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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Zeichnung der
UN-Behindertenkonvention
Berlin (ots) -
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Zeichnung der
UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen durch die Bundesregierung in New York begrüßt. "Wir
empfehlen der Bundesregierung, den innerstaatlichen Beratungsprozess
zur Ratifikation transparent und vor allem unter Einbeziehung der
Betroffenenverbände voranzutreiben", sagte Heiner Bielefeldt,
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Bielefeldt wies auf die Bedeutung des Zusatzprotokolls zur
Konvention hin. Das Protokoll schaffe einen Beschwerdemechanismus auf
internationaler Ebene, an den sich Betroffene nach der Ausschöpfung
nationaler Rechtsmittel wenden könnten, so Bielefeldt. Deutschland
hat neben der Konvention auch das Zusatzprotokoll gezeichnet.
Bielefeldt würdigte die positive Rolle der Bundesregierung, die
durch die frühe Zeichnung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft einen
wichtigen Impuls für Behindertenrechte gesetzt habe.
Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die
UN-Behindertenkonvention ist das erste Menschenrechtsabkommen
speziell zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.
Der Konventionstext im Wortlaut (Arbeitsübersetzung):
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=185
Publikation: Heiner Bielefeldt. Zum Innovationspotenzial der
UN-Behindertenkonvention. Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4 als PDF zum Download
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=169
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
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