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SoVD fordert Bundesrat auf: Pflegezeit darf nicht ausgehöhlt werden!
Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der Bundesrat wird am Freitag über die Anträge der Bundesländer
zur Pflegereform beraten. Die Beschlussvorlage sieht u. a. zahlreiche
Einschränkungen der Pflegezeit vor, die auf die entschiedene Kritik
des SoVD stoßen. Die Länder wollen den Arbeitgebern ein Vetorecht
gegen die Freistellung eines Mitarbeiters einräumen. Damit würde die
Pflegezeit im Kern ausgehöhlt.
Das entscheidende bei der Pflegezeit ist der Rechtsanspruch. Wenn
Firmen "aus dringenden betrieblichen Gründen" ein Vetorecht erhalten,
sind die pflegenden Angehörigen weiterhin auf das Wohlwollen des
Arbeitgebers angewiesen.
Der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit gilt nach dem Gesetzentwurf
ohnehin nur für Betriebe mit mehr als fünfzehn Beschäftigten.
Die bis zu sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit ist ein wichtiger
Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Für die
Unternehmen entstehen keine Kosten. Sie können in dieser Zeit eine
Vertretung einstellen. Dies dürfte innerhalb von zehn Tagen zu
leisten sein. Der SoVD lehnt es daher ab, dass die Frist, ab der ein
Beschäftigter die Pflegezeit antreten kann, von zehn Tagen auf sieben
Wochen verlängert werden soll. Das ist bei einem akut eintretenden
Pflegefall viel zu lang.
Wenn Gesellschaft und Politik wollen, dass Angehörige
Verantwortung für pflegebedürftige Familienmitglieder übernehmen,
müssen auch die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Sonst
bleibt das Lob der Familie als größter Pflegedienst der Nation ein
Lippenbekenntnis.
Das von den Bundesländern geforderte Vetorecht der Arbeitgeber bei
der teilweisen Freistellung (Pflegezeit mit Teilzeitarbeit) lehnt der
SoVD ebenfalls ab. Dieses Vetorecht "bei dringenden betrieblichen
Belangen" ist im Übrigen bereits im Gesetzentwurf enthalten.
Der SoVD setzt sich außerdem für eine bezahlte Kurzfrist-Pflegezeit
von zehn Tagen ein.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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