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SoVD fordert: Rollstuhlfahrer bei Beförderung im Bus nicht
diskriminieren
Berlin (ots) - Zur misslungenen Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Beförderung von Rollstuhlfahrern in Bussen erklärt
SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz:
Die misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie führt dazu, dass im
Öffentlichen Nahverkehr oft nur noch ein Rollstuhlfahrer pro Bus
mitgenommen wird. Dies ist eine nicht hinzunehmende Diskriminierung
und Einschränkung der Mobilität behinderter Menschen.
Wir fordern das Bundesverkehrsministerium auf, die problematische
Umsetzung der EU-Richtlinie durch eine rechtliche Klarstellung zu
korrigieren. Es muss gewährleistet sein, dass auf der Mehrzweckfläche
von Bussen mindestens zwei Rollstuhlfahrer gleichzeitig befördert
werden. Dies ist nach der EU-Richtlinie möglich und muss auch so
umgesetzt werden. Busse mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen sind im
Übrigen auch technisch möglich.
Die EU-Richtlinie 2001/85 besagt, dass pro Bus mindestens ein
Platz für Rollstuhlfahrer vorhanden sein muss, der bestimmte
Sicherheitsstandards erfüllt. Die Umsetzung in deutsches Recht
erfolgte in der Straßenverkehrszulassungs-ordnung (StVZO). Hier wurde
festgelegt, dass nicht mehr Rollstuhlfahrer befördert werden dürfen
als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind. Busfahrer, die dagegen
verstoßen, müssen mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Für Rollstuhlfahrer hat die misslungene Regelung zur Folge, dass
sie damit rechnen müssen, von einem oder mehreren
aufeinanderfolgenden Bussen stehengelassen zu werden, weil ein
Rollstuhlplatz im Bus bereits belegt ist. Rollstuhlfahrer, die den
öffentlichen Nahverkehr für die Fahrt zum Arbeitsplatz nutzen,
riskieren Verspätungen. Gemeinsame Unternehmungen von zwei
Rollstuhlfahrern werden enorm erschwert. Hier muss dringend eine
Lösung gefunden werden.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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