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ALEVITEN IN DEUTSCHLAND
Islamophobie oder berechtigte Kritik am richterlichen Selbstverständnis
im freiheitlichen Rechtsstaat?
Kommentar zum Gebetsraumurteil des Verwaltungsgerichtes Berlin
Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Alevitischen Gemeinde
Deutschlands, „AABF“ (siehe Anhang) für diese in der Sache richtige
Erklärung und den Bezug auf den Artikel 4 Absatz 1 und 2 GG.
Mit dem „Kruzifix-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts von 1983
wurden Teile der Bayerischen Volksschulordnung für verfassungswidrig und
nichtig erklärt, nach denen in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in
Bayern ein Kruzifix oder zumindest ein Kreuz anzubringen war. Der
Kruzifix-Beschluss ist eine bedeutsame Entscheidung zum Verhältnis von
Religion und Staat in Deutschland.
Das Gericht sah die durch das Grundgesetz uneingeschränkt gewährte
Religions- und Glaubensfreiheit der Schüler aus Art. 4 GG verletzt, hier
die sog. negative Glaubensfreiheit. In diese dürfe der einfache
(Landes-) Gesetzgeber nicht im Rahmen sonst oft vorhandener
Grundrechtsschranken eingreifen.
Was die AABF anmahnt, ist genau diese sog. negative Glaubensfreiheit und
der Schutz Andersgläubiger. Hier zu Lande ist inzwischen eine
islamfreundliche Urteilspraxis erkennbar, die nicht mehr dem
Verfassungsauftrag und –schutz dient.
Aber nicht nur Gerichte urteilen islamfreundlich, sondern es gibt einen
entsprechenden Mainstream in unserer „libertären“ Gesellschaft.
Zum verfassungskonformen Kopftuch-Urteil des Verwaltungsgerichtshofes
Mannheim erklärte Claudia Roth, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die
Grünen, 2008:
„Wenn der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Urteil der Stuttgarter
Vorinstanz zum Kopftuchstreit in Baden-Württemberg aufhebt und
muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs an öffentlichen
Schulen verbietet, dann ist das eine Entscheidung, die das
Gleichbehandlungsgebot offensichtlich nicht berücksichtigt.
Es ist unverständlich, warum Muslima in Baden-Württemberg nicht dürfen,
was Nonnen erlaubt ist. Die Entscheidung ist kein Signal für
Integration. Sie wird bei vielen Menschen muslimischen Glaubens das
Gefühl verstärken, in Deutschland ausgegrenzt zu werden."
Die Preisverleihung der Eugen-Biser-Stiftung 2008 an den Großmufti von
Bosnien und Herzegowina, Mustafa Ceric, war ein weiteres Indiz für den,
aus falsch verstandener Liberalität sich ergebenden, Umgang mit
fundamentalistisch agierenden Kreisen. Der Großmufti gilt in
Menschenrechtskreisen sogar als moderat und wird als Vertreter des
interreligiösen Dialogs ausdrücklich gelobt. Ceric lehnt die Begriffe
„Euroislam“ und „Europäischer Islam“ ab und spricht lieber von einem
„europäischen Erfahrungshorizont des Islam“ („European experience of
Islam“). Europa sei weder „Haus des Islams“ (Dar al-Islam) – weil hier
verschiedene Religionen gleichberechtigt zusammenlebten – noch „Haus des
Krieges“ (Dar al-Harb), das durch den Islam erobert werden müsse. Europa
müsse von den Muslimen begriffen werden als „Haus des
Gesellschaftsvertrags“, womit sich Ceric scheinbar auf den contrat
social Rousseaus bezieht. Trotzdem erklärte Ceric auch an anderer
Stelle, dass die demographische Entwicklung zu einer sich
islamisierenden Mehrheitsgesellschaft doch zum Zustand des „Dar al-Harb“
führen könne, in der sich dann, die in der Minderheit befindlichen
Andersdenkenden und Andersgläubigen, anpassen müssen. In diesem Sinn
lehnt er auch den von Bassam Tibi kreierten Euroislam ab. Euro-Islam
bedeutet für Tibi, dass in Europa lebende muslimische "Citoyens" die
Trennung von Religion und Staat akzeptieren.
