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Kommentar zum Gebetsraumurteil des Verwaltungsgerichtes Berlin

// Dokumentation \\

ALEVITEN IN DEUTSCHLAND

Islamophobie oder berechtigte Kritik am richterlichen Selbstverständnis im freiheitlichen Rechtsstaat?

Kommentar zum Gebetsraumurteil des Verwaltungsgerichtes Berlin

Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Alevitischen Gemeinde Deutschlands, „AABF“ (siehe Anhang) für diese in der Sache richtige Erklärung und den Bezug auf den Artikel 4 Absatz 1 und 2 GG.

Mit dem „Kruzifix-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts von 1983 wurden Teile der Bayerischen Volksschulordnung für verfassungswidrig und nichtig erklärt, nach denen in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in Bayern ein Kruzifix oder zumindest ein Kreuz anzubringen war. Der Kruzifix-Beschluss ist eine bedeutsame Entscheidung zum Verhältnis von Religion und Staat in Deutschland.

Das Gericht sah die durch das Grundgesetz uneingeschränkt gewährte Religions- und Glaubensfreiheit der Schüler aus Art. 4 GG verletzt, hier die sog. negative Glaubensfreiheit. In diese dürfe der einfache (Landes-) Gesetzgeber nicht im Rahmen sonst oft vorhandener Grundrechtsschranken eingreifen.

Was die AABF anmahnt, ist genau diese sog. negative Glaubensfreiheit und der Schutz Andersgläubiger. Hier zu Lande ist inzwischen eine islamfreundliche Urteilspraxis erkennbar, die nicht mehr dem Verfassungsauftrag und –schutz dient.

Aber nicht nur Gerichte urteilen islamfreundlich, sondern es gibt einen entsprechenden Mainstream in unserer „libertären“ Gesellschaft.

Zum verfassungskonformen Kopftuch-Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim erklärte Claudia Roth, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, 2008:

„Wenn der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Urteil der Stuttgarter Vorinstanz zum Kopftuchstreit in Baden-Württemberg aufhebt und muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs an öffentlichen Schulen verbietet, dann ist das eine Entscheidung, die das
Gleichbehandlungsgebot offensichtlich nicht berücksichtigt.

Es ist unverständlich, warum Muslima in Baden-Württemberg nicht dürfen, was Nonnen erlaubt ist. Die Entscheidung ist kein Signal für Integration. Sie wird bei vielen Menschen muslimischen Glaubens das Gefühl verstärken, in Deutschland ausgegrenzt zu werden."

Die Preisverleihung der Eugen-Biser-Stiftung 2008 an den Großmufti von Bosnien und Herzegowina, Mustafa Ceric, war ein weiteres Indiz für den, aus falsch verstandener Liberalität sich ergebenden, Umgang mit fundamentalistisch agierenden Kreisen. Der Großmufti gilt in Menschenrechtskreisen sogar als moderat und wird als Vertreter des interreligiösen Dialogs ausdrücklich gelobt. Ceric lehnt die Begriffe „Euroislam“ und „Europäischer Islam“ ab und spricht lieber von einem „europäischen Erfahrungshorizont des Islam“ („European experience of Islam“). Europa sei weder „Haus des Islams“ (Dar al-Islam) – weil hier verschiedene Religionen gleichberechtigt zusammenlebten – noch „Haus des Krieges“ (Dar al-Harb), das durch den Islam erobert werden müsse. Europa müsse von den Muslimen begriffen werden als „Haus des
Gesellschaftsvertrags“, womit sich Ceric scheinbar auf den contrat social Rousseaus bezieht. Trotzdem erklärte Ceric auch an anderer Stelle, dass die demographische Entwicklung zu einer sich
islamisierenden Mehrheitsgesellschaft doch zum Zustand des „Dar al-Harb“ führen könne, in der sich dann, die in der Minderheit befindlichen Andersdenkenden und Andersgläubigen, anpassen müssen. In diesem Sinn lehnt er auch den von Bassam Tibi kreierten Euroislam ab. Euro-Islam bedeutet für Tibi, dass in Europa lebende muslimische "Citoyens" die Trennung von Religion und Staat akzeptieren.

