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"Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwest" schrieb am 23.05.08: > dpa, 22.05.08 > > > Gabriel untersagt Weiterbetrieb von AKW Neckarwestheim 1 > > Berlin - Bundesumweltminister Sigmar Gabriel will offenbar einer > Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 über 2009 > hinaus nicht zustimmen. Ein entsprechender Antrag des Energiekonzerns > EnBW werde "in Kürze", voraussichtlich noch in diesem Monat, offiziell > abgewiesen, erfuhr die "Welt" aus Regierungskreisen. Als Grund wird der > nach Auffassung des Ministeriums geringe Sicherheitsstandard im > Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 genannt, hieß es. > > -- > > Die Welt, 22.05.08 > > Von Daniel Wetzel > > > Neckarwestheim > > Merkel will Atomkraftwerk länger laufen lassen > > Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Michael Glos wollen > das AKW Neckarwestheim länger am Netz lassen als bisher geplant. Doch das > SPD-geführte Bundesumweltministerium blockiert den Plan. Umweltminister > Sigmar Gabriel will sich nicht vom Atomausstieg abbringen lassen. > > Der Streit über die Nutzung der Atomkraft in Deutschland gewinnt ein Jahr > vor der Bundestagswahl an Schärfe. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) > setzt sich jetzt gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos > (CSU) dafür ein, die Laufzeit des süddeutschen Atomkraftwerks > Neckarwestheim 1 um rund acht Jahre zu verlängern. > > Das geht aus zwei Schreiben an das Bundesumweltministerium hervor, die > WELT ONLINE exklusiv vorliegen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) > will die Forderungen jedoch ignorieren und "in Kürze" über die > Abschaltung des Meilers schon 2009 verfügen. > Schwere Mängel im Gesetz > Der Streit enthüllt den tief greifenden Dissens innerhalb der > Bundesregierung über die künftige Rolle der Kernenergie in Deutschland > Möglich gemacht wurde die Auseinandersetzung allerdings erst durch > schwere Formulierungsmängel im Atomgesetz. Leidtragende in diesem Fall: > Die Stromverbraucher und die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). > > Der südwestdeutsche AKW-Betreiber hatte am 21. Dezember 2006 beim > Bundesumweltministerium beantragt, "Reststrommengen" vom AKW-Block > Neckarwestheim 2 auf den Block 1 am gleichen Standort übertragen zu > dürfen, um dessen Weiterbetrieb bis 2017 zu ermöglichen. Eine solche > flexible Umverteilung genehmigter Produktionsmengen ist laut Atomgesetz > möglich, um die Kraftwerksbetreiber für die wirtschaftlichen Nachteile > des Atomausstiegs zu entschädigen. Allerdings darf die Laufzeit einzelner > Atomkraftwerke laut Gesetz nur dann auf diese Weise verlängert werden, > "wenn das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem > Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium zustimmt". > > Doch nichts ist in dieser Frage offenbar schwerer herzustellen als > Einvernehmen. Am 18. Februar diesen Jahres teilte der Staatssekretär im > Bundesumweltministerium, Matthias Machnig (SPD), dem Kanzleramt und > Wirtschaftsministerium schriftlich mit, dass sein Haus die Strommengen- > Übertragung im Falle EnBW nicht genehmigen wolle. Grund: Das > Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 sei älter als der Block 2 und damit als > unsicherer einzustufen. Einem AKW mit geringerem Sicherheitsniveau dürfe > aber keine längere Laufzeit zugebilligt werden. > > Sicher sind sie alle > > Das Sicherheitsargument hatten Gabriel und sein Staatssekretär bereits > früher erprobt: Auch bei einem vergleichbaren Antrag der RWE AG auf > Strommengen-Übertragung vom Atomkraftwerk Emsland auf Biblis A hatte der > Umweltminister bereits einen Sicherheitsvergleich verlangt. > > Nur: Das Atomgesetz sieht die Notwendigkeit eines Sicherheitsvergleichs > gar nicht vor. Gabriel berief sich jedoch bei seiner Forderung auf ein > Gutachten des Verwaltungsrechtlers Joachim Wieland von der > Verwaltungshochschule Speyer. Dessen Tenor: Bei allen Auslegungen des > Atomgesetzes seien immer Sicherheitsüberlegungen maßgeblich, das ergebe > sich schon aus dem Zweck und der Systematik des Gesetzes. > > Ein fragwürdiges Argument, befand RWE - und legte gegen den ablehnenden > Entscheid im Fall Emsland-Biblis A sofort Widerspruch ein. Denn: Sicher > sind nach gesetzlicher Definition alle deutschen Atomkraftwerke, auch die > alten. Ein unsicheres AKW müsste ja sofort abgeschaltet werden. Damit > gebe es auch keinen Grund für eine vergleichende Sicherheitsanalyse > zwischen den Anlagen Emsland und Biblis A, befanden die Rechtsexperten > der RWE, denen die Logik des Umweltministers partout nicht einleuchten > wollte. > > Wenn alle älteren Atomkraftwerke per se als unsicherer angesehen werden > müssen - wie der Umweltminister glaubt - warum hat der Gesetzgeber dann > die Möglichkeit der Laufzeitverlängerung für ältere