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Wegfall der Arbeitsmarktpruefung fuer auslaendische Hochschulabsolventen

Liebe KollegInnen,

die "Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt (Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung - HSchulAbsZugV)" vom 9. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2337) tritt am 16. Oktober 2007 - also morgen - in Kraft, siehe
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2337.pdf
(Nur-Lese-Version,
druckbare Version kostenpflichtig bei www.bundesanzeiger.de)

Die VO regelt:

  1. den Wegfall der Arbeitsmarktprüfung für ausländische Hochschulabsolventen mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (betrifft nicht aus der EU kommende Studierende) die innerhalb der Jahresfrist des | 16 IV AufenthG eine ihrem Abschluss angemessene Arbeitstelle gefunden haben.

Erforderlich ist eine Zustimmung der Agentur für Arbeit,
die weiterhin die Arbeitsbedingungen (angemessene Entlohnung) prüfen darf.

Die Möglichkeit des Bleiberechts für ausländische Studierende mit einer nur zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis wird damit erheblich erleichtert und dürfte vom Ausnahme- zum Regelfall werden.

2. den Wegfall der Arbeitsmarktprüfung für neu zuwandernde neue Unionsbürger (Angehörige der neue EU-Staaten), die einen Hochschulabschluss als Maschinenbau- oder Elektrotechnikingenieur
oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen.

Vgl. dazu:
* | 27 Nr. 3 Beschäftigungsverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/beschv/__27.html

  • | 16 AufenthG http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__16.html Nach einer mit dem EU-Richtlinenumsetzungsgesetz erfolgten Ergänzung des | 16 IV AufenthG ("Absatz 3 gilt entsprechend") besteht während der Jahresfrist zur Arbeitsuche die Möglichkeit einer arbeiterlaubnisfreien (auch nichtqualifizierten) Beschäftigung von bis zu 90 ganzen oder 180 halben Tagen im Jahr.
  • Weisungen der Agentur für Arbeit DA BeschV (zu | 27 III); DA AufenthG (zur Prüfung der Arbeitsbedingungen) u.a. www.arbeitsagentur.de > veröffentlichungen > weisungen > arbeitgeber > DA

mit freundlichen Grüßen

Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-69564992, FAX ++49-30-69564993
georg.classen ät gmx.net
www.fluechtlingsrat-berlin.de

15.10.07    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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