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SoVD: UN-Konvention für Rechte behinderter Menschen zügig
ratifizieren
Berlin (ots) - Anlässlich des Europäischen Protesttages zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Am 3. Mai wird die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter
Menschen offiziell in Kraft treten, nachdem sie inzwischen von 20
Staaten ratifiziert worden ist. Damit gilt die UN-Konvention in den
Staaten, die sie bereits ratifiziert haben.
Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die UN-Konvention zum
Schutz der Rechte behinderter Menschen zügig zu ratifizieren und
umzusetzen. Deutschland sollte bei der Umsetzung der UN-Konvention
eine Vorreiterrolle einnehmen.
Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich
bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen
sichert. Aus der UN-Konvention ergibt sich auch Handlungsbedarf für
Deutschland. Zum Beispiel enthält die Konvention einen klaren
Handlungsauftrag zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit.
Der SoVD erwartet von der Umsetzung der UN-Konvention neue Impulse
für die Verwirklichung einer umfassenden Gleichstellung und
gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Dies
gilt insbesondere im Bereich der Bildungspolitik, der
Arbeitsmarktpolitik und der Barrierefreiheit.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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