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## Betreff : ***[LPA] (de) Mexico: CCIODH - Schlussfolgerungen und Empfehlungen (fwd)
## Ersteller: lpa@free.de (Libertarian Press Agency - Berlin)
## Msg-ID : 1823.DVEADgdSXwQ=.1205456467.squirrel@webmail.free.de
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: [Chiapas98] Unterschreiben: CCIODH - Schlussfolgerungen und
Empfehlungen
Von: "PCL" <pcl(ät)jpberlin.de>
Datum: So, 9.03.2008, 21:19
Liebe Leute,
die nachstehenden Gesamt-Schlussfolgerungen und Empfehlungen der 6.
CCIODH können von Gruppen und
Einzelpersonen auf folgender Webseite mit unterschrieben werden:
http://cciodh.pangea.org/firma_conclusiones_6_cciodh.htm
SECHSTER BESUCH DER INTERNATIONALEN ZIVILEN KOMMISSION ZUR BEOBACHTUNG
DER MENSCHENRECHTE CCIODH). MEXIKO, FEBRUAR 2008 VORLÄUFIGE
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
SCHLUSSFOLGERUNGEN
ERSTENS
Nach ihrem sechsten Besuch und ausgehend von 286 Interviews mit
insgesamt 607 Personen, stellt die CCIODH fest, daß die
Menschenrechtssituation in Mexiko extrem kritisch ist. Unabhängig von
der betroffenen Ebene trägt aufgrund der Anzahl der
Menschenrechtsverletzungen und des Fehlens von konkreten Antworten die
Regierung von Felipe Calderón die volle Verantwortung für diese.
Die CCIODH konnte nachweisen, daß während der Regierungszeit der
aktuellen Regierung keine substantiellen Fortschritte bzgl. der in
unseren vorhergehenden Besuchen ausgesprochenen Empfehlungen erreicht
wurden. Sowohl im Fall von Chiapas als auch in den Fällen von Oaxaca und
Atenco gehen die bereits festgestellten Menschenrechtsverletzungen
weiter, ohne daß mit Ernsthaftigkeit gegen die Hauptverantwortlichen
oder die zugrunde liegenden Ursachen vorgegangen würde. Daher sieht sich
die CCIODH gezwungen, sich den Schlußfolgerungen und Empfehlungen der
vorangegangenen Berichte anzuschließen.
Andererseits konnte sich die CCIODH nicht auf die Berücksichtigung der
in vorhergehenden Berichten behandelten Fälle beschränken, da sie
praktisch überrollt wurde von Zeugnissen und Anzeigen, welche
Menschenrechtsverletzungen betreffen, die während des Jahres 2007
stattfanden. Das feindselige Klima gegenüber sozialen Organisationen
hielt auch in dieser Zeit an, und in den Gefängnissen kam es zur
Inhaftierung von weiteren politischen Gefangenen und
Gewissensgefangenen. Erwähnt werden müssen ebenso die willkürlichen
Verhaftungen von Ariadna Nieto, Núria Morelló, Ramón Sesén und Laia
Serra im vergangenen August mit der Beteiligung von staatlichen und
Bundesbehörden. Darüberhinaus handelt es sich bei Laia Serra um eine
Teilnehmerin der fünften Besuchsreise der CCIODH.
Abgesehen von Absichtserklärungen und gewissen diplomatischen Gesten hat
die CCIODH von Seiten der bundesstaatlichen Exekutive kein wirkliches
Interesse daran festgestellt, die vollständige Anerkennung der
Menschenrechte zur Priorität ihres Regierungshandelns zu machen. Von
dieser Situation zeugt deutlich der Fall der Journalistin Lydia Cacho,
welcher das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte letztlich das
Verlassen des Landes empfahl, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Erwähnenswert ist auch die Situation der Witwen der Bergarbeiter von
Pasta de Conchos.
Auf der anderen Seite fand die CCIODH innerhalb der bundesstaatlichen
Exekutivbehörden nicht immer die erwartete Einstellung. In dieser
Hinsicht sollte die Unmöglichkeit erwähnt werden, Zugang zum
Hochsicherheitsgefängnis von La Palma zu bekommen, obwohl der Besuch
bereits telefonisch verabredet worden war; weiterhin die Tatsache, daß
uns die Generalstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la República
- PGR) bis zum heutigen Tage nicht einmal die geringsten und
unerläßlichen Informationen bzgl. ihrer Arbeit an den analysierten
Fällen zukommen ließ - obgleich diese rechtzeitig im Voraus angefordert
wurden; oder der Umstand, daß wir nicht von den zuständigen Mitgliedern
der befragten Behörden empfangen wurden.
ZWEITENS
Die CCIODH betrachtet die Fälle von Atenco, Oaxaca und Chiapas als
Beispiele für eine generellere Situation, die gekennzeichnet ist von
einem kontinuierlichen und gemeinschaftlichen Verhaltensmuster der
verschiedenen bundesstaatlichen und staatlichen Autoritäten, sowie in
einigen Fällen auch solchen auf Landkreisebene. Dieses Vorgehen kann als
Muster für die Politik des Staates interpretiert werden, und diese
Interpretation teilen auch wir aufgrund der Übereinstimmung und
Wahrscheinlichkeit der großen Anzahl an Zeugnissen, die wir sowohl im
Verlaufe dieses als auch der vorangegangenen Besuche erhalten haben.
