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Verein Paradisli: Hayoz lehnt Kompromiss ab

Medienmitteilung Verein Paradisli - 15. Januar 2008

Hayoz lehnt Kompromiss ab

Entscheid des Obergerichts - Frau Hayoz' Besuch im Paradisli

Das Obergericht hat den von der Stadt Bern verfassten widersprüchlichen Mietvertrag leider nicht zu unseren Gunsten ausgelegt. Vor Weihnachten noch hatte sich eine aussergerichtliche Lösung abgezeichnet: Auf das klare Bekenntnis des Berner Stadtrates vom 29. November 2007 hin, der Verein Paradisli solle bis Baubeginn im Bauernhaus verbleiben dürfen, besuchte uns Frau Hayoz am 14. Dezember 2007 doch noch. Begleitet wurde sie von ihrem Generalsekretär, Roland Meyer, sowie Frau Renate Ledermann, der Vorsitzenden der Liegenschaftsverwaltung. Dem grossen Wunsch der Gemeinderätin folgend behandelten wir dieses Treffen absolut vertraulich.

In einer entspannten Atmosphäre bei einem heissen Tannentrieb-Sirup besprachen wir damals gemeinsam das weitere Vorgehen. Im Gegensatz zum ersten Zusammenkommen vom 29. Oktober 2007 zeigte sich Frau Hayoz sehr gesprächsbereit und eine gemeinsame Lösung schien in greifbarer Nähe. Unsererseits hofften wir, zu erfahren, dass sie im Sinne des Parlamentes handeln und uns bis Baubeginn im Bauernhaus lassen würde. Dies schien der Fall zu sein, denn ihr Anliegen war, den Verbleib im Bauernhaus möglichst zu entspannen. So wies sie noch einmal persönlich darauf hin, dass für den gewerbepolizeilich nicht genehmigten Barbetrieb eine Bewilligung einzuholen sei. Ebenfalls dürften keine baulichen Massnahmen an diesem denkmalpflegerisch geschützten Haus vorgenommen werden. Man verabschiedete sich am 14. Dezember 2007 mit dem Versprechen, wieder zusammen zu kommen, sobald das Obergericht seinen Entscheid gefällt habe.

Lösung gefunden

Kurz nach dem Besuch vor einem Monat erhielten wir von Frau Hayoz einen Brief mit den zu beachtenden Punkten. Diese konnten wir alle bedingungslos erfüllen. Auch die beiden von Frau Hayoz am Besuch besonders vorgebrachten Punkte stellten kein Problem dar. Durch die formale Umwandlung des Bauernhauses zum Vereinslokal liess sich der Barbetrieb aus dem Graubereich herausholen. Zutritt ins Paradisli haben nur noch Vereinsmitglieder in Begleitung von maximal einer Person. Informationen zur Mitgliedschaft können auf der Homepage angefordert werden (www.paradisli.ch). Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt - je nach Vermögenssituation - 10 oder 20 Franken pro Jahr.

Auch bezüglich der Bauarbeiten konnte eine Lösung gefunden werden. So werden zukünftig absolut keine Bauarbeiten mehr am Haus ausgeführt. Die dringend nötige, von uns bereits fachmännisch vorbereitete und finanzierte Sanierung des Daches wird unterlassen. Ebenfalls werden im Inneren des altehrwürdigen Bauernhauses keine Änderungen mehr vorgenommen. Den zwei geplanten Luxuswohnungen sollen später keine schön geschliffenen Balken im Weg stehen.

Erneutes Zusammentreffen - die grosse Enttäuschung

Da der Entscheid des Obergerichts seit letztem Freitag vorliegt, haben wir uns gestern wieder mit Frau Barbara Hayoz, ihrem Generalsekretär und der Vorsitzenden der Liegenschaftsverwaltung getroffen. Entgegen unserer Erwartungen wollten sie uns bereits jetzt aus dem Haus vertreiben. Dringendst nötige Vorbereitungsarbeiten - man will nach fast 20 Jahren nun nicht noch Monate verlieren - und Lärmklagen - die einzigen die wir in letzter Zeit erhielten, betrafen Sylvester - wurden dabei nur vordergründig ins Feld geführt. In Tat und Wahrheit wollte man sich keine Blösse geben und muss nun so handeln, wie man es immer und immer wieder offiziell angekündigt hatte. Die Direktion Hayoz ist mittlerweilen so sehr darauf versessen, die harte Linie durch zu ziehen, dass Nahe liegende Lösungen nicht einmal mehr in Betracht gezogen werden. Nicht einmal unser Kompromissvorschlag, der Verein Paradisli würde nur bis zum Erhalt der Baubewilligung bleiben, konnte ordentlich diskutiert werden.

Über dieses sture Vorgehen sind wir zwar nicht gerade erstaunt, umso mehr aber enttäuscht, hat man sich doch vor einem Monat noch ganz anders gegeben. Umso unverständlicher ist dieses Verhalten angesichts der Tatsache, dass noch immer nicht klar ist, wann und ob jemals im Schönbergpark gebaut werden kann. Noch immer ist das Bewilligungsverfahren am Laufen. Daran ändert auch ein auffalend schnell und willkürlich gefasster Entscheid der Kantonalen Baudirektion BVE nichts. Die GPB-DA wird den Entscheid jedenfalls anfechten, eine so fadenscheinige Begründung will sie nicht hinnehmen: laut BVE sei es nur die GPB, die zur Einsprache legitimiert sei, und nicht die GPB-DA, unter deren Namen die Einsprache formuliert wurde. Es handle sich hierbei nicht um dieselbe Partei. Ein solch überspitzter Formalismus würde vor Verwaltungsgericht kaum geschützt werden. Selbst die Justiz betreibt unterstützt den Formalismus nur soweit, als er einen Zweck erfüllt. Dieser besteht beim Namen eines Vereins darin, den Verein rechtlich individualisieren zu können. Diese Individualisierung war im Falle GPB-DA stets gewährleistet. Niemandem wäre es in den Sinn gekommen, zu behaupten, man habe es hier mit zwei verschiedenen Vereinen zu tun.

Obwohl also noch überhaupt nicht klar ist, wann und ob jemals eine Baubewilligung vorliegen wird, und obwohl der Stadtrat sich so klar dafür ausgesprochen hatte, wir sollten bis Baubeginn im Bauernhaus verweilen dürfen, lehnte Frau Hayoz selbst unseren Kompromissvorschlag ab. Wir meinen: Politik darf nicht darauf angelegt sein, die eigenen Wähler zu bezirzen, sondern soll dem Volk den grösstmöglichen Nutzen garantieren. Deshalb hoffen wir, dass das Bauernhaus nicht unnötig geräumt wird, nur damit es dann leer steht, während man auf die Baubewilligung wartet.


Verein Paradisli
Laubeggstr. 36
3006 Bern

www.paradisli.ch
info ät paradisli.ch

Kontaktperson: Lukas Harder, 078 714 14 35

16.01.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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