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Lausitzer Rundschau: Kinder von Hartz-IV-Empfängern und private
Berufsschulen
Cottbus (ots) - Kinder von Langzeitarbeitslosen haben es
unverschuldet schwer. Sie leben nicht nur finanziell am
Existenzminimum. Ihnen fehlt auch das Vorbild von Eltern, die täglich
zur Arbeit gehen und ihnen Erfahrungen aus der Berufswelt vermitteln.
Wenn gerade diese Kinder zielstrebig nach einem Ausbildungsplatz
suchen, um als Erwachsene von eigener Arbeit und nicht von
Sozialleistungen zu leben, dann ist das jede Unterstützung wert. Die
bekommen sie jedoch nicht, wenn sie eine Ausbildung absolvieren
wollen, die schulgeldpflichtig ist und von denen immer mehr angeboten
werden. Ihr Bafög wird dann weitgehend mit dem Sozialgeld verrechnet.
Wenn sie keine Schulden machen wollen, bleibt ihnen deshalb dieser
Weg zu einem Berufsabschluss versperrt.
Die Auffassung des zuständigen Bundesministeriums, es gebe genug
schulgeldfreie Ausbildungsplätze, geht ins Leere. Es geht um
Chancengleichheit beim Start ins Berufsleben und nicht um
Luxusbildung. Dafür nachprüfbar nötiges Schulgeld muss deshalb beim
Bafög als zweckgebunden gelten und für eine Verrechnung tabu sein. Es
ist bedauerlich, dass vermutlich erst das Bundessozialgericht
irgendwann mit einer Grundsatzentscheidung diese Chancengleichheit
herstellen wird.
Originaltext: Lausitzer Rundschau
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