingegen ist Freiheit > ein wesentliches Merkmal der Verfassung, und daraus müssen immer > wieder enge Grenzen für staatliches Handeln abgeleitet werden. Auch > im Internet. Das ist eine der zentralen Botschaften aus Karlsruhe. > Mit dieser Maßgabe haben die Richter schon das Luftsicherheitsgesetz > in wesentlichen Teilen gekippt. Auch die Online-Durchsuchung wurde > mit strengen Auflagen versehen. Das Urteil gegen die > Vorratsdatenspeicherung steht also in einer löblichen Tradition. Den > Staat als gefräßigen Datensammler wird es nicht geben. Damit wird die > missbräuchliche Aufdeckung und Auswertung der Internetnutzung des > Einzelnen verhindert. Die Bürger erwarten zu Recht, dass sie im > virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können > wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist. > > Originaltext: Lausitzer Rundschau > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47069.rss2 > > Pressekontakt: > Lausitzer Rundschau > > Telefon: 0355/481232 > Fax: 0355/481275 > politik ät lr-online.de > > ---------------------------------------------------------------------- > > Braunschweiger Zeitung: Kommentar Braunschweiger Zeitung zu Urteil > Vorratsdatenspeicherung > > Braunschweig (ots) - "Das Urteil ist die Quittung für die > schlechte politische Praxis, mit Sicherheitsgesetzen im Namen der > Terrorbekämpfung immer erstmal an die Grenzen zu gehen. Frei nach dem > Motto: Man kann es ja mal versuchen - wenn es in Karlsruhe wieder > Ärger gibt, bessern wir halt nach. Bei der Vorratsdatenspeicherung > agierte die Große Koalition besonders bedenkenlos. Angeblich setzte > sie nur eine Richtlinie der EU um, in Wahrheit wurde tüchtig > draufgesattelt. > Für die Polizei wäre der Zugriff auf die sensiblen Informationen fast > zur Routinemaßnahme geworden. Nur über den Schutz der persönlichen > Daten, deren Sammlung zum Missbrauch geradezu einlädt, hat sich der > Gesetzgeber kaum Gedanken gemacht." > > Originaltext: Braunschweiger Zeitung > Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58145 > Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58145.rss2 > > Pressekontakt: > Braunschweiger Zeitung > Redaktion > Heinz-Peter Lohse > Telefon: (05 31) 39 00-0 > chefredaktion ät bzv.de >
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