|
http://www.asg-wahlalternative.de/uploads/media/gruendungsprogramm_20050122.pdf
Wirtschaft und Lebensweise ökologisch umbauen
- Zukunftsfähige Wirtschaft
Beschäftigung schaffendes wirtschaftliches Wachstum muss keineswegs mit wachsendem
Ausstoß von Schadstoffen oder einem wachsenden Verbrauch von nicht regenerierbaren
Rohstoffen oder Energieträgern verbunden sein. Ressourcen sparende technische
Innovationen, betriebswirtschaftliches Kostendenken bei steigenden Preisen natürlicher
Ressourcen und die Entwicklung in Richtung einer Dienstleistungs-, Wissensund
Informationsgesellschaft ermöglichen es immer mehr, wirtschaftliches Wachstum
vom Verbrauch natürlicher Ressourcen zu entkoppeln.
Die gegenwärtige Wirtschafts- und Lebensweise ist ökologisch nicht zukunftsfähig. Die
entwickelten Länder müssen ihren Ausstoß an Treibhausgasen und damit ihren
Verbrauch an Öl, Kohle und Gas drastisch reduzieren. Wir brauchen erhebliche Energieeinsparungen
und einen Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Zugleich muss der
Ausstieg aus der Atomenergie beschleunigt werden. Die Energieversorgung der Zukunft
wird größtenteils auf Sonnenenergie beruhen. Dies muss schon heute entschieden vorangetrieben
werden, auch durch große internationale Kooperationsprojekte. Damit wird
vielen internationalen Auseinandersetzungen und Kriegen um Ressourcen die Grundlage
entzogen.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen die gesamten Stoff- und Verkehrsströme und der
Ausstoß von Schadstoffen reduziert werden. Für Atomausstieg und solare Energiewende,
für eine Chemiewende und eine ökologische Abfall- und Kreislaufwirtschaft, für den
Umstieg auf öffentliche Verkehrssysteme und den Verkehr mindernden Umbau der
Siedlungsstrukturen, für Naturschutz, ökologischen Landbau und intelligente ökonomisch-
ökologische Regionalisierungsstrategien brauchen wir eine gezielte und aktive
Politik des ökologischen Umbaus der Industriegesellschaft.
Damit privatwirtschaftliche Betriebe ihre Anstrengungen zur Einsparung natürlicher
Ressourcen verstärken, müssen die Kosten für Rohstoffe und nicht erneuerbare Energie
steigen und die Kosten für erneuerbare Energie und für umweltverträglichere Produktionstechniken
und Verkehrsmittel gesenkt werden. Dies wollen wir durch eine ökologische
Steuerreform, mit der der Verbrauch natürlicher Ressourcen verteuert wird, die
gezielte Förderung regenerativer Energien und Techniken sowie ein ökologisch ausgerichtetes
Zukunftsinvestitionsprogramm erreichen.
Die Besteuerung des Ressourcenverbrauchs ist nicht nur aus wirtschaftlichen und ökologischen
Gründen notwendig, sie ist auch in höchstem Maße gerecht, denn auf die
Nutzung der natürlichen Ressourcen haben alle Menschen, die heute wie zukünftig lebenden,
das selbe Anrecht. Ihre Nutzung zum Zwecke der Gewinnerwirtschaftung kann
daher nicht frei sein.
Von besonderer Bedeutung ist die Verbindung mit einem groß angelegten öffentlichen
Zukunftsinvestitionsprogramm. Nur so können die großen Potenziale des ökologischen
Umbaus für mehr und zukunftssichere Beschäftigung verwirklicht werden. Nur so kann
erreicht werden, dass das mit einem ökologischen Umbau auch verbundene Schrumpfen
bestimmter Produktionen nicht zu regionalen und sozialen Krisen führt.
2. Umweltschutz verstärken
Wir streben die staatliche Unterstützung von Forschungsprojekten im Rahmen der
Technologiefolgenabschätzung sowie die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
bezüglich ökologisch nachhaltiger Produkt- und Prozessinnovationen
an. Wir müssen zu einer Strategie des konstruktiven Umweltschutzes übergehen, das
heißt, schon in der Konstruktions- und Planungsphase müssen möglichst alle ökologischen
Wirkungen und Folgewirkungen von Produkt- oder Prozessinnovation berücksichtigt
werden. Der gesamte Lebenszyklus eines Produktes muss Gegenstand (auch)
staatlicher Innovationsförderung und entsprechender Forschung und Entwicklung sein.
Staatliche Förderprogramme zur Erforschung und Entwicklung sowie zur Markteinführung
regenerativer Energiesysteme müssen massiv verstärkt werden (thermische und
photovoltaische Sonnenkollektoren, Brennstoffzellen, Wasserstoffnutzung, Windkraft,
Erdwärme, Wasser- und Wellenkraft, Biomasse etc.). Das Instrumentarium reicht hier
von Steuerbefreiungen bis hin zu direkter Subventionierung ökologisch nachhaltiger
Produkte und Produktionsprozesse, umfasst aber auch die sukzessive Streichung von
ökologisch schädlichen Subventionen.
