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SoVD fordert das Recht auf eine Pflegekraft des eigenen Geschlechts
Berlin (ots) - Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack erklärt:
Pflegebedürftige müssen das Recht haben, von einer Pflegekraft des
eigenen Geschlechts gepflegt zu werden. Dieses Recht muss für Frauen
und Männer gleichermaßen gelten, denn Pflege berührt die Intimsphäre,
zum Beispiel bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
Es ist leider immer noch keine Selbstverständlichkeit, dass der
Wunsch nach einer Pflegekraft des eigenen Geschlechts von
Pflegeheimen oder ambulanten Diensten berücksichtigt wird. Für
Frauen, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben, ist die
Betreuung durch männliches Pflegepersonal aber eine schwere Belastung
oder sogar unerträglich. Hierbei geht es keineswegs um einige wenige
Fälle: Laut repräsentativen Studien haben 40 Prozent der befragten
Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt
erlebt.
Die bisherige Formulierung im Gesetzentwurf der Pflegereform ist
nicht ausreichend: "Wünsche der Pflegebedürftigen nach
gleichgeschlechtlicher Pflege haben nach Möglichkeit Berücksichtigung
zu finden." Damit sind die Pflegebedürftigen nach wie vor auf den
guten Willen der Pflegeheime und -dienste angewiesen, dies in
Dienstplänen zu berücksichtigen.
Der SoVD hält es für unabdingbar, einen klaren und ausnahmslosen
Rechtsanspruch auf eine Pflegekraft des eigenen Geschlechts zu
verankern. Die Intimsphäre pflegebedürftiger Frauen und Männer muss
besser geschützt werden. Dies würde auch den Rechtsanspruch
behinderter Menschen auf eine Pflegekraft des gleichen Geschlechts
klarstellen.
Der SoVD unterstützt darüber hinaus die Empfehlung des Bundesrates,
wonach
in der Pflegeversicherung die Verankerung einer geschlechtersensiblen
Sichtweise erforderlich ist. Geschlechtsspezifischen Unterschieden
bezüglich der Pflegebedürftigkeit und des Bedarfs an Leistungen muss
Rechnung getragen werden.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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