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SoVD: Pflegereform schafft Rechtsanspruch für Pflegezeit
Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Pflegereform durch den
Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die Pflegereform bringt für die Pflegebedürftigen eine Reihe von
Verbesserungen, sie löst aber viele Probleme nur unzureichend.
Es ist ein großer Fortschritt, dass Pflegeheime und Pflegedienste
ab 2011 jährlich und in der Regel unangemeldet kontrolliert werden
sollen. Auch wenn es wünschenswert wäre, dass dies schneller
umgesetzt wird, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer
qualitativ guten und würdevollen Pflege. Der SoVD hat sich bereits
seit Jahren für jährliche und unangemeldete Kontrollen eingesetzt.
Es ist ein großer Erfolg für den SoVD, dass mit der Pflegereform
erstmals ein Rechtsanspruch für eine Pflegezeit geschaffen wird. Die
Pflegezeit geht maßgeblich auf einen vom SoVD im Juni 2006
vorgelegten Gesetzentwurf zurück. Die Pflegezeit schafft für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals die Möglichkeit, sich für
die Pflege von Angehörigen für bis zu sechs Monate von der Arbeit
freistellen zu lassen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und zur Stärkung der häuslichen
Pflege.
Der SoVD hat sich für eine bessere Beratung der Pflegebedürftigen
und seiner Angehörigen eingesetzt. Es ist sehr bedauerlich, dass sich
die Große Koalition nicht auf ein bundesweit flächendeckendes Netz
von Beratungsstellen verständigen konnte und hierfür weniger Geld als
geplant zur Verfügung steht. Wir fordern die Länder erneut auf, zügig
unabhängige Beratungsstellen einzurichten.
Mit der Pflegereform wird auch eine ergänzende Regelung zur
Gesundheitsreform verabschiedet, die die ärztliche Schweigepflicht
aushöhlt. Nach dem neuen § 294a SGB V müssen Ärzte künftig den
Krankenkassen Mitteilung machen, wenn es bei Patienten aufgrund einer
Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings zu
Folgebehandlungen kommt. Die Patienten müssen dann die Kosten zum
Teil selbst tragen. Der SoVD lehnt diese Regelung nach wie vor
entschieden ab, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
schwer beschädigt wird.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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