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SoVD: UN-Konvention fuer Rechte behinderter Menschen zuegig ratifizieren

SoVD: UN-Konvention für Rechte behinderter Menschen zügig
ratifizieren

Berlin (ots) - Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Am 3. Mai wird die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen offiziell in Kraft treten, nachdem sie inzwischen von 20 Staaten ratifiziert worden ist. Damit gilt die UN-Konvention in den Staaten, die sie bereits ratifiziert haben.

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen zügig zu ratifizieren und umzusetzen. Deutschland sollte bei der Umsetzung der UN-Konvention eine Vorreiterrolle einnehmen.

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Aus der UN-Konvention ergibt sich auch Handlungsbedarf für Deutschland. Zum Beispiel enthält die Konvention einen klaren Handlungsauftrag zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit.

Der SoVD erwartet von der Umsetzung der UN-Konvention neue Impulse für die Verwirklichung einer umfassenden Gleichstellung und gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Dies gilt insbesondere im Bereich der Bildungspolitik, der
Arbeitsmarktpolitik und der Barrierefreiheit.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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