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Sabine Ellersick schrieb am 17.03.12: > > Liebe KollegInnen, > > anbei Infos zu den aktuellen Länderinitiativen Niedersachsens und > Schleswig.Holsteins für eine neue, stichtagsunabhängige > Bleiberechtsregelung für Geduldete, und zu den Auswirkungen des neuen > deutschen Vorbehalts zum Europäischen Fürsorgeabkommen EFA auf > Sozialleistungen nach SGB II und XII für Unionsbürger > > *** > > 1. Nachdem jetzt auch Niedersachsen ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht > fordert, ist nunmehr der Bundestag am Zug, endlich ein wirksame > stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen. > > Die Vorschläge Niedersachsens und weiterer Länder im Wortlaut: > http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/admin.php?op=EditStory&sid=552 > > - Entwurf Schleswig-Holstein | 25 b AufenthG - BR-Drs. 773-11 v. 30.11.2011 > - Bundesratsdebatte am 16.12.2011 > - | 25 b AufenthG - Entwurf Rheinland-Pfalz v. 24.01.2012 > - | 25 b AufenthG - Entwurf NRW, BaWü, Bremen v. 26.01.2012 > - Ergänzungsanträge Berlin, MeVo, RP zu | 25b AufenthG v. 26.01.2012 > - Stellungnahme BAGFW zu | 25 b AufenthG v. 24.01.2012 > - Bleiberechtsvorschlag MI Schünemann Niedersachsen vom 16.03.2012 > > > Mehr Infos zum Bleiberecht: > > - http://www.aktion-bleiberecht.de > - http://www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht > - http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/themen/bleiberecht > - http://www.jogspace.net > > > *** > > 2. Nach der wohl völkerrechtswidrigen einseitigen faktischen > Teilkündigung des EFA durch die BR Deutschland stellen die Jobcenter > reihenweise das Alg II für Unionsbürger aus EFA-Staaten ein, die > allein zum Zweck der Arbeitsuche eingereist seien und allein aus > diesem Grund ein Aufenthaltsrecht besäßen. > > Diese Bescheide dürften zum allergrößten Teil rechtswidrig sein, weil: > > - die betroffenen Unionsbürger bereits erwerbstätig sind oder waren, und > deshalb, als Familienangehörige, als Daueraufenthaltsberechtigte oder > aus anderen Gründen längst ein anderes Aufenthaltsrecht als das laut | > 7 Abs 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II das Alg II ausschließende Aufenthaltsrecht > "nur zur Arbeitsuche" besitzen, und auf diese Unionsbürger der > Ausschlusstatbestand des | 7 Abs 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II also garnicht > zutrifft. > > - Aber auch bei Unionsbürgern, auf die der Ausschlusstatbestand des | 7 > Abs 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II zutrifft, die zum Zweck der Arbeitsuche > eingereist sind, lediglich aus diesem Grund aufenthaltsberechtigt sind, > und hier bisher nicht erwerbstätig waren spricht das gegenüber dem SGB > II höherrangige Europarecht und dort insbesondere die Aufnahme des Alg > II in die EG VO 883/2004 dafür, dass aufgrund des höherrangigem > Europarechts auch diese Arbeitsuchenden entgegen dem Wortlaut des | 7 > Abs 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II einen Alg II Anspruch besitzen. > > Vgl. dazu > > Prof. Dorothee Frings, Sozialleistungen für Unionsbürger/innen nach der VO 883/2004, Update März 2012 (jetzt mit EFA-Vorbehalt) > http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Frings_Sozialleistungen_883-2004.pdf > > Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II fu·r Unionsbu·rger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos > http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/EFA_Vorbehalt_Kommentar.pdf > > Fortbildung - Folien und Gesetze zu Aufenthaltsrechten nach FreizügG/EU, Leistungen nach SGB II/XII und Krankenversicherung für Unionsbürger > http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Fobi_Sozialrecht_EU_2012.pdf > > Classen, Sozialleistungen fu·r MigrantInnen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG (mit Hinweisen zu den Aufenthaltsrechten nach FreizügG/EU) > http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Classen_SGB_II_XII_AsylbLG.pdf > > > Hinweis: > > Die Berliner Senatssozialverwaltung weist mit Rundschreiben vom 24.02.2012 zu Recht darauf hin, dass - wenn man von der Zulässigkeit des Auschlusses vom Alg II ausgeht - aufgrund des jedenfalls für das SGB XII weitergeltenden EFA nunmehr anstelle des vom Jobcenter gestoppten Alg II die Sozialämter Hilfe zum Lebensunterhalt gewähren müssen: > http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/SenGesSoz_EFA_SGBXII_240212.pdf > > > > Mit freundlichen Grüßen > > Georg Classen > Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin > Tel ++49-30-69564992, FAX ++49-30-69564993 > georg.classen ät gmx.net > http://www.fluechtlingsrat-berlin.de >
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