Meiler überhaupt in > das Atomgesetz aufgenommen? > Kanzleramt widerspricht heftig > Diese Rechtsauffassung der Kraftwerksbetreiber wird im Falle > Neckarwestheim auch vom Bundeskanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium > geteilt. Dem ablehnenden "Bescheidentwurf" des Bundesumweltministers > widersprachen die beiden Häuser daher umgehend und heftig. In einem > Schreiben vom 17. März wies Ulrich Roppel, Ministerialdirektor im > Bundeskanzleramt, das Umweltministerium darauf hin, dass > Sicherheitsaspekte bei der fraglichen Entscheidung laut Atomgesetz eben > keine Rolle spielen dürfen. Im Wortlaut des Gesetzes seien > "Anhaltspunkte, dass die Anlagensicherheit ein Prüfkriterium sein soll, > nicht zu erkennen". Um diesen Punkt ganz deutlich zu machen, legte Roppel > dem Brief sogar ein 51-seitiges Rechtsgutachten des Vorsitzenden Richters > am Bundesverwaltungsgericht a.D., Günter Gaentzsch, bei. "Im Ergebnis", > schloss Merkels Ministerialdirektor, "vermag ich daher keine > Gesichtspunkte zu erkennen, die es rechtfertigen, dem Antrag nicht > stattzugeben." > Schlagworte > Angela Merkel Michael Glos Atomausstieg Atomreaktor Sigmar Gabriel EnBW > Atomenergie RWE Strompreis > Auch das Wirtschaftsministerium widersprach den Kollegen aus dem > Umweltressort. Jochen Homann, beamteter Staatssekretär im Glas- > Ministerium, führte in einem Schreiben an den "sehr geehrten Herrn > Staatssekretär, lieber Herr Machnig" auf vier Seiten aus, warum er dessen > Gründe für die Ablehnung nicht teilen könne. > So verwahre sich das Wirtschaftsministerium etwa dagegen, dass der > Umweltminister theoretische "Was-wäre-Wenn-Szenarien" vom Energiegipfel > letzten Jahres auf einmal als offizielle Regierungsprognosen umgedeutet > hatte. Ohnehin habe das Umweltministerium eine "selektiv ausgewählte > Darstellung" aus diesen Szenarien verwendet, um seine Anti-Atom- > Entscheidung zu begründen - die Szenarien insgesamt besagten das exakte > Gegenteil. Insbesondere die These des Gabriel-Ministeriums, Kernenergie > könne "die Importabhängigkeit von Öl und Gas nur minimal mindern", sei > nicht akzeptabel, beschied Homann. Dieses Argument des Umweltministeriums > sei "sachlich angreifbar" und "oberflächlich". > > Strompreise steigen noch stärker > > Der Behauptung, der wegfallende Atomstrom könne leicht durch "billigen" > Ökostrom ersetzt werden, widersprach das Wirtschaftsministerium ebenso > scharf. Denn in diesem Fall würden höhere Abgaben aus dem Erneuerbare- > Energien-Gesetz (EEG) die Verbraucher belasten, "so dass der Strompreis > inklusive der vom Staat verursachten Strompreisbelastungen auf jeden Fall > steigen dürfte." > > Weil wohl auch fossile Kraftwerke als Ersatz herangezogen werden müssten, > werde ohnehin der Großhandelspreis für Strom insgesamt steigen, ist der > Wirtschaftsstaatssekretär überzeugt: "Somit sprechen zusammenfassend auch > betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche sowie > energiewirtschaftliche Gesichtspunkte für die Erteilung der Zustimmung." > Gabriels Alleingang > Doch Bundesumweltminister Gabriel und seinen Staatssekretär Machnig stört > das wenig. Wenn das gesetzlich geforderte "Einvernehmen" nicht > herzustellen sei, werde man die Causa Neckarwestheim eben allein > entscheiden, heißt es aus dem Umfeld des Ministeriums: "In Kürze", > womöglich noch diesen Monat, werde EnBW der ablehnende Bescheid zugehen. > Die Rechtfertigung ziehen Minister Gabriel und sein Staatssekretär aus > einer spitzfindigen Auslegung des Atomgesetzes: Dort heiße es ja im > Wortlaut, dass nur im Falle einer Genehmigung "Einvernehmen" mit > Kanzleramt und Wirtschaftsministerium herzustellen sei. Im Umkehrschluss > bedeute dies, dass eine Ablehnung auch ohne Einvernehmen ausgesprochen > werden könne. > Bei der Ablehnung des RWE-Antrags im Falle Biblis A im Frühjahr hatte das > Argument funktioniert: Kanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten da > jedenfalls noch zähneknirschend akzeptiert, bei der Entscheidung über > Laufzeitverlängerungen vom Bundesumweltminister ausgebootet zu werden. > > Ob Gabriel auch diesmal mit dieser Taktik durchkommt, wird nicht nur beim > EnBW-Konzern in Karlsruhe mit Spannung erwartet: Auch Vattenfall Europe, > der dritte große Kraftwerksbetreiber in Deutschland, hatte beim > Bundesumweltminister gerade eine Strommengenübertragung zwischen seinen > Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel beantragt. > > > > ***** > Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim > Info-tel 07141 / 903363 > http://neckarwestheim.antiatom.net > > > > x ------------ X ----------- > x mailinglist des > x Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim > x http://neckarwestheim.antiatom.net > x aus-/eintragen: Mail an: majordomo@abc.bawue.com > x ohne Subject, im Text: un-/subscribe abc >
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