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SoVD fordert mehr Rechte für Pflegebedürftige
Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung zur Pflegereform erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Der Gesetzentwurf der Pflegereform enthält positive Ansätze, es
gibt allerdings in einer Reihe von Punkten erheblichen
Nachbesserungsbedarf.
Der SoVD hält jährliche Kontrollen von Pflegeheimen und ambulanten
Pflegediensten für unverzichtbar. Kontrollen im Drei-Jahres-Rhythmus,
wie sie die Pflegereform vorsieht, sind viel zu wenig. Außerdem
müssen Kontrollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen.
Es ist überfällig, dass die Qualitätsberichte über Pflegeheime und
ambulante Pflegedienste in verständlicher Form veröffentlicht werden.
Der SoVD kritisiert, dass den Pflegeanbietern ein
Mitentscheidungsrecht über die Art der Veröffentlichung der
Prüfberichte eingeräumt werden soll. Wir fordern Transparenz ohne
wenn und aber.
Die Pflegebedürftigen müssen ein Mitentscheidungsrecht bei der
Festlegung der Qualitätsmaßstäbe der Pflege erhalten. Sie müssen
gleichberechtigt mitentscheiden können, wenn die Qualitätsmaßstäbe
von Pflegekassen, Anbietern und Kommunen festgelegt werden.
Die Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen muss
dringend verbessert werden. Die Pflegestützpunkte sind hierfür der
richtige Ansatz. Der SoVD fordert aber die Unabhängigkeit der
Pflegestützpunkte und der Pflegeberater. Ihre Beratung darf nicht von
den Interessen eines Kostenträgers oder Leistungserbringers
beeinflusst werden. Mit dem Gutschein-Modell wird der dringend nötige
Aufbau von Beratungsstellen nicht erreicht.
Mit der Einführung der Pflegezeit erhalten berufstätige
Pflegebedürftige erstmals einen Rechtsanspruch auf eine befristete
Freistellung von der Arbeit. Damit wird eine Regelung umgesetzt, für
die sich der SoVD mit detaillierten Vorschlägen eingesetzt hat. Es
ist allerdings ein Manko, dass die Pflegezeit nur für Firmen mit mehr
als fünfzehn Beschäftigten gelten soll. Damit bleiben sechs Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außen vor. Es gibt keinerlei Grund
für eine solch weitreichende Ausnahmeregelung. Auch bei der
Elternzeit gibt es keine Einschränkung nach Betriebsgröße. Der SoVD
fordert, dass die Pflegezeit uneingeschränkt für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten muss.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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