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Erwerbsloseninitiativen begrüßen Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
nach höherem Kindergeld, aber ...
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI begrüßt die Forderung des
familienpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes
Singhammer, nach einer Erhöhung des Kindergeldes. Gleichzeitig weist der
Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen darauf
hin, dass "die Gerechtigkeitslücke beim Kindergeld für
Mittelschichtfamilien" auch für auf Sozialleistungen angewiesene Menschen
geschlossen werden muss.
Nach Informationen der CDU/CSU-Bundestagfraktion sind die
Lebenshaltungskosten für Grundnahrungsmittel wie Brötchen, Vollmilch,
Markenbutter und Orangensaft von Januar 2002 bis September 2007 für
Familien um durchschnittlich 25 Prozent angestiegen.
Gleichzeitig wurde der Regelsatz für auf Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II und XII (,Hartz IV') angewiesene Menschen nur um
0,6 Prozent von 345 auf 347 Euro angehoben. Eine reine Erhöhung des
Kindergeldes, wie von der Bundestagsfraktion der CDU/CSU gefordert, würde
bedeuten, dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien
keine höheren Leistungen erhielten, da dass Kindergeld als Einkommen von
Säuglingen, Kindern und Jugendlichen auf die Sozialleistungen voll
angerechnet wird.
"Wir begrüßen die Forderungen der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag
nach einer Erhöhung des Kindergeldes aufgrund gestiegener
Lebenshaltungskosten." so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
"Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Lebenshaltungskosten nicht
nur für Mittelschichtfamilien gestiegen sind, sondern insbesondere auch
für Menschen, die von ,Hartz IV' leben müssen.
Wenn, wie von der CDU/CSU gefordert, daher das Kindergeld zum 01. Januar
2009 erhöht werden soll, muss auch die Regelleistung für auf ,Hartz IV'
angewiesene Menschen angemessen erhöht werden. Dies würde bedeuten, dass
die bisherige Einkommens-anrechnung für Kinder und Jugendliche aufgehoben
wird und die gestiegenen Lebenshaltungskosten sich auch in der
Regelsatzbemessung wieder spiegeln."
Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V.
Für Nachfragen: Andreas Geiger: 0160/98 30 24 68
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