Gegenüber den sozialen Bewegungen, die an der Schaffung von alternativen
Lebensmodellen und der Befriedigung der wesentlichsten Notwendigkeiten
arbeiten, versuchen die Autoritäten, soziale Bedingungen
festzuschreiben, die die Implementierung eines neoliberalen
Entwicklungsmodells begünstigen, basierend auf Ausbeutung,
Privatisierung und Kommerzialisierung von grundlegenden Rohstoffen wie
Land, Wasser und Biodiversität.
Mit diesem Ziel werden einerseits Politiken installiert, die mittels
Spaltung indigener und bäuerlicher Gemeinden und Feindseligkeiten
gegenüber den sozialen Organisationen mit den weitestgehenden
Forderungen, auf die Schwächung der Sozialstruktur gerichtet sind.
Andererseits wird diese Vorgehensweise ergänzt, indem auf
verallgemeinernde Art und Weise willkürliche Verhaftungen von
Mitgliedern der sozialen Bewegungen (und gelegentlich ihrer Angehörigen,
lediglich aufgrund der Verwandtschaft) erfolgen. Gewöhnlich sind die
verhafteten Personen Folter und Mißhandlungen ausgesetzt. Um die
Verhaftungen zu rechtfertigen, werden Beweise gefälscht: Die Tendenz
ging dahin, erfundene Delikte zu verwenden, um Formen sozialen Protests
zu unterdrücken (Aufstandsdelikte, Angriffe auf die Kommunikationswege,
kriminelle Vereinigung, Entführung und der Entführung gleichgestellte
Delikte, usw.), wie im Fall von Ignacio del Valle, Felipe Alvarez und
Héctor Galindo, verurteilt für die Ereignisse von Atenco; oder dem von
David Venegas und Flavio Sosa, angeklagt und eingesperrt für die
Ereignisse von Oaxaca; oder es werden ihnen fälschlicherweise Drogenoder
Waffenbesitz angehängt, sowie gelegentlich andere Delikte wie Raub,
sexuelle Übergriffe oder gar Mord. Die Logik dieser Mechanismen besteht
darin, die Mitglieder sozialer Bewegungen zu kriminalisieren und darüber
hinaus zu verhindern, daß diese als politische Gefangene betrachtet
werden können.
In dieser Logik ist der Rückgriff auf das Gefängnis als vorbeugende
Maßnahme weit verbreitet. Diese Situation konnte die CCIODH durch die
Interviews bestätigen, die in den Gefängnissen von Chiapas und Oaxaca
mit insgesamt 70 Gefangenen geführt wurden. Im Fall des Gefängnisses von
Molino de Flores y La Palma im Staat Mexiko wurde der CCIODH der Zugang
jedoch verwehrt, obwohl er im Voraus beantragt worden war. In einigen
Fällen handelt es sich um Hochsicherheitsgefängnisse und Isolationshaft,
wo die Rechte des Gefangenen auf ein Minimum reduziert sind. In diesem
Sinne ist die Situation beispielhaft, welche die Brüder Sosa
Villavicencio in Folge der Ereignisse von Oaxaca erlebten, ebenso die
von Ignacio del Valle, Felipe Alvarez und Héctor Galindo, deren
Isolationshaft sich verlängert, obwohl das Urteil, 67 Jahre Haft,
bereits gefällt wurde.
DRITTENS
Die CCIODH hat wiederholt darauf hingewiesen, daß Repression und Druck
gegenüber sozialen Bewegungen sich nicht die verschiedenen lokalen und
bundesstaatlichen Polizeikörper beschränken. Neben diesen muß auch die
immer aktivere Rolle der mexikanischen Armee erwähnt werden. Einer der
ersten Einsätze der aktuellen Regierung zielt genau auf die Stärkung der
Stellung der Armee bei der Verfolgung von Delikten der Bereiche
Drogenhandel und Waffenhandel sowie bei der Kontrolle der Grenzen.
Im Fall von Chiapas wurden diese Begründungen als Rechtfertigung für die
übermäßige Präsenz der Armee herangezogen, als die von der EZLN
beherrschte Situation des bewaffneten Aufstandes keine hinreichende
Begründung mehr darstellte. Die CCIODH sammelte, wie schon während ihrer
vorhergehenden Besuche, zahlreiche Anzeigen bzgl. des Ausmaßes der
Auswirkung, die diese Präsenz auf das tägliche Leben der indigenen und
bäuerlichen Gemeinden hat. Durch ihre Mitwirkung an
Gemeinschaftsoperationen der verschiedenen Sicherheitsorgane war die
Armee auch in anderen Fällen, wie in Atenco und Oaxaca, zugegen.
Auf der anderen Seite bestätigt die CCIODH mit Beunruhigung die
Kontinuität und Straffreiheit von parapolizeilichen und
paramilitärischen Gruppen. Wie wir im vorhergehenden Bericht aufgezeigt
haben, zeugen im Fall von Oaxaca zahlreiche Beweise von der Existenz
bewaffneter Gruppen, die, toleriert von der Polizei, an der
Unterdrückung sozialen Protests beteiligt sind. Dennoch, und im
Gegensatz zur Schlagkraft, die gegenüber Demonstrationsteilnehmenden
bewiesen wird, wurde nicht einmal ein Verfahren zur Identifikation und
Bestrafung der Mitglieder solcher Gruppen eingeleitet.
