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Menschen mit Behinderung weiterhin vor fremdnützigen Eingriffen
geschützt / Bundestag verzichtet nach Intervention der Lebenshilfe
auf umstrittene Regelung im Gewebegesetz / Besonderer Dank an Ulla
Schmidt
Marburg (ots) - "Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Lebenshilfe
mit ihrer Forderung durchdringen konnte, den Schutz
nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen
sicherzustellen", erklärt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der
Lebenshilfe, nachdem der Bundestag das Gewebegesetz am gestrigen
Abend verabschiedet hat.
Der ursprüngliche Entwurf zum Gewebegesetz hatte vorgesehen, unter
gewissen Bedingungen eine Knochenmarkspende von erwachsenen
nichteinwilligungsfähigen Personen zuzulassen - etwas, das in der
ärztlichen Praxis keine Rolle spielt, aber Wegbereiter für eine
Inanspruchnahme von Nichteinwilligunsfähigen hätte sein können.
Hiergegen hatten sich die Behindertenverbände, die das Berliner
Institut Mensch Ethik und Wissenschaft tragen, bereits im März
gewandt und vor der Gefahr gewarnt, dauerhaft
nichteinwilligungsfähige Menschen zu instrumentalisieren.
Die Lebenshilfe hatte daher bei der Anhörung des
Gesundheitsausschusses durch ihr Vorstandsmitglied Prof. Dr. Jeanne
Nicklas-Faust wie auch unmittelbar vor den abschließenden Beratungen
im Bundestag gegenüber Parlament und Regierung dafür geworben, eine
solche Öffnungsklausel unbedingt zu streichen. Diesem wichtigen
Anliegen ist die Politik nun gefolgt.
Die Lebenshilfe dankt in diesem Zusammenhang für die vielfache
Unterstützung bei der Durchsetzung dieser für Menschen mit
Behinderung so wichtigen Forderung. "Entscheidend war, dass sich die
Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, unser Anliegen zu
eigen gemacht hat", so Antretter abschließend.
Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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- Pressekontakt
- Dr. Michael Wagner Kern, Telefon 06421/491-190
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung,
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
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