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Sabine Ellersick schrieb am 18.01.11: > > Presseerklärung > Bonn, 18.1.2011 > > Europa braucht einen modernen Datenschutz! > > Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) hat ihre > Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission zur Neugestaltung > des europäischen Datenschutzrechtsrahmens veröffentlicht. In dem > Konsultationspapier fordert sie die Kommission auf, als Reaktion auf die > technologischen und kommerziellen Entwicklungen in der modernen > Informations- und Kommunikationsgesellschaft den Datenschutz wirksam > durch eine breite Anwendung des Datenschutzrechts, wirklich unabhängige > und effektive Datenschutzbeauftragte, wirksame Sanktionsmöglichkeiten > der Aufsichtsbehörden und effektive gerichtliche Kontrollmöglichkeiten > sowie durch verbindliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz zu > stärken und auch auf alle Bereiche der europäischen polizeilichen und > justiziellen Zusammenarbeit auszuweiten. > > Die DVD fordert unter anderem, Datenverarbeitung bereits dann in den > Schutzbereich des europäischen Rechtsrahmens einzubeziehen, wenn die > Möglichkeit der Herstellung eines Personenbezugs nicht ausgeschlossen > werden kann. Nur so kann das Grundrecht der betroffenen Bürgerinnen und > Bürger frühzeitig und effektiv geschützt werden. Deshalb darf die > Kommission nicht dem Druck der Industrie nachgeben und über eine > Einschränkung der Definition von personenbezogenen Daten eine massive > Einschränkung des Schutzbereiches hinnehmen. > > Die DVD unterstützt die Bemühungen zur europaweiten Einführung einer > Bestellungspflicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter, wenn deren > unabhängige und effektive Arbeit rechtlich abgesichert wird. Die > Unternehmen müssen verpflichtet werden, den Datenschutzbeauftragten die > erforderlichen zeitlichen und personellen Ressourcen für eine qualitativ > wirksame und unabhängige Erfüllung ihrer Aufgabe zur Verfügung zu > stellen. Dazu zählen auch ein Kündigungsschutz und die Pflicht zur > anonymen Bearbeitung von Beschwerden. Die Betriebsräte sind bei der > Bestellung zu beteiligen. > > Die DVD tritt dem Vorschlag entgegen, nur unter bestimmten > Voraussetzungen eine Vorabkontrolle verlangen zu wollen. Vielmehr müsse > jede Form der elektronischen Verarbeitung von Daten vor ihrem Einsatz > daraufhin unabhängig geprüft werden, ob das Datenschutzrecht hinreichend > berücksichtigt wurde. > > Die DVD sieht in der Einführung eines einheitlichen, kohärenten > Rechtsrahmens die notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für > die demokratische Legitimation der europäischen polizeilichen und > justiziellen Zusammenarbeit. Dies beinhaltet auch die Forderung nach > grundlegenden materiellen und verfahrensrechtlichen Sicherungen und > einer öffentlichen, transparenten und völlig unabhängigen > Datenschutzkontrollinstanz. Gemeinsame Informationssysteme wie Europol, > Eurojust und andere gehören unter die Kontrolle des Europäischen > Datenschutzbeauftragten und der Art. 29-Gruppe. Zusätzlich fordert die > DVD eine unbürokratische, kostenfreie und effektive unabhängige > europäische richterliche Kontrolle. > > Die DVD hält die Vollzugsmöglichkeiten aufsichtsrechtlicher Anordnungen > innerhalb Europas für völlig unzureichend und fordert die Kommission > auf, für die Aufsichtsbehörden effektive Sanktionsmöglichkeiten zur > Verfügung zu stellen. Ihre Entscheidungen sollten unmittelbare > Rechtswirkung entfalten und umgehend vollzogen werden können. Die > Sanktionen müssen eine hinreichend abschreckende Wirkung auch für > internationale Unternehmen entfalten. > > Die DVD begrüßt ausdrücklich die Überlegungen zur Einführung eines > Verbandsklagerechtes und der Sammelklagemöglichkeit und schlägt > zusätzlich ein eigenständiges Klagerecht der jeweiligen unabhängigen > Datenschutzaufsichtsbehörde vor. > > Die DVD hält es aufgrund des besonderen Abhängigkeitsverhältnisses der > Beschäftigten von ihren Arbeitgebern und der Erfahrungen der letzten > Jahre in Bezug auf Missbrauchsskandale für unverzichtbar, dass die > Richtlinie eigene Schutzvorgaben im Arbeitsverhältnis formuliert. Dies > ist erforderlich, weil die Anwendbarkeit von Datenschutznormen im > Arbeitsverhältnis mit anderen Schutzzielen kollidiert, deren Auflösung > nicht den Unternehmen überlassen werden darf. Hierzu unterbreitet die > DVD konkrete Vorschläge, wie beispielsweise das grundsätzliche Verbot > der Überwachung der Beschäftigten durch Video- und Tonaufnahmen. > Weiterführende Links: > > Die Stellungnahme kann unter > http://www.datenschutzverein.de/materialien.html > im Volltext nachgelesen > werden. Die Kommissionsmitteilung ist unter > http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/news_consulting_0006_en.htm > nachzulesen. Dort wird der gesamte Konsultationsprozess transparent gemacht. > > Weitere Auskünfte erteilen: > Karin Schuler unter 0228/ 24 20 733 oder > Karsten Neumann unter 0173/20 36 477 >
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