Während ihres sechsten Besuches erhielt die CCIODH darüber hinaus
Anzeigen bzgl. des neuen Auftretens von Gruppen dieser Charakteristik,
sowohl im städtischen Bereich als auch in Landkreisen und Gemeinden
ländlicher Gegenden, in Verbindung mit lokalen Machtgruppen, die danach
streben, ihr Kazikentum durchzusetzen, und deren Aktivität den
Regierungsplänen von Spaltung und kommunaler Schwächung in die Hände
spielt. Dies geschieht sowohl in Oaxaca als auch in Chiapas, wo ihr
Auftauchen in bestimmten Gebieten deutlich bemerkbar ist. Es ist darüber
hinaus besorgniserregend, daß weiterhin versucht wird, solche
Situationen als Konflikte zwischen den Gemeinden darzustellen, genau wie
dies seinerzeit bezogen auf das Massaker von Acteal getan wurde. Im Fall
von Chiapas hat die CCIODH diverse Zeugenaussagen erhalten, welche
übereinstimmend auf die Organisation OPDDIC als Gruppe hinweisen, auf
die diese paramilitärische und parapolizeiliche Logik zutreffe.
VIERTENS
Hinter diesen allgemeinen Erscheinungen findet sich das Fortbestehen der
Straflosigkeit der Staatsbediensteten. Bezüglich der schweren
Menschenrechtsverletzungen im Fall von Atenco und Oaxaca im Jahr 2006
haben sich die Sanktionen bisher auf Machtmißbrauch beschränkt und
hatten hauptsächlich administrativen Charakter. Momentan schützt die
Straflosigkeit diejenigen, denen schwere Vorwürfe von Folter und
sexuellem Mißbrauch gemacht werden, die die Verhaftungen von Atenco
begleiteten; nicht zu vergessen die besondere Grausamkeit und Brutalität
gegenüber den verhafteten Frauen. Gleichfalls ist es inakzeptabel, daß
die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen zu den Todesfällen im
Konflikt von Oaxaca eingestellt hat und von den Opfern das Erbringen von
Beweisen verlangt. [von den Toten??]
2007 gab es neue Fälle von extremer Härte im Vorgehen der Polizei bei
der Unterdrückung der Ausübung von Versammlungsfreiheit und
Demonstrationsrecht durch die Zivilgesellschaft. Ein gutes Beispiel
dafür ist die Brutalität, mit der die Volks-Guelaguetza vom 16. Juli
aufgelöst wurde, wobei Emeterio Marino Cruz und Raymundo Velasco
lebensgefährlich verletzt wurden. Sofern Polizeikräfte festgenommen und
in Untersuchungshaft genommen wurden, handelt es sich nach Ansicht der
Kommission angesichts der festgestellten generellen Verletzung der
Menschenrechte um rein symbolische Entscheidungen, ohne daß sie Zeichen
eines wirklichen Wandels wären.
Ein anderes exemplarisches Beispiel für Straflosigkeit ist der Fall San
Pedro Yosotatu in der Sierra Mixteca, dessen Einwohner den Tod von
sieben Gemeindemitgliedern, der letzte am 24. Dezember 2007, sowie das
Verschwinden von weiteren drei angezeigt sowie die Schuldigen benannt
und Beweise erbracht haben, ohne daß die Autoritäten irgendeine Maßnahme
ergriffen hätten.
Nach Meinung der CCIODH kann die Praxis des Gewährens von Hilfen an die
Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbedienstete in keinem
Fall einen Gerichtsprozeß ersetzen, in dem es Gerechtigkeit geben muß
und die rechtlichen Verantwortlichkeiten aufgezeigt werden müssen. So
sehen es auch die Angehörigen des aufgrund der Polizeiintervention in
Atenco gestorbenen Alexis Benhumea, die unter diesen Umständen das Geld,
das ihnen angeboten wurde, ablehnten. Im Fall Acteal weisen die
Überlebenden sowie der Vorstand der Vereinigung Las Abejas den Vorschlag
ökonomischer Entschädigung durch die Regierung ebenfalls zurück.
Die von der Zentralregierung vorangetriebene Strafsystemreform geht
sogar noch weiter, und kommt der Legalisierung einer polizeilichen
Praxis gegen die Rechte des Einzelnen sowie dem Fortdauern eines
Ausnahmezustands gleich. Beispiele sind die Möglichkeit,
Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl durchzuführen, die
unverhältnismäßige Ausweitung des Zeitraums der Kontaktsperre oder der
Untersuchungshaft und der Möglichkeiten, Telefongespräche und andere
Kommunikation zu überwachen. Im Fall Chiapas ist die Kommission besorgt
über die Einführung des Delikts "Aufstachelung zur Gewalt", da es auf
jede soziale Bewegung angewendet werden kann, die Forderungen erhebt.
Die Überzeugung der Staatsbediensteten, straflos zu bleiben, führt
darüber hinaus zu einer allgemeinen repressiven Dynamik, die über den
Kampf gegen soziale Bewegungen hinausgeht und jeden Bürger und jede
Bürgerin treffen kann. Ein Beispiel dafür sind die Fälle von
Kindesmißbrauch, die in Oaxaca angezeigt wurden und bis heute keine
ausreichende Reaktion seitens der Autoritäten hervorgerufen haben.
