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## Nachricht vom 16 Jan 06 weitergeleitet
## Ursprung : /NM/OTS/POLITIK
## Betreff : ots: SoVD: Rechte behinderter Frauen in der UN-Konvention verankern
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SoVD: Rechte behinderter Frauen in der UN-Konvention verankern
Berlin (ots) - Zum heutigen Auftakt der Verhandlungen über die
UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Wir wollen erreichen, dass die Rechte behinderter Frauen in der
UN-Konvention fest verankert werden. In den vergangenen
Verhandlungsrunden konnte durchgesetzt werden, dass in die
UN-"Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit
Behinderungen" Maßnahmen zur Bekämpfung der doppelten Diskriminierung
behinderter Frauen aufgenommen werden. In der neuen Verhandlungsrunde
geht es nun um die konkrete Ausgestaltung der Artikel. Hier sind wir
auf einem guten Weg, haben aber auch noch viel Arbeit vor uns.
Der SoVD befürwortet einen zweigleisigen Ansatz: Die
Gleichstellung behinderter Frauen soll sowohl in einem Artikel
grundsätzlich festgeschrieben werden. Darüber hinaus soll in den
maßgeblichen Artikeln die Verwirklichung der Rechte behinderter
Frauen sichergestellt werden (gender-mainstreaming). Dieser Ansatz
ist Voraussetzung für eine wirksame Konvention, die langfristig zu
einer besseren Lebenssituation behinderter Frauen und Männer führt.
Der SoVD setzt sich u. a. dafür ein, dass behinderte Frauen ihr Recht
auf Bildung und Gesundheitsversorgung wahrnehmen können. Auch soll
sexualisierte Gewalt gegen behinderte Frauen in der Konvention
geächtet werden. Statistische Daten sollen geschlechtsspezifisch
erfasst werden, um noch bestehende Benachteiligungen von Frauen zu
erkennen und abzubauen. Außerdem muss die Einhaltung der
Geschlechtergerechtigkeit bei der Überwachung der Konvention
sichergestellt werden.
Wenn dies gelingt, wird die UN-Konvention eine große Chance für
die Durchsetzung der Menschenrechte behinderter Frauen.
- Hintergrundinformation
- Die siebte Verhandlungsrunde des Ad hoc-Komitees findet vom 16.
Januar bis zum 3. Februar 2006 in New York statt. Das Ad hoc-Komitee
ist ein Unterausschuss der UN-Menschenrechtskommission. Es wurde 2001
von der UN-Generalversammlung eingesetzt, um die UN-Konvention zum
Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen zu
erarbeiten. Die UN-Konvention wird für die Vertragsstaaten bindend
sein. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, durch konkrete
Maßnahmen die Verwirklichung der Menschenrechte behinderter Menschen
sicherzustellen. Dies beginnt bei der Förderung des allgemeinen
Bewusstseins für Behinderungen und beinhaltet u. a. das Recht auf
Bildung, Gesundheit und Arbeit. Grundprinzip der Konvention ist eine
unabhängige Lebensführung und die umfassende gesellschaftliche und
berufliche Teilhabe behinderter Menschen.
SoVD und Netzwerk Artikel 3 haben im November 2004 eine Kampagne
gestartet, um die Rechte behinderter Frauen stärker in der
UN-Konvention zu verankern.
Mit Sabine Häfner (SoVD-Referentin) und Dr. Sigrid Arnade (Netzwerk
Artikel 3) werden sich Vertreterinnen beider Organisationen in New
York offensiv für die stärkere Berücksichtigung frauenspezifischer
Aspekte in der UN-Konvention einsetzen. Beide sind zugleich
NGO-Vertreterinnen des Deutschen Behindertenrates.
Den Textentwurf der UN-Konvention, der Grundlage der Verhandlungen
ist, finden Sie auf den Internetseiten www.sovd.de und
www.un-behindertefrauen.org
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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- Kontakt
- Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
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