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Liebe KollegInnen,
leider wird die Einbeziehung von MigrantInnen u.a. mit dauerhaftem
Bleiberecht nach der Bleiberechtsregelung, der Härtefallregelung, mit
Flüchtlingsschutz wg. Gefahr für Leib und Leben oder bei Unmöglichkeit
der Rückkehr ins BAföG und in die Berufsausbildungsbeihilfe BAB
(Änderung § 8 BAföG und § 63 SGB III durch das geplante 22. BAföG-ÄndG)
nicht wie bisher geplant im Herbst 2007 in Kraft treten.
Bafög bekommen Migranten bis auf wenige Ausnahmefällen (insbesondere
anerkannte Flüchtlinge, Ehepartner Deutscher, bestimmte Unionsbürger,
vgl. § 8 I BAföG) in der Regel nur, wenn ihre Eltern in den letzten 6
Jahren 3 Jahre, mindestens aber 6 Monate gearbeitet und unabhängig von
Sozialhilfe/ALG II gelebt haben. Ähnlich sind die Voraussetzungen bei
der BAB. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können beispielsweise
schon mangels Eltern regelmäßig kein BAföG erhalten.
Auch hier geborene und aufgewachsene Migranten können nach § 8 Bafög vom
schulischer Berufsausbildung und Studium ausgeschlossen werden, wenn
ihre Eltern wegen geringem Einkommen auf ergänzendes ALG II angewiesen
sind, oder die Eltern längerfristig arbeitslos, behindert und
erwerbsunfähig, abgeschoben oder tot sind. "Neukölln" muss erkennbar
bleiben! Arbeitslosigkeit und/oder Armut der Eltern und führt für
Migrantenkinder zum gesetzlichen Ausschluss von BAföG und BAB!
Die an sich erfreuliche aktuelle Debatte um eine 10%ige Erhöhung des
BAföG hat jetzt dazu geführt, das das BAföG-ÄndG, das diesen Mangel
teilweise beheben sollte, jetzt insgesamt auf Herbst 2008 verschoben
wird. Ausführliche Infos dazu siehe weiter unten.
Da den Betroffenen unter Verweis auf die ansich (für Deutsche u.a.)
vorgesehene Förderung durch BAföG bzw. BAB auch das ALG II bzw. die
Sozialhilfe verweigert wird, solange sie sich in einer schulischen oder
betrieblichen Berufsausbildung oder einem Studium befinden (§ 7 Abs 5
SGB II / § 22 SGB XII), stehen sie finanziell oft ohne jede
Unterstützung da. Selbst der Krankenversicherungsschutz wird den
Betroffenen vom Jobcenter regelmäßig wegen der Ausbildung entzogen.
Das Problem des leistungsrechtlichen Ausbildungs- bzw.
Integrationsverbots für junge Flüchtlinge (keine Sozialhilfe und kein
ALG II, aber auch kein BaföG und keine BAB) besteht vorerst weiter -
Leistungen für MigrantInnen vom Jobcenter bzw. Sozialamt gibts bis auf
weiteres nur bei Ausbildungsabbruch!
Verschärft politisch einzufordern ist daher jetzt:
- ab SOFORT zumindest eine Förderung durch die Jobcenter bzw.
Sozialämter im Rahmen der Härtefallregelung des § 7 Abs 5 SGB II / § 22
SGB XII !
- VERZICHT auf die Rückzahlung (§ 44 SGB II) und Streichung der
Darlehensregelung des § 7 Abs. 5 SGB II !
- SOFORTIGE Änderung des § 8 BAföG und des § 63 SGB III
Siehe zum Problem und zur geplanten Gesetzesänderung ausführlich
http://fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/bafoeg.html
Da unklar ist ob wann und wie das 22. BAfoeG-ÄndG kommt, sollten vom
Ausbildungsverbot Betroffene Eingaben schicken an:
- Bundesministerin Schavan (wg. Bafög für Migranten)
http://www.bmbf.de/de/555.php
- Bundesminister Müntefering (wg. BAB für Migranten und wg. ALG II
zumindest als Härtefallfoerderung für Migranten in Ausbildung)
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Ministerium/minister-staatsekretaere.html
jeweils in Kopie an
3. Integrationsbeauftragte Böhmer
http://www.integrationsbeauftragte.de
oder alternativ zu 1. - 3. Eingaben an den:
4. Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
http://bundestag.de/ausschuesse/a02/index.html
mfg
Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de
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22. BAföG-Novelle auf WS 2008/2009 verschoben
- BAföG-Anhebung in 2 Stufen 2008 und 2009 -
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung der Ergebnisse
der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes DSW hat der
Parlamentarische Staatssekretär im BMBF Andreas Storm zur 22.
BAföG-Novelle erklärt, dass die Zustimmung des Bundesrats vor der
Sommerpause (6.7.2007) nicht mehr erreichbar sei.
Die Umsetzung des Plans der BAföG-Anhebung plus der Inhalte der 22.
BAföG-Novelle solle realistisch zum WS 2008/2009 erfolgen. Im übrigen
verwies er auf das Interview mit der Bundesbildungsministerin in der
Berliner Zeitung vom 1.6.2007.
Aus der BMBF-Pressemitteilung von heute:
http://www.bmbf.de/_media/press/pm_20070619-132.pdf
"Laut Sozialerhebung haben Studierende in Deutschland im Durchschnitt
monatliche Einnahmen von 770 Euro. Storm kündigte an, bei der
finanziellen Situation der Studierenden anzusetzen und diese zu
verbessern: 'Wir setzen uns für eine spürbare Erhöhung der BAföG-Sätze
und Freibeträge ein". Dies würde auch dazu führen, dass mehr Studierende
Anspruch auf BAföG erhalten. Bislang sind es rund 345 000 junge
Menschen. Mit der 22. BAföG-Novelle sorgt die Bundesregierung außerdem
erstmals für einen Kinderbetreuungszuschlag für Studierende und stellt
sicher, dass Migranten mit langfristiger Bleibeperspektive generell
BAföG erhalten können."
Die Ergebnisse der 18. Sozialerhebung finden Sie hier:
http://www.sozialerhebung.de
Für Anfang 2008 ist dort zudem die Veröffentlichung einer
Sonderauswertung zur 18. Sozialerhebung zur Lage der ausländischen
Studierenden in Deutschland (Bildungsinländer und Bildungsausländer)
vorgesehen.
DSW-Pressemitteilung vom 19.7.2007:
Ungleiche Bildungschancen
83 von 100 Akademikerkindern studieren, aber nur 23 von 100 Kindern aus
Nicht-Akademikerfamilien. DSW-Präsident Rolf Dobischat nennt soziale
Selektivität des deutschen Hochschulsystems "beschämend für eine Demokratie"
http://www.studentenwerke.de/presse/2007/190607a.pdf
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