Im Fall des Massakers von Acteal können wir nach zehn Jahren bestätigen,
daß die Straflosigkeit fortbesteht. Die Schaffung einer spezialisierten
Staatsanwaltschaft für den Fall Acteal durch die neue
Bundesstaatsregierung hat keinerlei bedeutende Fortschritte erreicht.
Die Verhaftung von Personen, die bereits für diese Taten bestraft worden
waren, die Revision der bereits vorgenommenen administrativen Sanktionen
oder Vereinbarungen mit der Gemeinde, ohne die Wahrheit über die
Vorfälle anzuerkennen, sind ausschließlich symbolische politische Akte,
unfähig, Gerechtigkeit zu schaffen.
Die Fälle von Vertreibungen und Verschwindenlassen sind ebenfalls
Ausdruck einer Straflosigkeit, deren Verantwortung keine Autorität
verleugnen kann. Die angekündigten Projekte für Infrastruktur und
Umweltschutz, die Atenco, Oaxaca und Chiapas gemeinsam sind, werden mit
großer Wahrscheinlichkeit weitere Verreibungen hervorrufen. Was das
Verschwindenlassen betrifft, sind im Jahr 2007 im Bundesstaat Oaxaca 5
Fälle angezeigt worden (die Triqui-Schwestern Daniela und Virginia Ortiz
Ramírez, Lauro Juárez, Edmundo Reyes Amaya und Gabriel Alberto Cruz), zu
denen noch drei Fälle aus 2003 hinzugezählt werden müssen, die im
Konflikt von San Pedro Yosotatu verschwunden sind (die Brüder Fabián und
Omar López Díaz sowie Raymundo Jiménez Hernández). Im Fall von Lauro
Juárez hat die Interamerikanische Menschenrechtskommission die
mexikanische Regierung zu dringenden Maßnahmen aufgefordert, um seinen
Aufenthaltsort herauszufinden.
Die CCIODH hält die Fälle der Verschwundenen und das Fehlen einer
Antwort von seiten der Autoritäten für extrem schwerwiegend, da ihr
Andauern zu einer Situation ähnlich der des Schmutzigen Krieges der 70er
Jahre führen würde.
FÜNFTENS
Die Straflosigkeit stützt sich auf die Existenz eines Justizsystems, das
klare Zeichen von Inkompetenz und Ineffizienz zeigt, wenn nicht gar
offensichtlichen Mangel an Willen, diese zu beenden. In vielen Fällen
ist die Konnivenz (wissentliche Duldung von Amtsdelikten Untergebener
durch die Vorgesetzten oder Verleitung zu diesen) der Regierungsstellen
offensichtlich. Unter anderem werden durch ungerechtfertigte
Haftbefehle, die Eröffnung von Strafprozessen ohne genügende Beweise,
ungerechtfertigte Verzögerungen, die Zuweisung von Fällen an Richter,
die vom Gesetz nicht vorgesehen sind, die rechtlichen Garantien auf
einen angemessenen Prozeß jeglichen Inhalts beraubt.
Die Unabhängigkeit der Justiz erweist sich als zutiefst fragwürdig, und
mit ihr eine der grundlegenden Säulen des Rechtsstaats. Die Abhängigkeit
von der Exekutive ist teilweise auf die Ernennung der Richter durch
selbige zurückzuführen, besonders wenn sie direkt stattfindet, darüber
hinaus auf andere Aspekte wie das Fehlen eines Gesetzes, das die
Kombination bestimmter öffentlicher Ämter verbietet, z.B. im Fall von
Oaxaca, wo der derzeitige höchste Richter der Innenminister der beiden
vorherigen Regierungen war. Aber über diese Umstände hinaus findet das
Fehlen der Unabhängigkeit seine Ursache in der tief verwurzelten Kultur
des Klientelismus und der Günstlingswirtschaft, die bei der Nominierung
öffentlicher Ämter vorherrscht. Obwohl diese Situation besonders auf die
Staatsorgane zutrifft, bleibt sie auch bei der zentralen Justizgewalt
nicht außen vor.
Besonders beunruhigend ist das Verhalten der Justiz gegenüber der
Untersuchungshaft, die, wie wir gezeigt haben, zu den Mitteln der
Repression gegenüber sozialen Organisationen und ihren Forderungen
gehört. In den drei von der CCIODH besuchten Regionen fanden sich
zahlreiche Fälle von Personen, die nach über einem Jahr Gefängnis
freigesprochen wurden, ohne daß von den Richtern irgendeine
Verantwortung übernommen wurde noch den betroffenen Personen irgendeine
Art von Entschädigung zugesprochen wurde.
Das Fehlen richterlicher Unabhängigkeit schafft ein generelles Klima von
Mißtrauen gegenüber den Institutionen. Häufig sieht die Bevölkerung in
ihnen eher eine Bedrohung als einen Schutz ihrer Rechte und Interessen.
Das Fehlen von Legitimität trifft das institutionelle System insgesamt.
Die Weigerung der Opfer, in Fällen Anzeige zu erstatten, die öffentliche
Verantwortung betreffen , oder die Lawine von Zeugenaussagen, die die
CCIODH bei diesem sechsten Besuch erhalten hat, legen davon deutlich
Zeugnis ab.
In diesem Kontext ist die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger/innen und
öffentlichen Medien umso wichtiger. Gerade darum haben beide in letzter
Zeit Aggressionen und Feindseligkeiten erlitten. Der Fall von Lydia
Cacho ist wiederum beispielhaft.
