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Liebe KollegInnen!
- Das Zuwanderungsgesetz-Änderungsgesetz
(EU-Richtlinienumsetzungsgesetz) wurde heute im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Es tritt morgen (Tag nach der Verkündigung) in Kraft:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1970.pdf
- Ausnahmen
- Der in § 10 StAG u.a. geregelte Einbürgerungstest gilt erst ab 01.09.08,
die Beteiligung der Geheimdienste am Visumsverfahren (§ 73 Abs. 2 und 3
AufenthG) ab 01.05.08 bzw. 01.03.09.
Am 01.11.07 tritt das "Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer
Vorschriften" v. 20.07.07, BGBl I 2007, 1566 in Kraft, mit Änderungen
der §§ 48, 49, 89 AufenthG und weiterer ausländer- und passrechtlich
relevanter Gesetze
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1566.pdf
Synopsen altes Recht - neues Recht und weitere Infos des
Flüchtlingsrates Berlin zum Zuwg-ÄndG:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.html
2. Im Vorgriff auf das 22. BAföG-ÄndG ist - wenn wegen des
Aufenthaltsstatus bisher kein Anspruch auf BAföG oder BAB besteht - ALG
II an junge MigrantInnen in Ausbildung zummindest im Rahmen der
Härtefallregelung als Darlehen zu gewähren.
Hierzu liegen nunmehr auch vor:
- Dienstanweisung an die Jobcenter/ArGen
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/GA-Haertefall_7-SGBII.pdf
- Schreiben Staatsministerin Böhmer sowie Schreiben (im Auftrag von)
Ministerin Schavan
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Boehmer_Schavan_Bafoeg.pdf
Weitere Infos des Flüchtlingsrates Berlin zu Fragen der
Ausbildungsförderung für junge MigrantInnen:
http://fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/bafoeg.html
mit freundlichen Grüßen
Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de
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