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Pressemitteilung von Freitag, 16. November 2007
DGB Region Emscher - Lippe
Kinderarmut: Chance für Gelsenkirchen nutzen!
Sozialgerichte gegen Kinderarmut in der Schule:Schüler können
Unterstützung erhalten
Immer offenbarer wird, dass die Regelsätze der Hartz-IV-Leistungen bei
weitem nicht ausreichen, um dem Bedarf von Schulkindern gerecht zu
werden. Dies haben jetzt die Sozialgerichte festgestellt. Damit ergibt
sich laut DGB eine Möglichkeit, die Mehrkosten für Schulbedarfe vieler
Kinder in Gelsenkirchen vom IAG (Integrationscenter für Arbeit
Gelsenkirchen) tragen zu lassen.
Das Landessozialgericht Berlin hat gerade im Eilverfahren entschieden,
dass einer Hartz-IV-Empfängerin 30 Euro pro Kind zustehen und dass im
Hauptverfahren der Betrag sogar auf fast 60 Euro aufgestockt werden
könnte (AZ L 10 B 1545/07 AS).
Auch das SG Berlin hat einer "Hartz-IV-Empfängerin" Sonderleistungen für
Schulbedarf in Höhe von 51,13 Euro zuerkannt (SG Berlin, AZ S 37 AS
12025/05). Diese Leistung sei zwar als Darlehen zu gewähren, unter
verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes seien die Tilgungsraten
jedoch auf Null festzusetzen. Im Ergebnis darf die Klägerin das Geld
somit behalten.
Für die Stadt Gelsenkirchen sollte aufgrund dieser Rechtslage ein
"offensiver Deal" mit dem Arbeitsamt angestrebt werden, um das von Stadt
und Arbeitsamt gemeinsam gesteuerte IAG in Gelsenkirchen zu veranlassen,
diese Rechtslage im Sinne der von Hartz IV betroffenen Gelsenkirchener
Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Nach DGB - Auffassung sei es
allerdings hilfreich, eine Umsetzung der Berliner Gerichtsbeschlüsse
anzustreben, ohne dass Eltern ein Sozialgerichtsverfahren anstrengen
müssten".
"Was bislang nur "reiche" Städte wie München ihren "Hartz IV - Schülern"
gewährten (100 Euro pro Schuljahr), sollte nun mittels IAG auch den
Schülern Gelsenkirchens zu Teil werden", fordert DGB-Chef Josef Hülsdünker.
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- DGB Region Emscher - Lippe
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