Der Sozialwissenschaftler Hartmut Krauss schrieb in einem Offenen Brief
an die Eugen-Biser-Stiftung zur Preisverleihung an den Großmufti Ceric:
„Dieser Vorfall zeigt erneut, dass der interreligiöse Dialog längst zu
einer Veranstaltung der Gegenaufklärung und Täuschung der Öffentlichkeit
verkommen ist und im Endeffekt darauf hinausläuft, die säkular
demokratischen Wertegrundlagen der europäischen Gesellschaften
tendenziell außer Kraft zu setzen. Tatsächlich nämlich dient die
Gesamtpalette dieses Dialogs schon lange primär dazu, den orthodoxen
Islam in seiner wesens-bestimmenden Eigenschaft als religiös
inszenierte, menschenrechtswidrige Herrschaftsideologie bis zur
Unkenntlichkeit schönzufärben und seinen Vertretern nicht nur
unbegrenzte Gelegenheit zur Irreführung der Öffentlichkeit zu geben,
sondern diese bei der Bedeckmäntelung ihrer wahren
Islamisierungsabsichten auch noch umfassend zu unterstützen. Leider ist
in letzter Zeit sogar noch eine verstärkte Hilfsleistung durch ignorante
Stiftungen, Politiker, christliche Kirchenvertreter und tonangebende
Medien festzustellen.“
Dem ist meiner Meinung nach, NICHTS hinzuzufügen.
Hingegen verstärken die Aktivitäten der extrem bedrohlichen „Islamischen
Republik Iran“ und „befreundeter Länder“ – mit ihrem erklärten
„Antikolonialismus“ und der von ihnen betriebenen Überarbeitung bzw.
Umdeutung der universalen Menschenrechte (von Individualrechten hin zu
religiös bestimmten Gruppenrechten) sowie mit ihren extrem
antisemitischen und antichristlichen Drohungen – meine Befürchtungen.
Der mahadistische schiitische Islam indes stellt überdies eine Bedrohung
der islamischen Welt dar.
Fazit: Der Humanismus eines säkularen Gesellschaftsmodells ist dringend
zu verteidigen.
Christian-H. Zimmermann - Büro für Menschenrechte und
Minderheiten-Angelegenheiten, Berlin
Anhang: Aleviten zum Gebetsraumurteil - Do 1. Okt 2009
Presseerklärung
der Alevitischen Gemeinde Deutschlands
zum „Gebetsraum Urteil" des Verwaltungsgerichts Berlin
Die Alevitische Gemeinde Deutschlands (AABF) hat das Urteil des
Verwaltungsgerichts Berlin vom 29.09.2009 (AZ.: VG 3 A 984.07), wonach
einem muslimischen Schüler das Recht eingeräumt wurde, einmal täglich
sein Gebet in der Schule verrichten zu dürfen, mit Befremden aufgenommen.
Die Alevitische Gemeinde Deutschlands sieht in diesem Urteil einen
weiteren erfolglosen Versuch der deutschen Justiz, mit einem Thema
umzugehen, dessen Behandlung sie offensichtlich überfordert. Die
Dominanz und das Selbstbewusstsein, mit dem der politische Islam in
Deutschland eine Form der Religiosität in den Mittelpunkt der
Gesellschaft rückt, der in seiner Ausprägung mit der freiheitlich
demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist, verängstigt nicht nur
alevitische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland zunehmend.
Dass der junge Kläger einen in der Schule befindlichen Raum bisher nur
sehr selten zum Beten genutzt hat, zeigt einmal mehr, dass es sich hier
um einen missbräuchlichen Schauprozess handelt, bei dem der politische
Islam in Deutschland die Grenzen des Rechtsstaates und der Liberalität
unserer Gesellschaft auslotet.
Dieses Urteil ist die Fortführung einer befremdlichen Tradition der
deutschen Justiz. Das betäubungslose Schächten von Tieren, die Teilnahme
am Schwimmunterricht im Burkini, Kinder die Jihad heißen sowie Frauen,
die mit Verweis auf die Scharia keine Härtefallscheidung von prügelnden
muslimischen Ehemännern bekommen. All das hat den Segen der freiheitlich
demokratischen Justiz in Deutschland. Dieses Maß an Liberalität bei
Entscheidungen deutscher Gerichte in Bezug auf den Islam vermissen wir
in Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. in ausländer- und
asylrechtlichen Entscheidungen.
Es ist weltfremd, wenn das Gericht meint, im konkreten Fall nicht
erkennen zu können, dass Konflikte im Schulalltag zwischen Schülern
verschiedener Religionszugehörigkeit durch das Verhalten des Klägers
verursacht oder vertieft würden. Schon heute lastet ein enormer Druck
auf Alevitischen Schulkindern in Deutschland, beispielsweise wenn sie
während des Fastenmonats Ramadan nicht mit fasten. Die Grenzen des
Mobbing sind hier sehr schnell überschritten.
Alle Schulkinder, somit auch nicht praktizierende muslimische
Schulkinder müssen das Recht haben, vor einer werbenden und
demonstrativen Religionsausübung geschützt zu werden.
Grundsätzlich tritt die Alevitische Gemeinde Deutschlands für das
Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein. Dieses
Grundrecht findet seine Grenzen jedoch dort, wo die Grundrechte anderer
berührt werden.
Dieser Grundsatz jedoch scheint ausgerechnet bei den Hütern des
Grundgesetzes in Vergessenheit geraten zu sein.
www.alevi.com
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