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SoVD: Persönliches Budget fördert Selbstbestimmungsrecht Behinderter
Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Ab dem 1. Januar 2008 gibt es für Menschen mit Behinderungen einen
Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Mit dem Persönlichen
Budget können behinderte Menschen die benötigten Hilfen selbst
organisieren und selbst entscheiden, wen sie damit beauftragen.
Behinderte Menschen werden damit Arbeitgeber statt
Leistungsempfänger. Das Persönliche Budget bietet die Chance, ein
möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Im
Rahmen des Persönlichen Budgets können Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation sowie Leistungen der
Eingliederungshilfe trägerübergreifend gebündelt werden.
Die Erfahrungen der dreieinhalbjährigen Erprobungsphase zeigen,
dass 80 Prozent derjenigen, die das Persönliche Budget in Anspruch
genommen haben, damit sehr zufrieden sind. Damit die neue Möglichkeit
auch genutzt wird, muss das Persönliche Budget noch bekannter werden.
Sowohl bei den behinderten Menschen als auch bei den Sachbearbeitern
der Leistungsträger besteht noch Informationsbedarf. Hier muss noch
intensiver informiert und Personal geschult werden. Auch das
Beratungsangebot muss ausgebaut werden.
Es gilt nun, die Chancen des Persönlichen Budgets zu nutzen! Um
eine wirkungsvolle Umsetzung des Persönlichen Budgets zu
gewährleisten,
muss die Bereitschaft der verschiedenen Behörden zu einer
trägerübergreifenden Zusammenarbeit noch verbessert werden.
Das Persönliche Budget darf nicht dazu missbraucht werden, Kosten
einzusparen. Die Kostensätze müssen so bemessen sein, dass der
Budgetnehmer Leistungen zu ortsüblichen Tarifen und in der nötigen
Qualität einkaufen kann. Es darf kein Preisdumping durch zu niedrige
Kostensätze geben.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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