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Pharmaeinfluss und SH-Organisationen im Gesundheitswesen- oeffentliche Petition

Der Petitionsausschuss vom DEUTSCHEN BUNDESTAG hat die Petition Pet 2-16-15-2120-031072 als öfffentliche Petition zugelassen.

Das Anliegen der Petition ist wie folgt gefasst:

"Mit der Petition soll erreicht werden, dass alle Pharmaunternehmen im Bundesgebiet eine für jeden Bundesbürger uneingeschränkt zugängliche, rechtsverbindliche Auflistung über Art und Höhe ihrer Zuwendungen an Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen sowie Vereine im Gesundheitswesen im Internet öffentlich machen."

Die Petition ist auf den Webseiten des DEUTSCHEN BUNDESTAGES veröffentlicht und kann bis zum Ende der 6-wöchigen Mitzeichnungsfrist am 16.01.2008 online mitgezeichnet und kommentiert werden. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die parlamentarische Prüfung, in die auch die zu der Petition eingehenden Kommentare einbezogen werden. Alle Informationen zum Verlauf der parlamentarischen Bearbeitung sind bis zum Abschluss der Petition online veröffentlicht.

Der direkte Link zur Petition auf den Seiten des Deutschen Bundestages ist: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/Bundestag/view_petition.asp?PetitionID=584

Bitte leiten Sie diese Nachricht auch an dieser Thematik Interessierte weiter.

10.01.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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