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SoVD kritisiert eingeschränkte Berufungsmöglichkeit bei
Sozialgerichtsklagen
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des
Sozialgerichtsänderungsgesetzes durch den Bundestag erklärt
SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz:
Der SoVD kritisiert, dass bei Klagen an Sozialgerichten eine
Berufung künftig nur noch ab einem Streitwert von 750 Euro möglich
ist. Das wird vor allem Hartz IV-Empfänger treffen, da es bei diesen
Verfahren oft um relativ niedrige Summen geht, die aber für den
Einzelnen von großer Bedeutung sind.
Mit dem Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsänderungsgesetz, das
heute vom Bundestag verabschiedet wird, wird der Schwellenwert von
derzeit 500 auf 750 Euro hochgesetzt. Damit wird der Rechtsschutz vor
den Sozialgerichten ausgerechnet für die Menschen ausgehöhlt, die auf
Sozialleistungen existentiell angewiesen sind. Bei einem Streitwert
unter 750 Euro ist es künftig nicht mehr möglich, eine Entscheidung
der ersten Instanz vor dem Landessozialgericht überprüfen zu lassen.
Davon ausgenommen sind grundsätzliche Fragen.
Es ist ein falsches Signal, dass die Entlastung der Sozialgerichte
in diesem Punkt den Rechtsschutz der Kläger beschneidet.
Die Große Koalition geht mit dieser Entscheidung über das
mehrheitliche Votum der Sachverständigen in der Anhörung hinweg, die
vor einer zu hohen Hürde gewarnt hatten. Es ist außerdem
unverständlich, dass nun für Sozialgerichtsverfahren ein höherer
Schwellenwert gilt als für zivilrechtliche Verfahren. Hier liegt der
Schwellenwert bei 600 Euro.
Positiv anzumerken bleibt, dass sich CDU und SPD bei den
parlamentarischen Beratungen klar gegen die vom Bundesrat
vorgeschlagene Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten
ausgesprochen haben.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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