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SoVD-Konzept für Inflationsschutzklausel schützt Renten vor
Wertverlust
Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
In den vergangenen Jahren war die Entwicklung der Renten durch
einen nie dagewesenen Wertverfall geprägt. Allein seit 2004 haben
drei Nullrunden und eine sehr geringe Rentenerhöhung 2007 zu einem
kaufkraftbedingten Wertverlust von mehr als acht Prozent geführt.
Wegen der gestiegenen Krankenkassenbeiträge und der Einführung des
vollen Pflegeversicherungsbeitrags für Rentner ergeben sich insgesamt
sogar Kaufkraftverluste von mindestens zehn Prozent. Viele
Rentnerinnen und Rentner kommen kaum noch über die Runden.
Abgesehen von den beiden außerplanmäßigen Rentenerhöhungen 2008
und 2009 müssen die Rentner in den Folgejahren damit rechnen, dass
die Rentenanpassungen nur sehr gering ausfallen. Vier
Rentenkürzungsfaktoren führen dazu, dass auch bei steigenden Löhnen
die Renten kaum noch erhöht werden. Der Kürzungseffekt ist so stark,
dass niedrige Bruttolohnerhöhungen bei den Renten regelmäßig zu
Nullrunden führen.
Die Rentnerinnen und Rentner können keine weiteren Einbußen bei
den Renten verkraften. Sie dürfen nicht von der Lohnentwicklung
abgekoppelt werden. Der schleichende Wertverlust der Renten muss
gestoppt werden. Der SoVD fordert daher die Einführung einer
Inflationsschutzklausel und hat hierfür ein Konzept entwickelt. Das
SoVD-Konzept ergänzt die lohnorientierte Rentenanpassung um eine
Inflationsschutzklausel: Wenn die Rentenanpassung unter der
Inflationsrate des Vorjahres und die Bruttolohnentwicklung über der
Inflationsrate liegt, werden die Renten in Höhe der Inflationsrate
angepasst. Damit wird sichergestellt, dass die Renten den gleichen
Schutz vor inflationsbedingten Kaufkraftverlusten genießen wie die
Löhne.
Außerdem muss der Riester-Faktor dauerhaft ausgesetzt und der
Nachholfaktor abgeschafft werden, um weitere Rentenkürzungen zu
verhindern.
Das SoVD-Konzept finden Sie auf der Internetseite www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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