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Der Petitionsausschuss vom DEUTSCHEN BUNDESTAG hat die Petition
Pet 2-16-15-2120-031072 als öfffentliche Petition zugelassen.
Das Anliegen der Petition ist wie folgt gefasst:
"Mit der Petition soll erreicht werden, dass alle Pharmaunternehmen im
Bundesgebiet eine für jeden Bundesbürger uneingeschränkt zugängliche,
rechtsverbindliche Auflistung über Art und Höhe ihrer Zuwendungen an
Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen sowie Vereine im
Gesundheitswesen im Internet öffentlich machen."
Die Petition ist auf den Webseiten des DEUTSCHEN BUNDESTAGES
veröffentlicht und kann bis zum Ende der 6-wöchigen Mitzeichnungsfrist
am 16.01.2008 online mitgezeichnet und kommentiert werden. Nach Ablauf
dieser Frist beginnt die parlamentarische Prüfung, in die auch die zu
der Petition eingehenden Kommentare einbezogen werden. Alle
Informationen zum Verlauf der parlamentarischen Bearbeitung sind bis zum
Abschluss der Petition online veröffentlicht.
Der direkte Link zur Petition auf den Seiten des Deutschen Bundestages ist:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/Bundestag/view_petition.asp?PetitionID=584
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