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PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 1278
Datum: 23. November 2007
Regierung verwehrt Opfern von Zwangsheirat dringend benötigte Rechte
Zum internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erklären
Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und
frauenpolitische Sprecherin, und Christa Stolle, Geschäftsführerin von
TERRE DES FEMMES e.V.:
Frauen mit Migrationshintergrund, die sich gegen Gewalt und
Zwangsverheiratung zur Wehr setzen, brauchen Rechte, keine
Zuzugsbeschränkungen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihnen diese
Rechte nun endlich zu geben. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU
wurde vereinbart, Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Zwangsehen
auszubauen. Mehr als zwei Jahre sind seither vergangen. Die Zeit drängt,
denn tagtäglich werden junge Frauen gegen ihren Willen verheiratet, ins
Ausland verschleppt und mit dem Tode bedroht, weil ihnen adäquate Hilfe
fehlt. In dieser Legislaturperiode stieg die Zahl der bei TERRE DES
FEMMES um Hilfe suchenden Frauen auf mehr als 400 an.
Seit über zwei Jahren predigen Expertinnen und Experten, was die Frauen
am meisten brauchen, um sich selbst aus einer Zwangsverheiratung zu
lösen: eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts, ein Rückkehrrecht, wenn
sie zur Zwangsverheiratung ins Ausland verschleppt wurden und ein
eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn sie sich in Deutschland aus einer
Zwangsehe befreien wollen. Aber die Bundesregierung ist auf diesem Ohr
taub.
Stattdessen spielt sie mit den Frauen ein zynisches Spiel: Erst hat sie -
bei der kürzlich erfolgten Reform des Zuwanderungsgesetzes - den Nachzug
für Ehegattinnen und Ehegatten bestimmter Staaten erschwert, indem sie
bereits vor der Einwanderung Deutschkenntnisse verlangt. Und nun brüstet
sie sich damit, auf diese Weise Maßnahmen zum Schutz vor
Zwangsverheiratung ergriffen zu haben.
Viel sinnvoller wäre es, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die
Ehepartner und -partnerinnen vor Ort - in Deutschland - durch Sprach- und
Integrationskurse Deutsch lernen und etwas über ihre Rechte erfahren.
Zudem müssen Betroffene vor Gericht besser geschützt und Gesetzeslücken
geschlossen werden, wenn etwa aufgrund akuter Bedrohung eine
Namensänderung nötig wird.
Soeben erst haben wir einen Antrag verabschiedet, in dem wir die
Bundesregierung ein weiteres Mal auffordern, die diskriminierenden
Regelungen zum Ehegattennachzug zurückzunehmen und den Frauen endlich die
Rechte zu geben, die sie wirklich schützen. Bündnis 90/Die Grünen und
TERRE DES FEMMES E.V. werden nicht locker lassen, bis die Bundesregierung
sich endlich bewegt. Sie darf diese Frauen mit ihren Problemen nicht
alleine lassen.
(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
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