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Betroffenenvertretung begrüßt Entschließung des Bundesrates zur
Neubemessung der ,Hartz IV'-Regelleistung von Kindern und Jugendlichen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI begrüßt die vom Bundesrat am 23.05.
gefasste Entschließung für eine stärkere Berücksichtigung des speziellen
Kinderbedarfs im Sozialrecht.
Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Regelleistung
für Kinder nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (,Hartz IV')
unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle
Erfassung der Kinderbedarfe vorzusehen.
Der Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen
hatte bereits im Dezember 2007 den Arbeits- und Sozialministern der
Länder Materialien für eine Neubemessung der Kinder- und
Jugendlichenregelsätze zugeleitet.
Derzeit erhalten knapp 2 Millionen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in
640.000 Haushalten von Alleinerziehenden und knapp 600.000
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
Nach den derzeitigen, statistisch auf Basis der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe EVS von den Haushalten alleinstehender Erwachsener
abgeleiteten Regelsätzen erhalten Kinder und Jugendliche im Alter von 0
bis 14 Jahren 208 Euro im Monat und Jugendliche im Alter von 15 bis 25
Jahren 278 Euro im Monat.
"Wir begrüßen die Entschließung des Bundesrates für eine Neuberechnung
des Kinderregelsatzes und sehen diese Entschließung als vorläufigen
Erfolg der Bemühungen der gesellschaftlichen Kräfte, die bereits seit
drei Jahren für eine Berücksichtigung spezieller Kinderbedarfe kämpfen.
Als BAG-SHI haben wir den Landesarbeits- und Sozialministern bereits im
Dezember vergangenen Jahres statistische Unterlagen für eine
Neuberechnung des Kinderregelsatzes in ,Hartz IV' mit der Bitte um
Berücksichtigung übermittelt:
neben einem eigenen Positionspapier für einen eigenständigen,
armutssicheren Kinder- und Jugendlichenregelsatz eine Untersuchung über
die Ausgaben von Haushalten mit Kindern und Jugendlichen speziell für
Kinder und Jugendliche." so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
"Auf der Basis dieser Berechnungen und um Kindern und Jugendlichen das
soziokulturelle Existenzminimum zu gewährleisten fordern wir bei der
Regelsatzbemessung die Wiedereinführung von drei Altersklassen für Kinder
und Jugendliche, um altersspezifische Ausgaben zu berücksichtigen. Das
bedeutet dann einen Regelsatz von 370 Euro für Kinder unter 6 Jahren, von
438 Euro für Kinder im Alter von 6 bis12 Jahren und von 486 Euro für
Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren.
Unsere Berechnungen basieren auf den Sonderauswertungen der Einkommensund
Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 über die Ausgaben von
Familienhaushalten für Kinder und Jugendlichem beruhen auf derselbe
Datengrundlage wie die Berechnungen der Bundesregierungen, allerdings auf
den Auswertungen der tatsächlichen Ausgaben für Kinder und Jugendliche."
so Geiger weiter.
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V.
Für Nachfragen: Andreas Geiger: 0160/98 30 24 68
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