SECHSTENS
Zehn Jahre nach ihrem ersten Besuch stellt die CCIODH mit Besorgnis
fest, daß die strukturellen Ursachen hinter den schweren
Menschenrechtsverletzungen weiterbestehen. Die besuchten Regionen zeigen
alle eine Situation, die von einer Dynamik des sozialen Ausschlusses und
der Ungleichheit geprägt ist. Solche Dynamiken sind besonders stark im
Fall der Frauen und der indigenen und bäuerlichen Bevölkerung, deren
Situation sozialer, wirtschaftlicher, politischer und kultureller
Marginalisierung den Hintergrund für die genannten Rechtsverletzungen
darstellt.
Die alarmierenden Zahlen der Armut und Marginalisierung in den
Bundesstaaten Chiapas und Oaxaca kontrastieren mit ihrem enormen
kulturellen und ökologischen Reichtum. Daher besteht das ursächliche
Problem in der Verteilung von sowie der Kontrolle über die Ressourcen,
die zum Überleben und für die freie Entwicklung der Individuen und
Kollektive nötig sind. Diese Situation ist historisch bedingt,
allerdings hat sie sich in der letzten Zeit durch den Vorstoß
neoliberaler Politik durch die verschiedenen Regierungen auf nationaler
und bundesstaatlicher Ebene verschärft. In Chiapas bringen
Entwicklungsprojekte wie das in Bolom Ajaw in der Gegend von Agua Azul,
unter vielen anderen, Widersprüche mit sich. Im Fall von Oaxaca muß man
Konflikte erwähnen wie die, die im Isthmus entstanden sind und noch
entstehen können. Die CCIODH möchte die Verantwortung von
transnationalen ökonomischen Gruppen (mit deutlicher Beteiligung aus
Europa, USA und Kanada) hervorheben, deren Interessen zu Prozessen der
Besitzergreifung und Enteignung führen und die Bevölkerung als ganze
sehr negativ treffen.
In diesem Kontext ruft die Stigmatisierung von Völkern, die über
Jahrhunderte über die Erhaltung der natürlichen Ressourcen wachten, zu
Hauptverantwortlichen der Plünderung der Umwelt Besorgnis hervor. Dies
ist der Fall im Biosphärenreservat Montes Azules in Chiapas, wo die
massive Vertreibung der dort ansässigen indigenen Gemeinden droht.
Gleichfalls hat die CCIODH die politische Instrumentalisierung der
Landforderungen zur Einführung von Programmen festgestellt, die nicht so
sehr den Zugang zu Land und dessen Besitztitel, sondern vielmehr die
Privatisierung fördern und damit zur ländlichen Emigration beitragen.
Die CCIODH weist auf die Widersprüche zwischen den Entwicklungsmodellen
der Regierungen und dem Aufbau der indigenen Autonomie hin, besonders in
den zapatistischen Gemeinden mit ihrer Erfahrung der Räte der Guten
Regierung; aber auch in anderen Fällen, wie in San Juan Copala in Oaxaca
sowie bei den Bewohner/innen von Atenco, die ähnliche Wege beschreiten.
Der Auferlegung einer Politik, die die Betroffenen nicht beteiligt und
versucht, das Netzwerk der Gemeinden zu spalten, stellen die indigenen
Autonomieprozesse eigene Räume der sozialen, wirtschaftlichen und
politischen Beteiligung entgegen, deren Intensität über den jeweiligen
institutionellen Rahmen hinausgeht und den immer noch vorherrschenden
Dynamiken kultureller Dominanz entgegenwirkt.
SIEBTENS
Die CCIODH stellt die institutionelle Inaktivität in bezug auf
Mindestmaßnahmen fest, die eine volle Wiedergutmachung der individuellen
und kollektiven Schäden zum Ziel hätten, welche in den Fällen schwerer
Menschenrechtsverletzungen wie in Acteal, Oaxaca und Atenco aufgetreten
sind.
Die CCIODH ist der Meinung, daß die Abwesenheit von Mechanismen der
Wiedergutmachung durch die Institutionen die Situation der
Schutzlosigkeit der Betroffenen verlängert. Die CCIODH sieht mit Sorge
die Feindseligkeit und die Bedrohungen gegenüber Mitgliedern und
Aktivist/innen sozialer Bewegungen, die Teil dieser organisierten
Zivilgesellschaft sind. Dadurch wird verhindert, daß diese Prozesse der
Wiederaneignung sich kanalisieren und die Wunden vernarben können.
Die Situationen von Exil und Untergrund steigern und verlängern diese
Umstände, nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für deren
Angehörige und Gemeinschaften.
Dem gegenüber muß die Bedeutung kollektiver Antworten auf die
Feindseligkeiten betont werden. Hier sollen nur die Erfahrungen der
Organisation in den Gefängnissen ("La voz de los Llanos" und "La voz del
Amate") sowie die dauerhaften Mahnwachen erwähnt werden, die sich von
Anfang an vor den Gefängnissen gebildet haben, um die Freilassung der
politischen Gefangenen im Fall von Atenco zu fordern und die der
Stärkung und der Solidarität der Gemeinschaft dienen.
