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SoVD: Rentenerhöhung gleicht nicht einmal die Kaufkraftverluste aus
Berlin (ots) - Zum Inkraftreten der Rentenerhöhung am 1. Juli
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Für die Rentnerinnen und Rentner gleicht die Rentenerhöhung von
1,1 Prozent nicht einmal die Kaufkraftverluste aus. Angesichts
steigender Preise für Lebensmittel und Energie kommen gerade
Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen kaum noch über die
Runden. Seit 2004 betrug der Kaufkraftverlust der Rentnerinnen und
Rentner mindestens zehn Prozent.
Die diesjährige Rentenerhöhung relativiert sich auch deshalb, weil
die rentenkürzende Wirkung des Riester-Faktors lediglich um zwei
Jahre hinausgezögert wird. Das bedeutet: Mit der Verschiebung des
Riester-Faktors auf 2012 und 2013 werden die Rentenkürzungen nicht
verhindert, sondern zwei Jahre später nachgeholt. Das hat zur Folge,
dass die Rentner in diesen Jahren nur mit sehr geringen
Rentenerhöhungen rechnen können.
Die Rentnerinnen und Rentner können keine weiteren Einbußen bei
den Renten verkraften. Sie dürfen nicht von der Lohnentwicklung
abgekoppelt werden. Der schleichende Wertverlust der Renten muss
gestoppt werden. Der SoVD fordert daher, den Riester-Faktor dauerhaft
auszusetzen und den Nachholfaktor abzuschaffen, um weitere
Rentenkürzungen zu verhindern.
Außerdem fordert der SoVD die Einführung einer
Inflationsschutzklausel. Das SoVD-Konzept ergänzt die lohnorientierte
Rentenanpassung um eine Inflationsschutzklausel: Falls die
Lohnentwicklung höher ausfällt als die Inflationsrate des Vorjahres
erfolgt die Rentenanpassung mindestens in Höhe der Inflationsrate.
Wenn die Lohnentwicklung unterhalb der Inflationsrate liegt, müssen
die Renten zumindest in der Höhe der Bruttolöhne angepasst werden.
Damit wird sichergestellt, dass die Renten den gleichen Schutz vor
inflationsbedingten Kaufkraftverlusten genießen wie die Löhne.
Das SoVD-Konzept finden Sie auf der Internetseite www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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