Der Sozialwissenschaftler Hartmut Krauss schrieb in einem Offenen Brief an die Eugen-Biser-Stiftung zur Preisverleihung an den Großmufti Ceric:

„Dieser Vorfall zeigt erneut, dass der interreligiöse Dialog längst zu einer Veranstaltung der Gegenaufklärung und Täuschung der Öffentlichkeit verkommen ist und im Endeffekt darauf hinausläuft, die säkular demokratischen Wertegrundlagen der europäischen Gesellschaften tendenziell außer Kraft zu setzen. Tatsächlich nämlich dient die Gesamtpalette dieses Dialogs schon lange primär dazu, den orthodoxen Islam in seiner wesens-bestimmenden Eigenschaft als religiös inszenierte, menschenrechtswidrige Herrschaftsideologie bis zur Unkenntlichkeit schönzufärben und seinen Vertretern nicht nur unbegrenzte Gelegenheit zur Irreführung der Öffentlichkeit zu geben, sondern diese bei der Bedeckmäntelung ihrer wahren
Islamisierungsabsichten auch noch umfassend zu unterstützen. Leider ist in letzter Zeit sogar noch eine verstärkte Hilfsleistung durch ignorante Stiftungen, Politiker, christliche Kirchenvertreter und tonangebende Medien festzustellen.“

Dem ist meiner Meinung nach, NICHTS hinzuzufügen.

Hingegen verstärken die Aktivitäten der extrem bedrohlichen „Islamischen Republik Iran“ und „befreundeter Länder“ – mit ihrem erklärten „Antikolonialismus“ und der von ihnen betriebenen Überarbeitung bzw. Umdeutung der universalen Menschenrechte (von Individualrechten hin zu religiös bestimmten Gruppenrechten) sowie mit ihren extrem
antisemitischen und antichristlichen Drohungen – meine Befürchtungen. Der mahadistische schiitische Islam indes stellt überdies eine Bedrohung der islamischen Welt dar.

Fazit: Der Humanismus eines säkularen Gesellschaftsmodells ist dringend zu verteidigen.

Christian-H. Zimmermann - Büro für Menschenrechte und
Minderheiten-Angelegenheiten, Berlin

Anhang: Aleviten zum Gebetsraumurteil - Do 1. Okt 2009

Presseerklärung

der Alevitischen Gemeinde Deutschlands

zum „Gebetsraum Urteil" des Verwaltungsgerichts Berlin

Die Alevitische Gemeinde Deutschlands (AABF) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29.09.2009 (AZ.: VG 3 A 984.07), wonach einem muslimischen Schüler das Recht eingeräumt wurde, einmal täglich sein Gebet in der Schule verrichten zu dürfen, mit Befremden aufgenommen.

Die Alevitische Gemeinde Deutschlands sieht in diesem Urteil einen weiteren erfolglosen Versuch der deutschen Justiz, mit einem Thema umzugehen, dessen Behandlung sie offensichtlich überfordert. Die Dominanz und das Selbstbewusstsein, mit dem der politische Islam in Deutschland eine Form der Religiosität in den Mittelpunkt der Gesellschaft rückt, der in seiner Ausprägung mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist, verängstigt nicht nur alevitische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland zunehmend.

Dass der junge Kläger einen in der Schule befindlichen Raum bisher nur sehr selten zum Beten genutzt hat, zeigt einmal mehr, dass es sich hier um einen missbräuchlichen Schauprozess handelt, bei dem der politische Islam in Deutschland die Grenzen des Rechtsstaates und der Liberalität unserer Gesellschaft auslotet.

Dieses Urteil ist die Fortführung einer befremdlichen Tradition der deutschen Justiz. Das betäubungslose Schächten von Tieren, die Teilnahme am Schwimmunterricht im Burkini, Kinder die Jihad heißen sowie Frauen, die mit Verweis auf die Scharia keine Härtefallscheidung von prügelnden muslimischen Ehemännern bekommen. All das hat den Segen der freiheitlich demokratischen Justiz in Deutschland. Dieses Maß an Liberalität bei Entscheidungen deutscher Gerichte in Bezug auf den Islam vermissen wir in Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. in ausländer- und asylrechtlichen Entscheidungen.

Es ist weltfremd, wenn das Gericht meint, im konkreten Fall nicht erkennen zu können, dass Konflikte im Schulalltag zwischen Schülern verschiedener Religionszugehörigkeit durch das Verhalten des Klägers verursacht oder vertieft würden. Schon heute lastet ein enormer Druck auf Alevitischen Schulkindern in Deutschland, beispielsweise wenn sie während des Fastenmonats Ramadan nicht mit fasten. Die Grenzen des Mobbing sind hier sehr schnell überschritten.

Alle Schulkinder, somit auch nicht praktizierende muslimische Schulkinder müssen das Recht haben, vor einer werbenden und demonstrativen Religionsausübung geschützt zu werden.

Grundsätzlich tritt die Alevitische Gemeinde Deutschlands für das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein. Dieses Grundrecht findet seine Grenzen jedoch dort, wo die Grundrechte anderer berührt werden.

Dieser Grundsatz jedoch scheint ausgerechnet bei den Hütern des Grundgesetzes in Vergessenheit geraten zu sein.

www.alevi.com

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09.10.09    Leon Yacht <l.yacht@web.de>
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