EMPFEHLUNGEN
ERSTENS
Es bleibt unumgänglich, die grundlegenden Ursachen des Konfliktes zu
berücksichtigen, also die strukturellen Probleme der Armut, Kazikentum,
ungleichen Zugang zu Ressourcen, die untergeordnete Position der Frau,
das Fehlen von Mitteln für Bildung, Gesundheit und Wohnen, die
Abwesenheit von Kanälen der demokratischen Partizipation und das
Unverständnis für die kulturelle Vielfalt als Grundlage des sozialen
Zusammenlebens.
Ein erster Schritt, um einige der schwerwiegendsten aktuellen Konflikte
zu lösen, ist der Respekt gegenüber den eigenen Formen der Entwicklung,
wie sie vor allem in den Gebieten mit Präsenz indigener Völker
vorkommen, und das Ablassen von Projekten, die nicht mit der betroffenen
Bevölkerung abgestimmt sind. Die Wiederbelebung des Projektes des
Internationalen Flughafens in Atenco, wie jedes anderen, wäre nur
zulässig, wenn es sich aus dem Dialog, der vollen Partizipation und der
Zustimmung der Bevölkerung entwickeln würde. Ohne diese Elemente, die
heute in keinster Weise vorhanden sind, würde man die gleichen
Bedingungen erneut erschaffen, die den Konflikt verursacht haben.
Der einzige Weg zu vermeiden, das erneut Menschenrechtsverletzungen
entstehen, ist, sich um die ursprünglichen Ursachen der Konflikte zu
kümmern. Auf gerechte und angemessene Art und Weise den Forderungen
nachzukommen und eigene Organisationsprozesse zu respektieren, muß
folglich den Ausgangspunkt jeden Handelns der Öffentlichen Gewalt
darstellen.
ZWEITENS
Das Modell der Repression gegen Ausdrücke sozialer, kultureller und
politischer "Abtrünnigkeit" vollständig zu demontieren, ist unaufschiebbar.
Das Handeln der verschiedenen Einheiten und Sicherheitskräfte des
Staates muss sich in der Praxis, und nicht nur formell, den
verfassungsmäßigen und internationalen Normen hinsichtlich der
Menschenrechte unterordnen. In diesem Sinn kommt die Forderung auf, die
in der durch die Bundesregierung angestoßenen Strafreform
aufgezeichneten Linien neu zu überdenken.
Es ist unbedingt notwendig, die Rolle des Militärs zu reduzieren und
kontrollieren, um es strikt auf die Entwicklung der in der Verfassung
angezeigten Funktionen zu beschränken. Auf jeden Fall müssen
Auswirkungen auf das Leben der Gemeinden und jegliche Teilnahme an den
repressiven Aktionen gegen die sozialen Bewegungen verhindert werden.
Es muss unverzüglich zur Entwaffnung der paramilitärischen und
parapolizeilichen Gruppen übergegangen werden, genauso wie zur Forderung
nach strafrechtlicher Verantwortlichkeiten ihrer Mitglieder und der
politischen, polizeilichen und militärischen Autoritäten, die diese
unterstützt, geschützt und toleriert haben.
DRITTENS
Es ist unentbehrlich, die strafrechtliche Verantwortung der Staatsdiener
sicherzustellen, die jegliche Praktik der Menschenrechtsverletzung
realisieren. Die Beibehaltung der Straflosigkeit - bekanntes und bis
heute nicht korrigiertes Moment in den Fällen von Atenco, Oaxaca und
Chiapas - stellt nicht nur die Legitimität der Autoritäten in Frage,
steigert nicht nur das Mißtrauen der Bürger in die Institutionen,
sondern sie stellt die Hauptursache für die Ausbreitung des
Machtmißbrauchs dar.
VIERTENS
Es ist überaus dringlich, daß der Staat die begangenen Mißbräuche
anerkennt, korrigiert und wieder gutmacht. In diesem Sinn ist die
Übernahme von politischer Verantwortung dringend notwendig. Bis zum
jetzigen Moment sieht die Situation vollkommen anders aus: Der einstige
Bundesminister für Öffentliche Sicherheit während der Vorfälle in
Atenco, Sr. Eduardo Medina Mora, besetzt seit Dezember 2006 das Amt des
Generalstaatsanwaltes der Republik.
Es ist gleichermaßen eilig, daß die Gerichte der Bundesstaaten und der
Bundesgerichtshof der Republik darin voranschreiten, alle
Gerichtsverfahren einzustellen, in denen sich die Anklage auf die
repressiven Muster stützt, die schon zuvor genannt wurden. Auch sollen
sie beginnen, die Situation des Freiheitsentzugs aller politischen und
Gewissensgefangenen, die in den Gefängnissen von Chiapas, Oaxaca und des
Bundesstaates Mexiko einsitzen, zu überprüfen und in jedem Fall sofort
die Straferleichterungen zu gewähren, zu denen diese das Recht haben.
Über die Notwendigkeit hinaus, die über die mit den politischen
Konflikten verbundenen Gefangenen verhängten Strafen zu erneut zu
prüfen, begreift die CCIODH den Verbleib von Ignacio del Valle, Felipe
Alvarez und Héctor Galindo in einem Hochsicherheitsgefängnis und in
einer Situation der Isolierung als vollkommen ungerechtfertigt, wenn man
außerdem die entdeckten Unregelmäßigkeiten im Gerichtsverfahren bedenkt.
