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Forderung nach eigenstaendigem Kinderregelsatz von 370 bis 486 Euro

Pressemitteilung vom 10.12.2007

Bundesweites Treffen von Erwerbsloseninitiativen verabschiedet Positionspapier: Forderung nach eigenständigem Kinderregelsatz von 370 bis 486 Euro

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI hat auf ihrer Bundesfachkonferenz am Sonntag, 09.12.2007, in Bingen am Rhein ein Positionspapier zum Thema Kinderarmut und Kinderregelsatz verabschiedet.
Darin erhebt die Intereressensvertretung im Sozialleistungsbezug stehender Menschen fünf Forderungen zur Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen:

  1. Einen eigenständigen Regelsatz für Kinder und Jugendliche, der gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und Bildungschancen ermöglicht
  2. die Wiedereinführung von drei Altersklassen für Kinder und Jugendliche von unter 6 Jahren, 6 bis unter 12 Jahren und 12-18 Jahren, um altersspezifische Ausgaben zu berücksichtigen
  3. einen Regelsatz von 370 Euro für Kinder unter 6 Jahren 438 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren 486 Euro für Kinder/Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren basierend auf den Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 über die Ausgaben von Familienhaushalten für Kinder und Jugendliche
  4. die regelmäßige Inflationsanpassung des Regelsatzes
  5. die Wiedereinführung für im Regelsatz nicht vorgesehene Mehrbedarfe

Das Positionspapier richtet sich an die im Bundestag vertretenen Parteien und Fraktionen, Wohlfahrtsverbände, außerparlamentarische Bewegungen, die Nationale Armutskonferenz, Initiativen vor Ort und Gewerkschaften so wie die Arbeits- und Sozialminister der Länder, die ebenfalls Forderungen nach einem eigenständigen Kinderregelsatz erheben. "Unsere Forderungen basieren auf Berechnungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 über die Ausgaben von Familien für Kinder, das heißt, wir gehen für den Kinderregelsatz von der gleichen Datengrundlage aus, wie die Bundesregierung.", so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.

"Der Unterschied zu den derzeit für auf 'Hartz IV'-Leistungen noch bestehenden Regelsätzen ist, dass unsere Berechnungen auf den konkret für Kinder und Jugendliche erhobenen Ausgaben von Familien beruhen, während die Bundesregierung für Kinder und Jugendliche pauschal Abzüge vom Erwachsenenregelsatz vornimmt.Das widerspricht zum einen der Lebensrealität von Familien und ist zum anderen wissenschaftlich umstritten.Gleichzeitig verstehen wir nicht, weshalb die Bundesregierung bei der Regelsatzerhebung nicht die ihr ebenfalls vorliegenden Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht im Juni 2006, berücksichtigt oder zu diesen Stellung nimmt.", so Geiger unter Verweis auf Berechnungen auf Grundlage der EVS 2003 über
'Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kinder' von 2006.

"Die notwendige Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche bedeutet allerdings nicht, dass die BAG-SHI die Höhe des
Erwachsenenregelsatzes für ausreichend hält: auch hier muss dringend nachgebessert werden." so Hinrich Garms, Geschäftsführer der BAG-SHI. Bundesweit gelten derzeit 2,5 bis drei Millionen Kinder als arm, 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen.
Die BAG-SHI besteht seit 1991 als bundesweiter Zusammenschluss von im sozialen Bereich tätigen Beratungsinitiativen und -organisationen aus dem Bundesgebiet.

Hinrich Garms, Geschäftsführer BAG-SHI e.V.

Information/Kontakt:
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V. 0160/98 30 24 68 oder 06131/ 68 45 79
Hinrich Garms, Geschäftsführer BAG-SHI e.V.: 069/27 22 08 96

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10.12.07    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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