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Asyl für Yasmin K.!
>>>BERLIN/ TEHERAN
Steinigung wg. Homosexualität
Yasmin K. kämpft bei den Berliner Behörden um ihr Leben. Die wollen ihr nicht
glauben, dass ihr Gefahr droht wegen ihrer - bestätigten - Homosexualität und
sie zurückschicken. [...]
Yasmin K. ist vor eineinhalb Jahren nach Deutschland geflohen, weil ihr im Iran
die Steinigung drohte. Doch bisher verweigern die deutschen Behörden und
Gerichte der Frau, die Frauen liebt, das Recht auf Asyl. Das bedeutet:
Abschiebung. "Ein Skandal!" sagt Tabatabai. "Das wäre mein Ende", sagt Yasmin
K.[...]
Mit 14 hatte sich die heute 31-Jährige in die Nachbarstochter verliebt. Als
deren Eltern es bemerken, zieht die Familie weg. Yasmins Mutter schleppt ihre
Tochter zum Arzt, der ihr Hormontabletten verschreibt. Die nützen nichts.
Auf der Uni verliebt sich Yasmin in eine Kommilitonin. Auch das bleibt nicht
verborgen. Yasmin fliegt von der Uni und wird nun von den Eltern gedrängt,
einen Mann zu heiraten. Was sie tut. Aber sie hält dennoch die Beziehung zu
ihrer Freundin aufrecht. Im Oktober 2005 stürmen die Sittenwächter die
Geburtstagsfeier der Freundin und verhaften alle Anwesenden.
Nur Dank der Beziehungen ihres wohlhabenden Vaters kommt Yasmin frei. Der Vater
ist es auch, der die Flucht seiner lesbischen Tochter organisiert. Über die
Türkei kommt Yasmin K., die inzwischen in Abwesenheit zum Tode verurteilt ist,
Anfang 2006 nach Berlin und beantragt Asyl. [...]
Am 23. September wurde Yasmin K.s Klage abgewiesen. Begründung:
"Menschenrechtswidrige Behandlungen oder gar die Todesstrafe drohen der
Antragstellerin nicht, da ihrem Verfolgungsvortrag nicht geglaubt werden kann."
Immerhin glaubte das Gericht im Gegensatz zum Ausländeramt, nachdem fünf
Richter die junge Frau achteinhalb Stunden lang befragt hatten, dass Yasmin K.
tatsächlich homosexuell ist. Und zwar "schicksalhaft" und "irreversibel", wie
es die deutsche Asyl-Rechtsprechung verlangt.
Dennoch soll Yasmin K. zurückgeschickt werden. In ein Land, in dem sexuelle
Handlungen zwischen Frauen (mosaheqeh) laut Strafgesetzbuch, sprich: Scharia,
mit 100 Peitschenhieben bestraft wird - bei Wiederholung wird die Todesstrafe
verhängt. Der amnesty-Jahresbericht spricht von mindestens 177 Hinrichtungen im
Jahr 2006, darunter mehrere wegen "unislamischen Sexualverhaltens". Ein
offizielles Gerichtsverfahren ist aber gar nicht unbedingt vonnöten.
Die paramilitärische Basij-Miliz, die sogenannten Sittenwächter, kontrolliert
"sittsames Verhalten" und hat dabei im Mullahstaat freie Hand: Jüngst wurden
sechs Milizionäre, die wegen fünffachen Mordes an "moralisch Verdorbenen"
angeklagt waren, freigesprochen.
"Soll die Frau denn erst gesteinigt werden, bevor man ganz genau weiß, ob das
Todesurteil echt ist oder nicht?", fragt Anja Kofbinger bitter. Die
frauenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen ist Mitglied des
Petitionsausschusses, und der ist, neben der Härtefallkommission, Yasmins
letzte Chance - falls das Oberverwaltungsgericht das Urteil des
Verwaltungsgerichts bestätigt.
"Yasmin K. darf natürlich keinen Fuß mehr in dieses Land setzen." Bleibt zu
hoffen, dass der Berliner Innensenator Ehrhart Körting, der als Vorsitzender
der Härtefallkommission das letzte Wort über das Schicksal von Yasmin K.
sprechen wird, das genauso sieht. Damit es, anders als für Fariba im Film, für
Yasmin im Leben ein Happy End gibt.<<<
(Quelle: http://www.emma.de/steinigung_wg_homosexualitaet_2007_6.html
Bitte helft mit, daß Yasmin K. nicht zurückgeschickt wird!
Protestbriefe an:
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Herrn Senator Dr. Ehrhart Körting
Klosterstr. 47
10179 Berlin
(eMail: poststelle ät seninn.verwalt-berlin.de
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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