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Caritas begrüßt Bundesverfassungsgerichtsurteil / Regierung zur
zügigen Umsetzung aufgefordert / Entscheidung des Verfassungsgerichts
wichtig im Kampf gegen Armut
Berlin (ots) - "Im Kampf gegen Kinderarmut wurde heute eine
richtige und wichtige Entscheidung getroffen", begrüßt
Caritas-Präsident Peter Neher das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Frage eigenständig berechneter
Regelsätze für Kinder.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in deutlichen Worten
klargestellt, dass die geltenden Berechnungsgrundlagen der Regelsätze
weder für Erwachsene noch für Kinder bis 14 Jahre eine
menschenwürdige Existenz sichern."
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die
prozentuale Ableitung der Regelsätze für Kinder von denen eines
alleinstehenden Erwachsenen für verfassungswidrig erklärt hatte, sei
ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland. Dass
jetzt der Bedarf von Kindern im Zentrum der Berechnungen stehe, sei
entscheidend für die Zukunft dieser Kinder. "Das Gericht spricht hier
von einem Ausschluss von Lebenschancen. Deswegen sind eigenständig
berechnete Kinderregelsätze erforderlich." Neher macht deutlich
"Zusätzlich brauchen wir Investitionen in Bildung. Wir müssen in
Kindertagesstätten und Ganztagsschulen investieren, und diesen
Kindern befähigende Sachleistungen wie kostenlosen
Nachhilfeunterricht oder den Besuch eines Sportvereins ermöglichen".
Hier seien besonders die Länder und die Kommunen in der
Verantwortung.
"Die Bundesregierung ist nun dringend aufgefordert, diese
höchstrichterliche Entscheidung zügig umzusetzen", fordert Neher.
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