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>Hm, ich habe dazu natürlich auch eine Meinung.
In dem neuen Gesetz sind auch gute Aspekte zu finden. Z.B. für einen
3-gruppigen Kindergarten mit geteilter Öffnungszeit: Bislang war die
Leitung auch Gruppenleitung ohne Freistellung. Diese wird nun mit 20% der
Öffnungszeit jeder Gruppe freigestellt.
Ich kann auch verstehen, dass in diesem Bereich das Personal so eingesetzt
wird, wie es auch benötigt wird. Wenn z.B. bisher ein Kind in einer kleinen
altersgemischten Gruppe/ oder Tagesstättengruppe nicht die vollen
Öffnungszeiten genutzt hat, wurde trotzdem das Personal finanziert, als
wenn die Gruppe/n während der gesamten zeit belegt gewesen wäre.
Den Gesetzestext des neuen KiBiz und auch eine Berechnungstabelle für die
Zuschüsse habe ich auf meiner Homepage veröffentlicht.
Wer Interesse hat, kann sich das ja mal ansehen.
www.service-fuer-kindertageseinrichtungen.de
Die Berechnungstabelle bietet zudem auch die Möglichkeit, das Alter der
Kinder am Stichtag 01.11.2008 nach Eingabe des Geburtsdatums automatisch
auszurechnen.
Nette Grüße aus dem Münsterland
Silvia
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