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ZuwG-AendG, BAfoeg-AendG

Liebe KollegInnen!

  1. Das Zuwanderungsgesetz-Änderungsgesetz (EU-Richtlinienumsetzungsgesetz) wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt morgen (Tag nach der Verkündigung) in Kraft:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1970.pdf

Ausnahmen
Der in § 10 StAG u.a. geregelte Einbürgerungstest gilt erst ab 01.09.08, die Beteiligung der Geheimdienste am Visumsverfahren (§ 73 Abs. 2 und 3 AufenthG) ab 01.05.08 bzw. 01.03.09.

Am 01.11.07 tritt das "Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften" v. 20.07.07, BGBl I 2007, 1566 in Kraft, mit Änderungen der §§ 48, 49, 89 AufenthG und weiterer ausländer- und passrechtlich relevanter Gesetze
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1566.pdf

Synopsen altes Recht - neues Recht und weitere Infos des
Flüchtlingsrates Berlin zum Zuwg-ÄndG:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.html

2. Im Vorgriff auf das 22. BAföG-ÄndG ist - wenn wegen des Aufenthaltsstatus bisher kein Anspruch auf BAföG oder BAB besteht - ALG II an junge MigrantInnen in Ausbildung zummindest im Rahmen der Härtefallregelung als Darlehen zu gewähren.

Hierzu liegen nunmehr auch vor:

  • Dienstanweisung an die Jobcenter/ArGen

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/GA-Haertefall_7-SGBII.pdf

  • Schreiben Staatsministerin Böhmer sowie Schreiben (im Auftrag von) Ministerin Schavan

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Boehmer_Schavan_Bafoeg.pdf

Weitere Infos des Flüchtlingsrates Berlin zu Fragen der
Ausbildungsförderung für junge MigrantInnen:

http://fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/bafoeg.html

mit freundlichen Grüßen

Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de

28.08.07    Georg Classen <georg.classen@gmx.net>
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