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SoVD setzt sich für eine wirksame UN-Konvention für Behinderte ein
Berlin (ots) - Zum heutigen Beginn der Verhandlungen über die
UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:
In New York beginnt heute die voraussichtlich abschließende
Verhandlungsrunde über die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und
der Würde von Menschen mit Behinderungen. Wir sehen die große Chance,
dass in den nächsten zwei Wochen das erste internationale und
rechtlich bindende Übereinkommen vereinbart wird, das die
Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten für behinderte Menschen
sichert. Das wäre ein Meilenstein der internationalen
Behindertenpolitik. Die Konvention wird die Rechte von weltweit 650
Millionen behinderten Menschen schützen.
Allerdings sind noch wichtige Punkte offen: Damit die
UN-Konvention die nötige Wirksamkeit entfaltet, ist ein effektives
und eigenes Überwachungssystem erforderlich. Die Konvention muss
sicherstellen, dass keine Gruppe behinderter Menschen von der
Inanspruchnahme der Menschenrechte ausgeschlossen ist. Der SoVD
fordert: Eine Definition von Behinderung darf keinesfalls dazu
führen, dass geistig Behinderte und Menschen mit psychischen oder
seelischen Beeinträchtigungen vom Schutz der Konvention
ausgeschlossen werden. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass
diese Gruppe - wie im deutschen Recht - nicht entmündigt werden kann.
Eine SoVD-Vertreterin wird sich in New York erneut besonders dafür
einsetzen, dass die Konvention die Rechte behinderter Frauen und
Mädchen effektiv schützt. Die hierzu erreichten Fortschritte dürfen
nicht zur Disposition gestellt werden. Ein eigenständiger Artikel,
der die Staaten verpflichtet, die mehrfache Diskriminierung von
behinderten Frauen zu beseitigen ist ebenso unverzichtbar wie die
Berücksichtigung geschlechtssensibler Maßnahmen in Artikeln zu
Gesundheit, Ausbildung, Beruf, Rehabilitation und dem Schutz vor
Gewalt. Wir fordern insbesondere die EU auf, diesen doppelgleisigen
Ansatz nicht zur Verhandlungsmasse zu machen.
Hintergrundinformation: Die achte Verhandlungsrunde des Ad hoc
Komitees findet vom 14. bis 25. August 2006 statt. Das Ad hoc Komitee
ist ein Unterausschuss der UN-Menschenrechtskommission. Es wurde 2001
von der UN-Generalversammlung eingesetzt, um die UN-Konvention zum
Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen zu
erarbeiten. V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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