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Medienmitteilung Verein Paradisli - 15. Januar 2008
Hayoz lehnt Kompromiss ab
Entscheid des Obergerichts - Frau Hayoz' Besuch im Paradisli
Das Obergericht hat den von der Stadt Bern verfassten widersprüchlichen
Mietvertrag leider nicht zu unseren Gunsten ausgelegt. Vor Weihnachten noch
hatte sich eine aussergerichtliche Lösung abgezeichnet: Auf das klare
Bekenntnis des Berner Stadtrates vom 29. November 2007 hin, der Verein
Paradisli solle bis Baubeginn im Bauernhaus verbleiben dürfen, besuchte uns
Frau Hayoz am 14. Dezember 2007 doch noch. Begleitet wurde sie von ihrem
Generalsekretär, Roland Meyer, sowie Frau Renate Ledermann, der Vorsitzenden
der Liegenschaftsverwaltung. Dem grossen Wunsch der Gemeinderätin folgend
behandelten wir dieses Treffen absolut vertraulich.
In einer entspannten Atmosphäre bei einem heissen Tannentrieb-Sirup
besprachen wir damals gemeinsam das weitere Vorgehen. Im Gegensatz zum
ersten Zusammenkommen vom 29. Oktober 2007 zeigte sich Frau Hayoz sehr
gesprächsbereit und eine gemeinsame Lösung schien in greifbarer Nähe.
Unsererseits hofften wir, zu erfahren, dass sie im Sinne des Parlamentes
handeln und uns bis Baubeginn im Bauernhaus lassen würde. Dies schien der
Fall zu sein, denn ihr Anliegen war, den Verbleib im Bauernhaus möglichst zu
entspannen. So wies sie noch einmal persönlich darauf hin, dass für den
gewerbepolizeilich nicht genehmigten Barbetrieb eine Bewilligung einzuholen
sei. Ebenfalls dürften keine baulichen Massnahmen an diesem
denkmalpflegerisch geschützten Haus vorgenommen werden. Man verabschiedete
sich am 14. Dezember 2007 mit dem Versprechen, wieder zusammen zu kommen,
sobald das Obergericht seinen Entscheid gefällt habe.
Lösung gefunden
Kurz nach dem Besuch vor einem Monat erhielten wir von Frau Hayoz einen
Brief mit den zu beachtenden Punkten. Diese konnten wir alle bedingungslos
erfüllen. Auch die beiden von Frau Hayoz am Besuch besonders vorgebrachten
Punkte stellten kein Problem dar. Durch die formale Umwandlung des
Bauernhauses zum Vereinslokal liess sich der Barbetrieb aus dem Graubereich
herausholen. Zutritt ins Paradisli haben nur noch Vereinsmitglieder in
Begleitung von maximal einer Person. Informationen zur Mitgliedschaft können
auf der Homepage angefordert werden (www.paradisli.ch). Der jährliche
Mitgliederbeitrag beträgt - je nach Vermögenssituation - 10 oder 20 Franken
pro Jahr.
Auch bezüglich der Bauarbeiten konnte eine Lösung gefunden werden. So werden
zukünftig absolut keine Bauarbeiten mehr am Haus ausgeführt. Die dringend
nötige, von uns bereits fachmännisch vorbereitete und finanzierte Sanierung
des Daches wird unterlassen. Ebenfalls werden im Inneren des altehrwürdigen
Bauernhauses keine Änderungen mehr vorgenommen. Den zwei geplanten
Luxuswohnungen sollen später keine schön geschliffenen Balken im Weg stehen.
Erneutes Zusammentreffen - die grosse Enttäuschung
Da der Entscheid des Obergerichts seit letztem Freitag vorliegt, haben wir
uns gestern wieder mit Frau Barbara Hayoz, ihrem Generalsekretär und der
Vorsitzenden der Liegenschaftsverwaltung getroffen. Entgegen unserer
Erwartungen wollten sie uns bereits jetzt aus dem Haus vertreiben.
Dringendst nötige Vorbereitungsarbeiten - man will nach fast 20 Jahren nun
nicht noch Monate verlieren - und Lärmklagen - die einzigen die wir in
letzter Zeit erhielten, betrafen Sylvester - wurden dabei nur vordergründig
ins Feld geführt. In Tat und Wahrheit wollte man sich keine Blösse geben und
muss nun so handeln, wie man es immer und immer wieder offiziell angekündigt
hatte. Die Direktion Hayoz ist mittlerweilen so sehr darauf versessen, die
harte Linie durch zu ziehen, dass Nahe liegende Lösungen nicht einmal mehr
in Betracht gezogen werden. Nicht einmal unser Kompromissvorschlag, der
Verein Paradisli würde nur bis zum Erhalt der Baubewilligung bleiben, konnte
ordentlich diskutiert werden.
Über dieses sture Vorgehen sind wir zwar nicht gerade erstaunt, umso mehr
aber enttäuscht, hat man sich doch vor einem Monat noch ganz anders gegeben.
Umso unverständlicher ist dieses Verhalten angesichts der Tatsache, dass
noch immer nicht klar ist, wann und ob jemals im Schönbergpark gebaut werden
kann. Noch immer ist das Bewilligungsverfahren am Laufen. Daran ändert auch
ein auffalend schnell und willkürlich gefasster Entscheid der Kantonalen
Baudirektion BVE nichts. Die GPB-DA wird den Entscheid jedenfalls anfechten,
eine so fadenscheinige Begründung will sie nicht hinnehmen: laut BVE sei es
nur die GPB, die zur Einsprache legitimiert sei, und nicht die GPB-DA, unter
deren Namen die Einsprache formuliert wurde. Es handle sich hierbei nicht um
dieselbe Partei. Ein solch überspitzter Formalismus würde vor
Verwaltungsgericht kaum geschützt werden. Selbst die Justiz betreibt
unterstützt den Formalismus nur soweit, als er einen Zweck erfüllt. Dieser
besteht beim Namen eines Vereins darin, den Verein rechtlich
individualisieren zu können. Diese Individualisierung war im Falle GPB-DA
stets gewährleistet. Niemandem wäre es in den Sinn gekommen, zu behaupten,
man habe es hier mit zwei verschiedenen Vereinen zu tun.
Obwohl also noch überhaupt nicht klar ist, wann und ob jemals eine
Baubewilligung vorliegen wird, und obwohl der Stadtrat sich so klar dafür
ausgesprochen hatte, wir sollten bis Baubeginn im Bauernhaus verweilen
dürfen, lehnte Frau Hayoz selbst unseren Kompromissvorschlag ab. Wir meinen:
Politik darf nicht darauf angelegt sein, die eigenen Wähler zu bezirzen,
sondern soll dem Volk den grösstmöglichen Nutzen garantieren. Deshalb hoffen
wir, dass das Bauernhaus nicht unnötig geräumt wird, nur damit es dann leer
steht, während man auf die Baubewilligung wartet.
Verein Paradisli
Laubeggstr. 36
3006 Bern
www.paradisli.ch
info ät paradisli.ch
Kontaktperson: Lukas Harder, 078 714 14 35
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