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Fischbach: Strafe für Opfer von Vergewaltigungen nicht hinnehmbar
Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils eines Gerichts in
Saudi-Arabien, das eine vergewaltigte Frau zu Haft und 200
Peitschenhieben verurteilt hat, erklärt die Vorsitzende der Gruppe
der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB:
Mit Entsetzen und großer Empörung hat die Gruppe der Frauen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Urteil gegen eine Frau aus der Stadt
Qatif aufgenommen, die nach ihrer Vergewaltigung zu einem halben Jahr
Haft und 200 Peitschenhieben verurteilt wurde.
Dieser Frau die "Schuld" für ihre Vergewaltigung zu geben und sie
entsprechend zu verurteilen, zeigt, dass Frauen als Opfer sexueller
Gewalt in autoritären arabischen Staaten de facto rechtlos sind. Das
Opfer einer Vergewaltigung wird erniedrigt, deshalb ist sexuelle
Gewalt kein Ausdruck unkontrollierter Triebe, sondern eindeutiger
Machtmissbrauch.
Die Gruppe der Frauen hat sich mit einem Schreiben an den
Botschafter des Königreiches Saudi-Arabien gewandt, um dieser
unerträglichen Situation Einhalt zu gebieten und schnellstmöglich
Haft- und Straferlass für die Frau zu erwirken.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Steinbach: Revisionsurteil gegen saudi-arabisches
Vergewaltigungsopfer ist empörend
Berlin (ots) - Anlässlich des Revisionsurteils gegen ein
19-jähriges Opfer einer Gruppenvergewaltigung in Saudi-Arabien
erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Erika
Steinbach MdB:
Ein Berufungsgericht in Saudi-Arabien hat das erstinstanzliche
Urteil zu 90 Peitschenhieben gegen eine junge, mehrfach vergewaltigte
Frau verschärft. Das Vergewaltigungsopfer wurde nunmehr zu einem
halben Jahr Gefängnis und 200 Peitschenhieben verurteilt. Mit diesem
Revisionsurteil wurde auf perfide Weise das Opfer einer Straftat zum
Mittäter gemacht.
Wenngleich es widersprüchliche Angaben zum Tathergang gibt,
spiegelt das Urteil doch auf erschreckende Weise die
Frauenfeindlichkeit innerhalb der saudi-arabischen Gesellschaft
wider. So ist es Frauen beispielsweise nicht gestattet, sich ohne
Begleitung männlicher Verwandter oder des Ehemannes in der
Öffentlichkeit zu bewegen. Dies wurde auch der vergewaltigten Frau
vorgeworfen und ihr Schicksal damit quasi gerechtfertigt.
Die Urteile der saudischen Gerichte beruhen auf den strengen
islamischen Religionsvorschriften. Zum wiederholten Mal widerspricht
jedoch ein Urteil eines saudi-arabischen Gerichtes geltenden
internationalen Normen. Erschwerend kommt der Verdacht hinzu, dass
das Urteil auch gegen die schiitische Minderheit in Saudi-Arabien
gerichtet ist, der das Opfer angehört. Die Vergewaltiger gehören
dagegen zur sunnitischen Mehrheit.
Die Arbeitsgruppe Menschenrechte begrüßt, dass sich die saudische
Regierung in ungewöhnlich offener Weise von der Entscheidung des
Gerichtes distanziert hat. Gleichzeitig fordert sie den
saudi-arabischen König Abdullah auf, das Urteil gegen die junge Frau
aufzuheben.
Als Mitglied des UN-Menschenrechtsrates hat sich Saudi-Arabien zu
einer umfassenden Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Dieser
Verpflichtung muss Saudi-Arabien endlich nachkommen.
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