In der Energiewirtschaft ist der Wettbewerb auf das Ziel einer fortschreitenden Einsparung
und regenerativen Erzeugung von Energien auszurichten. Wir fordern als Grundlage
dafür die Vergesellschaftung der Netze unter Beteiligung von Bund, Ländern und
Gemeinden, die von vielen Kommunen, Stadtwerken und Ökostromanbietern schon
lange Zeit gefordert wird.
Ein verstärktes staatliches Engagement ist auch bei der Konzipierung und dem Ausbau
eines energiesparenden öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs erforderlich. Bei
der Bahn müssen Pünktlichkeit und verlässliche Anschlüsse in einem möglichst flächendeckenden
Netz Vorrang haben. Der Bund muss Mehrheitseigner der Bahn bleiben,
insbesondere auf das Netz muss der Staat bestimmenden Einfluss haben. In diesem
Zusammenhang lehnen wir auch die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen in
den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser und Abfall entschieden ab.
Kommunale Flächennutzungs- und Siedlungspläne müssen den ökologischen Anforderungen
Rechnung tragen. Die Siedlungsstrukturen und unser Städtebau sind so auszurichten,
dass vermeidbarer Verkehr reduziert wird. Böden sind eine entscheidende und
unersetzbare Lebensgrundlage. Sie sind sparsam zu nutzen, Eigentums- und Nutzungsrechte
sind sozial zu gestalten. Wir wenden uns gegen eine Privatisierung der
Staatsforsten.
Ökologische Lenkungssteuern oder öffentliche Förderprogramme und Investitionen
können in vielen Bereichen notwendige Ge- und Verbote nicht ersetzen. Die Produktion
bestimmter Stoffe (wie z.B. Weichmacher und bestimmte Chlorprodukte) sowie bestimmte
Produktionsprozesse (Erzeugung von Elektrizität durch Atomkraftwerke, Fischfang
mit zu engmaschigen Netzen etc.) können damit nicht verhindert werden. Hier helfen
nur sachgerechte, genau spezifizierte Verbote.
3. Ökologisierung der Landwirtschaft und Tierschutz
Die schon in Gang gesetzte Ökologisierung der Landwirtschaft muss weiter forciert und
sozial ausgestaltet werden. Die hochgradig industrialisierte Landwirtschaft in Deutschland
wie in der Europäischen Union ist auf dem Weltmarkt nur aufgrund hoher Subventionierung
und Schutzzölle konkurrenzfähig. Diese Subventionen sind Schritt um Schritt
an Kriterien einer ökologischen Landwirtschaft zu binden und immer weniger an jene
einer industrialisierten Land- und Viehwirtschaft. Die marktbeherrschenden Lebensmittelkonzerne
und Handelsketten müssen in diesen Umbauprozess einbezogen werden,
damit eine regionalisierte und verbrauchsnahe Lebensmittelversorgung realisiert werden
kann.
Wir lehnen vor diesem Hintergrund die Einführung genmanipulierter Lebensmittel ab.
Das agrarwirtschaftliche Hauptproblem in der EU ist die Überschussproduktion und
nicht etwa ein Nahrungsmittelmangel. Auch international werden schon heute mehr als
genug Lebensmittel produziert. Der Hunger in der Welt ist ein reines Problem der Verteilung
(von Land, Landmaschinen, landwirtschaftlicher Technik, Know-how, finanziellen
Ressourcen, heimischen und internationalen Märkten, Marktzutrittschancen und Kaufkraft).
Diese Verteilungsprobleme können durch die Nutzung der Gentechnik in keiner
Weise gelöst werden.
ASG setzt sich für den Schutz der natürlichen Lebensräume der Tiere ein. Wir fordern
die Abschaffung nicht medizinisch notwendiger Tierversuche und den Schutz der Tiere
vor vermeidbaren Leiden sowie eine artgerechte Tierhaltung. Wir fordern die Einführung
des tierschutzrechtlichen Verbandsklagerechts in Bund und Ländern.
4. Verbraucherschutz verbessern
Der beste Verbraucherschutz ist eine Ökologisierung der Landwirtschaft und der ökologische
Umbau der Industriegesellschaft insgesamt. ASG tritt zudem ein für die verstärkte
staatliche Förderung von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, ihrer Forschung,
Konsumguttests und Publikationen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen uneingeschränkt
Zugriff auf sämtliche Forschungsergebnisse aller staatlichen oder staatlich
geförderten Forschungsinstitute sowie auf Informationsdatenbanken entsprechender
Behörden haben. Alle vorhandenen oder neu hinzukommenden chemischen Substanzen,
alle genmanipulierten Lebewesen samt ihrer Produkte (Insulin etc.) und alle Strahlung,
Lärm oder sonstige mögliche Gefahrenquellen emittierenden technischen Geräte
müssen von unabhängigen Forschungsinstituten auf Kosten der Herstellerfirmen dieser
Substanzen und Produkte auf humanmedizinische und ökologische Verträglichkeit und
Unbedenklichkeit geprüft werden.
--
www.asg-wahlalternative.de
|