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Logopäden: Regressandrohungen gegen Ärzte gefährden
Heilmittelversorgung in Hessen / Logopädenverband fordert Änderungen
bei den Richtgrößenvorgaben
Frechen (ots) - Regressandrohungen im zum Teil sechsstelligen
Bereich gegenüber verordnenden Ärzten haben in Hessen zu erheblichen
Ängsten bei den betroffenen Ärzten und in der Folge zu Problemen in
der Versorgung von Patienten mit Logopädischer Therapie und anderen
Heilmitteln geführt. Ursache der Regressandrohungen ist die
Überschreitung der sogenannten Richtgrößen durch die jeweiligen
Ärzte, in denen festegelegt ist, wie viel der einzelne Arzt pro
Patient durchschnittlich für Heilmittel ausgeben darf. "Immer mehr
LogopädInnen melden sich bei uns, weil ihre Patienten keine
Verordnungen erhalten, obwohl dies offensichtlich medizinisch
notwendig ist", berichtet Lucas Rosenthal, Geschäftsführer des
Deutschen Bundesverbandes für Logopädie.
Die Folge sei, dass Therapien beispielsweise von Kindern mit
schweren Sprachentwicklungsstörungen oder von Schlaganfallpatienten
mit einer Aphasie unter- oder abgebrochen werden müssten. Erreichte
Fortschritte würden so gefährdet oder verspielt. Im günstigsten Fall
komme es zu einem erniedrigenden Arzt-Tourismus, indem die
betroffenen Patienten so lange von Arzt zu Arzt wanderten, bis sie
einen Verordner gefunden hätten, der sein Richtgrößenvolumen noch
nicht ausgeschöpft habe, so Rosenthal.
"Wir Logopäden verstehen sehr gut, dass Ärzte sich fragen, ob sie
überhaupt noch Heilmittel verordnen sollen oder dürfen, wenn ihnen
rückwirkend für das Jahr 2005 bis zu 200.000 Euro Regresszahlungen
angedroht werden", so Rosenthal. Solche Drohungen stünden in krassem
Widerspruch zu der von Kassenvertretern, Gesundheitspolitikern und
Kassenärztlichen Vereinigungen immer wieder beteuerten und auch durch
ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.11.2006 bestätigten
Auffassung, dass Ärzte, die medizinisch notwendige Therapien
verordnen, auf der sicheren Seite sind. Trotzdem erhielten viele
Ärzte nun horrende Regressandrohungen im Rahmen der
Richtgrößenprüfung. Dies zeige, dass die medizinisch-ethischen
Vorgaben für Ärzte und die Vorgaben im Bereich der Wirtschaftlichkeit
nicht zusammenpassen, so der dbl-Geschäftsführer. "Der Gesetzgeber
ist dafür verantwortlich, dass die medizinisch-therapeutische
Versorgung sichergestellt ist", so Rosenthal. Wenn die
Richtgrößenvorgaben dies unmöglich machten müsse er dafür Sorge
tragen, dass diese geändert werden.
Originaltext: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
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