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22. Bafoeg-Novelle verschoben - leistungsrechtliches Ausbildungsverbot fuer dauerhaft bleibeberechtigte MigrantInnen und Fluechtliche verlaengert bis Herbst 2008

Liebe KollegInnen,

leider wird die Einbeziehung von MigrantInnen u.a. mit dauerhaftem Bleiberecht nach der Bleiberechtsregelung, der Härtefallregelung, mit Flüchtlingsschutz wg. Gefahr für Leib und Leben oder bei Unmöglichkeit der Rückkehr ins BAföG und in die Berufsausbildungsbeihilfe BAB (Änderung § 8 BAföG und § 63 SGB III durch das geplante 22. BAföG-ÄndG) nicht wie bisher geplant im Herbst 2007 in Kraft treten.

Bafög bekommen Migranten bis auf wenige Ausnahmefällen (insbesondere anerkannte Flüchtlinge, Ehepartner Deutscher, bestimmte Unionsbürger, vgl. § 8 I BAföG) in der Regel nur, wenn ihre Eltern in den letzten 6 Jahren 3 Jahre, mindestens aber 6 Monate gearbeitet und unabhängig von Sozialhilfe/ALG II gelebt haben. Ähnlich sind die Voraussetzungen bei der BAB. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können beispielsweise schon mangels Eltern regelmäßig kein BAföG erhalten.

Auch hier geborene und aufgewachsene Migranten können nach § 8 Bafög vom schulischer Berufsausbildung und Studium ausgeschlossen werden, wenn ihre Eltern wegen geringem Einkommen auf ergänzendes ALG II angewiesen sind, oder die Eltern längerfristig arbeitslos, behindert und erwerbsunfähig, abgeschoben oder tot sind. "Neukölln" muss erkennbar bleiben! Arbeitslosigkeit und/oder Armut der Eltern und führt für Migrantenkinder zum gesetzlichen Ausschluss von BAföG und BAB!

Die an sich erfreuliche aktuelle Debatte um eine 10%ige Erhöhung des BAföG hat jetzt dazu geführt, das das BAföG-ÄndG, das diesen Mangel teilweise beheben sollte, jetzt insgesamt auf Herbst 2008 verschoben wird. Ausführliche Infos dazu siehe weiter unten.

Da den Betroffenen unter Verweis auf die ansich (für Deutsche u.a.) vorgesehene Förderung durch BAföG bzw. BAB auch das ALG II bzw. die Sozialhilfe verweigert wird, solange sie sich in einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung oder einem Studium befinden (§ 7 Abs 5 SGB II / § 22 SGB XII), stehen sie finanziell oft ohne jede Unterstützung da. Selbst der Krankenversicherungsschutz wird den Betroffenen vom Jobcenter regelmäßig wegen der Ausbildung entzogen.

Das Problem des leistungsrechtlichen Ausbildungs- bzw.
Integrationsverbots für junge Flüchtlinge (keine Sozialhilfe und kein ALG II, aber auch kein BaföG und keine BAB) besteht vorerst weiter - Leistungen für MigrantInnen vom Jobcenter bzw. Sozialamt gibts bis auf weiteres nur bei Ausbildungsabbruch!

Verschärft politisch einzufordern ist daher jetzt:

  1. ab SOFORT zumindest eine Förderung durch die Jobcenter bzw. Sozialämter im Rahmen der Härtefallregelung des § 7 Abs 5 SGB II / § 22 SGB XII !
  2. VERZICHT auf die Rückzahlung (§ 44 SGB II) und Streichung der Darlehensregelung des § 7 Abs. 5 SGB II !
  3. SOFORTIGE Änderung des § 8 BAföG und des § 63 SGB III

Siehe zum Problem und zur geplanten Gesetzesänderung ausführlich

http://fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/bafoeg.html

Da unklar ist ob wann und wie das 22. BAfoeG-ÄndG kommt, sollten vom Ausbildungsverbot Betroffene Eingaben schicken an:

  1. Bundesministerin Schavan (wg. Bafög für Migranten) http://www.bmbf.de/de/555.php
  2. Bundesminister Müntefering (wg. BAB für Migranten und wg. ALG II zumindest als Härtefallfoerderung für Migranten in Ausbildung) http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Ministerium/minister-staatsekretaere.html

jeweils in Kopie an

3. Integrationsbeauftragte Böhmer
http://www.integrationsbeauftragte.de

oder alternativ zu 1. - 3. Eingaben an den:

4. Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
http://bundestag.de/ausschuesse/a02/index.html

mfg

Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de

***

22. BAföG-Novelle auf WS 2008/2009 verschoben
- BAföG-Anhebung in 2 Stufen 2008 und 2009 -

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung der Ergebnisse der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes DSW hat der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF Andreas Storm zur 22. BAföG-Novelle erklärt, dass die Zustimmung des Bundesrats vor der Sommerpause (6.7.2007) nicht mehr erreichbar sei.

Die Umsetzung des Plans der BAföG-Anhebung plus der Inhalte der 22. BAföG-Novelle solle realistisch zum WS 2008/2009 erfolgen. Im übrigen verwies er auf das Interview mit der Bundesbildungsministerin in der Berliner Zeitung vom 1.6.2007.

Aus der BMBF-Pressemitteilung von heute:
http://www.bmbf.de/_media/press/pm_20070619-132.pdf

"Laut Sozialerhebung haben Studierende in Deutschland im Durchschnitt monatliche Einnahmen von 770 Euro. Storm kündigte an, bei der finanziellen Situation der Studierenden anzusetzen und diese zu verbessern: 'Wir setzen uns für eine spürbare Erhöhung der BAföG-Sätze und Freibeträge ein". Dies würde auch dazu führen, dass mehr Studierende Anspruch auf BAföG erhalten. Bislang sind es rund 345 000 junge Menschen. Mit der 22. BAföG-Novelle sorgt die Bundesregierung außerdem erstmals für einen Kinderbetreuungszuschlag für Studierende und stellt sicher, dass Migranten mit langfristiger Bleibeperspektive generell BAföG erhalten können."

Die Ergebnisse der 18. Sozialerhebung finden Sie hier:
http://www.sozialerhebung.de

Für Anfang 2008 ist dort zudem die Veröffentlichung einer
Sonderauswertung zur 18. Sozialerhebung zur Lage der ausländischen Studierenden in Deutschland (Bildungsinländer und Bildungsausländer) vorgesehen.

DSW-Pressemitteilung vom 19.7.2007:
Ungleiche Bildungschancen

83 von 100 Akademikerkindern studieren, aber nur 23 von 100 Kindern aus Nicht-Akademikerfamilien. DSW-Präsident Rolf Dobischat nennt soziale Selektivität des deutschen Hochschulsystems "beschämend für eine Demokratie" http://www.studentenwerke.de/presse/2007/190607a.pdf

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20.06.07    Georg Classen <georg.classen@gmx.net>
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