Die CCIODH hält es für außerordentlich wichtig, daß die im Moment
offenen Untersuchungen, die zu einer Klarstellung der
Verantwortlichkeiten von Beamten führen könnten, in totaler
Unparteilichkeit, Transparenz und Härte durchgeführt werden. Es handelt
sich um die besonderen Prozesse, die dem Obersten Gerichtshof in den
Fällen von Atenco und Oaxaca bekannt sind, und die Klage wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in welchen die
Generalstaatsanwaltschaft der Republik im Fall Oaxaca ermittelt.
FÜNFTENS
Es muß unverzüglich eine tiefgreifende Reform der staatlichen
Institutionen in der mexikanischen Republik ausgehend von der eigenen
Verfassung auf den Weg gebracht werden. Diese Reformen müssen sowohl die
Wahlverfahren als auch diejenigen Elemente umfassen, welche eine
effektive Gewaltentrennung sicherstellen. Im Fall von Oaxaca ist der
volle Respekt gegenüber den repräsentativen Formen notwendig, die auf
den sog. "usos y costumbres" (Sitten und Gebräuche) basieren, und deren
Nichtbeachtung von Seiten der staatlichen Autoritäten weiterhin Ursache
von schwerwiegenden Konflikten ist.
Eine der obersten Prioritäten besteht darin, eine wirkliche und
effektive Teilung der Judikativ- und Exekutivgewalt sicherzustellen. In
diesem Sinn scheint eine Revision des Modells der Richterernennung
vordringlich, um deren Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und
Unbeeinflußbarkeit sicherzustellen, wie auch die Einführung eines
Systems des öffentlichen Wettbewerbs, dort wo es noch nicht existiert,
welches den Zugang nach Leistung und Fähigkeiten regelt. Des Weiteren
zeigt sich ein Gesetz der Unvereinbarkeit von Ämtern als dringlich,
welches eine gegenseitige Behinderung zwischen den Gewalten vermeidet.
Gleichermaßen muß ihre wirkliche Erreichbarkeit, eine qualitativ
hochwertige Pflichtverteidigung und die Anwesenheit vertrauenswürdiger
Übersetzer, welche die sprachlichen Rechte der indigenen Personen
garantieren, sichergestellt werden. Schließlich muß die Teilnahme der
Opfer an den Gerichtsverfahren erlaubt werden, indem das Monopol der
Staatsanwaltschaft gebrochen wird.
Besagte umfassende Reform der Institutionen führt, als Bedingung für die
Bildung einer wirklich integrativen Demokratie, auch über die
vollständige Anerkennung der Rechte der indigenen Völker und besonders
ihrer Rechte zur Selbstbestimmung. Den Ausgangspunkt hierfür muß erneut
das Abkommen von San Andrés, das von der Verfassungsreform 2001 nicht
anerkannt wurde, bilden, zusammen mit den Fortschritten der Universellen
Erklärung der Rechte der indigenen Völker, die 2007 von den Vereinten
Nationen beschlossen wurde. Im Einvernehmen mit dem erreichten
politischen Kompromiß muß Mexiko in seine Gesetzesnorm die in dieser
Erklärung anerkannten Rechte einbeziehen. In diesem Sinne erweist es
sich als dringlich, den Absichtserklärungen normative Kraft zu geben,
wie der des Art. 32.2 bezüglich der Verpflichtung der Staaten, die
Konsultation der indigenen Völker vorzunehmen, "mit dem Ziel, ihr freies
und informiertes Einverständnis zu erhalten, bevor ein Projekt
beschlossen wird, das ihr Land oder Territorium und andere Ressourcen
betrifft, besonders im Zusammenhang mit der Entwicklung, Nutzung und
Ausbeutung von mineralischen, hydrologischen und anderen Ressourcen."
SECHSTENS
Solange die richterliche Gewalt nicht fähig ist, ihre vollständige
Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive zu garantieren, bittet die CCIODH
die mexikanische Zivilgesellschaft dringend, mit den
Organisationsprozessen in der Verteidigung der Rechte und Freiheiten
fortzufahren und alle Mechanismen des internationalen
Menschenrechtsschutzes in die Wege zu leiten, insbesondere diejenigen
des interamerikanischen Systems und des Systems der Vereinten Nationen.
Die mexikanische Regierung muß unter diesen Umständen besagte
Instrumente respektieren und unterstützen und die notwendigen
Bedingungen dafür schaffen, daß Menschenrechtsorganisationen weiterhin
ihre Einschätzungen vorbringen können.
Die CCIODH hält es für vorrangig, daß die Institutionen der Europäischen
Union möglichst schnell Mechanismen einführen, die es erlauben, die
Erfüllung der Forderungen der Demokratieklausel zu überwachen, welche
das Globale Abkommen der Republik von Mexiko beinhaltet.
Wie es die CCIODH schon bei ihrem letzten Besuch getan hat, empfiehlt
sie gleichfalls der National- und der bundesstaatlichen Regierung,
speziell auf die Präsenz des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten
Nationen für Menschenrechte in Oaxaca zu drängen.
Ebenso sollten das Berufungssystem und die Funktionen, welche die
staatlichen und nationalen Menschenrechtskommissionen übernehmen sollen,
von Grund auf überarbeitet werden, um das Vertrauen in ihre Arbeit,
welche momentan sehr in Verruf geraten ist, wieder zu erlangen.
