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Hamburger Senat fasst den Blinden in die Tasche

Hamburger Senat fasst den Blinden in die Tasche
Artikel der DKP HH-West, aus "Eimsbüttel Rot"

Hamburgs Senat: Sie fassen auch den Blinden in die Tasche

Um blinden und sehbehinderten Mitmenschen ein würdevolles Leben und Teilhaben an unserer Gesellschaft zu ermöglichen, bekommen diese aus öffentlichen Mitteln nach Landesgesetzen bescheidene Zuschüsse.

Sorgenvoll wurde Mitte letzten Jahres verfolgt, wie einige Bundesländer, z.B. Berlin, das Blindengeld um ca. 20% kürzten. Der Hamburger Senat wollte hier natürlich nicht nachstehen und beschloss Ende Juni 2004, ebenfalls seine Zuschüsse an Blinde um mindestens 23 %, für pflegebedürftige blinde Menschen sogar bis 33 % zu reduzieren.

Konkret stellte sich dies so dar:

Einem blinden Menschen stehen nur noch 468 Euro zu.

Bei minderjährigen und blinden Heimbewohnern reduziert sich dies auf die Hälfte des "vollen" Blindengeldes. Wenn Menschen gleichzeitig Leistungen aus der Pflegeversicherung erhallten, soll sich das Blindengeld z.B. bei Pflegestufe 1 um 123 Euro und bei Pflegestufe 2 um 164 Euro reduzieren. Dieser Personenkreis muss also auch eine bis zu 33% Kürzung hinnehmen.

Der "Blinden und Sehbehindertenverein Hamburg" wurde dagegen aktiv: Er mobilisierte z.B. zu Demos (Sparneval in Hamburg am 11.11.2004), informierte die Presse und beteiligte sich in Hannover an einer bundesweiten Demo mit über 10.000 blinden und sehbehinderten Menschen.

Die Arroganz der Macht

Nach dem Druck in der Öffentlichkeit wurde der Senatsentwurf in den Sozialausschuss der Bürgerschaft überwiesen. Bei der dortigen öffentlichen Expertenanhörung am 26.11.2004 zu den geplanten Kürzungen beim Blindengeld zeigte sich - wie in anderen Themenbereichen - es geht nicht um Sachargumente, es geht um politische Macht:

Die Experten ( u.a. des Blindenvereins ) warnten vor den negativen Folgen. Die Sozialsenatorin Schnieber-Jastram hielt dagegen: "Wir haben keine neuen Erkenntnisse gewonnen, die eine andere Entscheidung erforderlich machen!"

Auf die Frage "welche sachlichen Gründe gibt es, blinde Menschen in Hamburg überproportional zu belasten?" kam nur ein freches "Dazu muss ich hier nichts mehr sagen". Letztendlich war diese Expertenanhörung nur eine Alibiveranstaltung: Die CDU-Mehrheit des Sozialausschusses stimmte dem Gesetzentwurf des Senates zu. Am 16.12.2004 beschloss die Hamburger Bürgerschaft mit der absoluten CDU-Mehrheit die vom Senat vorgeschlagene Änderung des hamburgischen Blindengeldgesetzes.

In Hamburg gibt es jetzt ab Januar 2005 weniger Blindengeld. Mit der Blindengeldkürzung für die rund 3.550 Blindengeldempfänger in Hamburg will die Landesregierung jährlich 4,5 Millionen Euro einsparen.

So wird auch in Hamburg an dem in | 10 des ersten Sozialgesetzbuches festgeschriebenen Grundsatz, dass behinderte Menschen ein Recht auf Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile haben, gerüttelt.

Mehr Infos unter www.blindengeld-muss-bleiben.de

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02.03.05    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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