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Hamburger Senat fasst den Blinden in die Tasche
Artikel der DKP HH-West, aus "Eimsbüttel Rot"
Hamburgs Senat: Sie fassen auch den Blinden in die Tasche
Um blinden und sehbehinderten Mitmenschen ein würdevolles Leben und
Teilhaben an unserer Gesellschaft zu ermöglichen, bekommen diese aus
öffentlichen Mitteln nach Landesgesetzen bescheidene Zuschüsse.
Sorgenvoll wurde Mitte letzten Jahres verfolgt, wie einige Bundesländer,
z.B. Berlin, das Blindengeld um ca. 20% kürzten. Der Hamburger Senat
wollte hier natürlich nicht nachstehen und beschloss Ende Juni 2004,
ebenfalls seine Zuschüsse an Blinde um mindestens 23 %, für
pflegebedürftige blinde Menschen sogar bis 33 % zu reduzieren.
Konkret stellte sich dies so dar:
Einem blinden Menschen stehen nur noch 468 Euro zu.
Bei minderjährigen und blinden Heimbewohnern reduziert sich dies auf die
Hälfte des "vollen" Blindengeldes. Wenn Menschen gleichzeitig Leistungen
aus der Pflegeversicherung erhallten, soll sich das Blindengeld z.B. bei
Pflegestufe 1 um 123 Euro und bei Pflegestufe 2 um 164 Euro reduzieren.
Dieser Personenkreis muss also auch eine bis zu 33% Kürzung hinnehmen.
Der "Blinden und Sehbehindertenverein Hamburg" wurde dagegen aktiv: Er
mobilisierte z.B. zu Demos (Sparneval in Hamburg am 11.11.2004),
informierte die Presse und beteiligte sich in Hannover an einer
bundesweiten Demo mit über 10.000 blinden und sehbehinderten Menschen.
Die Arroganz der Macht
Nach dem Druck in der Öffentlichkeit wurde der Senatsentwurf in den
Sozialausschuss der Bürgerschaft überwiesen. Bei der dortigen
öffentlichen Expertenanhörung am 26.11.2004 zu den geplanten Kürzungen
beim Blindengeld zeigte sich - wie in anderen Themenbereichen - es geht
nicht um Sachargumente, es geht um politische Macht:
Die Experten ( u.a. des Blindenvereins ) warnten vor den negativen
Folgen. Die Sozialsenatorin Schnieber-Jastram hielt dagegen: "Wir haben
keine neuen Erkenntnisse gewonnen, die eine andere Entscheidung
erforderlich machen!"
Auf die Frage "welche sachlichen Gründe gibt es, blinde Menschen in
Hamburg überproportional zu belasten?" kam nur ein freches "Dazu muss ich
hier nichts mehr sagen". Letztendlich war diese Expertenanhörung nur eine
Alibiveranstaltung: Die CDU-Mehrheit des Sozialausschusses stimmte dem
Gesetzentwurf des Senates zu. Am 16.12.2004 beschloss die Hamburger
Bürgerschaft mit der absoluten CDU-Mehrheit die vom Senat vorgeschlagene
Änderung des hamburgischen Blindengeldgesetzes.
In Hamburg gibt es jetzt ab Januar 2005 weniger Blindengeld. Mit der
Blindengeldkürzung für die rund 3.550 Blindengeldempfänger in Hamburg
will die Landesregierung jährlich 4,5 Millionen Euro einsparen.
So wird auch in Hamburg an dem in | 10 des ersten Sozialgesetzbuches
festgeschriebenen Grundsatz, dass behinderte Menschen ein Recht auf
Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile haben, gerüttelt.
Mehr Infos unter www.blindengeld-muss-bleiben.de
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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