Solange die Straflosigkeit weiterhin die Regel und nicht die Ausnahme
darstellt, woran wir 10 Jahre nach dem Massaker von Acteal erneut
erinnert werden, erachtet es die CCIODH für notwendig und opportun, die
Mechanismen der außerhalb des mexikanischen Staates vorhandenen
Rechtsprechung anzurufen, um angesichts gravierender
Menschenrechtsverletzungen im Kampf gegen die Straflosigkeit
voranzuschreiten. In diesem Sinne hält die CCIODH die in Spanien vor dem
Nationalen Gerichtshof vorgetragene Klage von Cristina Valls gegen 40
Polizeikräfte der PFP, des Bundesstaates Mexiko und des Gemeindebezirks
Texcoco wegen psychologischer, physischer und sexueller Folter, die sie
während der Vorkommnisse von Atenco 2006 erlitten hat, für
außerordentlich wichtig.
SIEBTENS
Die CCIODH hält es für unaufschiebbar, eine Mindestmenge an Maßnahmen
zur Wiedergutmachung für die individuellen und kollektiven Schäden in
Angriff zu nehmen, die durch die massiven und schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen erlitten wurden, wie es ganz klar bei den
Ereignissen von Acteal, Atenco und Oaxaca der Fall ist. Es geht darum,
in der vollen Realisierung der Gerechtigkeit voranzukommen, was, wie wir
es schon in vorherigen Berichten aufgezeigt haben, über die Annahme der
Reparationsmaßnahmen führt, welche mit den Betroffenen selbst einmütig
vereinbart werden und mindestens folgendes einschließen müssen:
moralische Wiedergutmachung. Wiederherstellung der Ehre der Opfer und
Wiedergutmachung des Schadens, der ihrem privaten und öffentlichen
Ansehen beigebracht wurde, durch die offizielle Anerkennung der
ungerechten und beleidigenden Behandlung und des Schadens, der durch die
Tatsache verursacht wurde, als Straftäter betrachtet worden zu sein.
emotionale Wiedergutmachung für die betroffenen Personen. Alle Maßnahmen
ergreifen, damit die Gemeinde im Ganzen und die betroffenen Personen und
Familien im Speziellen, dort wo es notwendig ist, die angemessene
medizinische und psychologische Versorgung von Fachleuten ihres
Vertrauens erhalten. Die CCIODH empfiehlt erneut die Bildung von
Netzwerken zur emotionalen und psychologischen Hilfe für die betroffenen
Personen in den verschiedenen Konflikten. Deshalb besteht die CCIODH
darauf, Räume zu schaffen, wo die Prozesse der Trauer der betroffenen
Personen verarbeitete werden können.
Wiedergutmachung des Schadens in den Gemeinden durch Programme der
Rekonstruktion des sozialen Netzes. Diese Programme dürfen auf keinen
Fall zu Werkzeugen der Teilung und Konfrontation durch Hilfsprogramme
oder -systeme werden, die an Auflagen gebunden sind oder Druck mittels
falscher Einigungen ausüben. Deshalb wird empfohlen, diese durch
unabhängige nationale oder internationale Einrichtungen zu überwachen.
Die CCIODH erkennt die politische Verpflichtung für die Menschenrechte
an und lädt deshalb die Institutionen des Landes, die auf dem Gebiet der
Verteidigung der Grundrechte arbeiten, ein, die Transparenz zu suchen
und neue Räume des Vertrauens zu schaffen, wo die bedrohten Personen
sich sicher fühlen können, um die unterschiedlichen psychoemotionalen
Traumata überwinden zu können. Die CCIODH ermutigt die Bürger und
Bürgerinnen von Mexiko, weiterhin in konstruktiver Art und Weise und mit
der Absicht der sozialen Transformation ihrer Realität am Gemeindeleben
teilzunehmen, als Weg zur Rückgewinnung des kollektiven Bewußtseins. Wir
verstehen, daß die Arbeit und die Partizipation der sozialen Bewegungen
des Landes dazu beitragen, ein Klima der Zuversicht gegenüber den
offenen Konflikten zu schaffen.
wirtschaftliche Wiedergutmachung. Kompensation der durch die Gewalt
erlittenen Schäden (der ökonomischen, die Bildung betreffenden,
gesundheitlichen und anderen) und vor allem derjenigen, die aus dem
Verlust von Arbeitsverhältnissen als Folge der praktizierten Akte der
Gewalt oder der vorausgehenden Belästigungen entstanden sind.
Juristische Wiedergutmachung. Gerichtsverfahren mit der Bestrafung der
Taten, die gesetzlich als strafbar festgelegt sind. Ohne eine reale und
effektive Justiz ist jede Maßnahme zur Wiedergutmachung nur Stückwerk.
Soziale Wiedergutmachung. Die Mechanismen, die eine uneingeschränkte
soziale und politische Partizipation der Bevölkerung, ob individuell
oder organisiert, garantieren, dezidiert ansprechen. Der soziale
Wiederaufbau führt unausbleiblich über die aktive und engagierte
Partizipation der Bürger am Leben der Gemeinschaft.
Historische Wiedergutmachung. Anerkennung der historischen Wahrheit, die
die Bildung eines kollektiven Gedächtnisses erlauben würde, welches
ähnliche Situationen in der Zukunft vermeiden könnte.
Mexiko-Stadt, 19. Februar 2008
Chiapas98 Mailingliste
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