SOGA Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung
Neumünster e.V.
Weitere Informationen unter www.soga-nms.net Telefon:
04321/558848
Herausgeber: Der Vorstand der SOGA e.V.
Redaktion: Jürgen Habich
Wir veröffentlichen auch Zuschriften - Ihre Meinung ist uns wichtig!
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder.
Zuschriften bitte an info ät soga-nms.net
S O N D E R A U S G A B E
Urteil des Bundessozialgerichtes zu Stromkosten bei ,Hartz IV':
"Betroffene sollten Widerspruch einlegen"
Pressemtteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI vom 28.02.2008
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI begrüßt die mit dem Urteil des
Bundessozialgerichtes vom 27.02.2008 erfolgte Klarstellung zum Umgang
mit Kosten für Warmwasserbereitung und Strom bei ,Hartz IV'.
Der Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen
ruft die Betroffenen gleichzeitig dazu auf, Widerspruch einzulegen um so
ihre geltenden Bescheide überprüfen zu lassen. In vielen Kommunen sei
davon auszugehen, dass zusätzlich Rückforderungsansprüche geltend
gemacht werden müssten.
Die in vielen Kommunen geltende Rechtspraxis, von Sozialleistungen
pauschal festgelegte Prozentwerte der Wohnkosten für Strom und
Warmwasserbereitung abzuziehen, ist nach dem Urteil des
Bundessozialgerichtes nicht mehr rechtmäßig.
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die
monatlichen Abzüge für Haushaltsenergie, die von den Betroffenen zu
tragen seien, 20,74 Euro im Monat nicht übersteigen dürfen
(Verfahren: B 14/7b AS 64/06 R).
"Das Bundessozialgericht hat geurteilt, dass Hartz IV-Beziehern
monatlich nicht mehr als 20,74 Euro für Stromkosten von ihrem Regelsatz
von 347 Euro abgezogen werden dürfen. Damit ist das Verwaltungshandeln
vieler Kommunen, Menschen einen bestimmten Prozentsatz der Mietkosten
für Strom von ihrem Regelsatz abzuziehen, der diesen Betrag übersteigt,
rechtlich nicht mehr haltbar." so Andreas Geiger, Vorsitzender der
BAG-SHI.
"Wir raten den Betroffenen daher bei den zuständigen Stellen
nachzuforschen, auf welcher Basis ihnen Kosten für Warmwasser- und
Stromverbrauch, abgezogen werden. Das rechtliche Mittel hierzu ist der
Widerspruch, den Betroffene gegen die aktuell für sie gültigen Bescheide
einlegen sollten. Wenn sich dabei herausstellt, dass mehr als 20,74 Euro
einbehalten werden, müssen die geltenden Bescheide geändert werden und
die Kommunen müssen die zusätzlichen Kosten übernehmen.
Dann raten wir Betroffenen auch, nach §44 Sozialgesetzbuch X einen
Antrag auf ,Rücknahme eines rechtswidrig nicht begünstigenden
Verwaltungsaktes' zu stellen:
Da aufgrund des Urteiles des Bundessozialgerichtes damit zu rechnen ist,
dass viele Kommunen jahrelang aufgrund falscher Rechtsauslegung zu
niedrige Unterkunftskosten geleistet haben sind die Bescheide auch für
die Vergangenheit aufzuheben, neu zu berechnen und den Betroffenen die
ihnen vorenthaltenen Leistungen auszuzahlen.
Es darf nicht sein, dass einige Kommunen jahrelang illegal auf dem
Rücken Betroffener Einsparungen vorgenommen haben." so Geiger weiter.
Entsprechende Informationen und Handlungshilfen für Betroffene wird die
BAG-SHI bis Anfang kommender Woche auf ihrer Homepage www.bag-shi.de
einstellen.
Hinrich Garms, Geschäftsführer BAG-SHI e.V.
Weitergehende Informationen hierzu finden Sie demnächst auf unseren
Internetseiten unter Kosten der Unterkunft.
Einen Musterantrag bereiten wir vor.
http://www.soga-nms.net/40395.html
Hier noch einmal die Beratungszeiten der SOGA
Montags von 9 bis 12 Uhr und Donnerstags von 15 bis 18 Uhr
in Neumünster, Friedrichstr. 24 (AJZ) Eingang über den Hof
|