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Sozsich: Newsletter 16.2.2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter möchte ich Sie/Euch auf folgende Punkte aufmerksam machen:

1. Neue SGB II - Hinweise

Die BA hat für 2008 in zentralen Bereichen des Leistungsrechts neue Dienstanweisungen zum SGB II herausgeben. Es handelt sich um die Weisungen zu §§ 10, 11, 12, 31, 43 SGB II. Da die Datenbank vom Tacheles derzeit irreparabel defekt ist, habe ich kurzfristig eine neue auf meiner Seite unter folgender URL aufgemacht: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html Wer weitere Weisungen, HEGA's, Arbeitshilfen oder sonstiges wichtiges Material hat, kann mir dieses gerne zur Verfügung stellen. Besonders wichtig wären natürlich Punkte in denen Leistungsrecht ausgehebelt wird.

2. Zunehmende Verarmung und Energieversorgung

Hunderttausende von Haushalten bekommen jährlich die Energieversorgung abgeklemmt. Vielmals handeln die Stadtwerke willkürlich und ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere besondere Härten wie Alter, Krankheit und kleine Kinder werden oft nicht berücksichtigt. An dieser "Front" muss sich etwas tun. Daher drei Bitten an die Newsletterleser: wenn Ihr Gerichtsentscheidungen zu dem Thema habt, übersendet uns diese bitte zur Veröffentlichung, wer Fachaufsätze oder ähnliches Material zu dem Thema hat oder kennt, diese mir bitte in Kopie zusenden und vorwiegend an die Juristen: könntet ihr euch vorstellen, dazu die Rechtslage zu recherchieren und einen Aufsatz zu schreiben. Inhalt sollte die Darstellung der Rechtslage, Analyse der bekannten Entscheidungen und Handlungslinien systematisieren und aufzeigen.

3. Kürzung der SGB XII-Regelleistung durch Krankenhausessen - Anfrage von Exakt



Im SGB II-Bereich bewegt sich hier ja doch einiges. Die Lage im SGB XII wird aber offensichtlich ziemlich ausgeblendet, obwohl diese bei Krankenhausaufenthalt durch die Barbetragsregelung deutlich weniger bekommen als SGB II'er. Da mir eine Änderung auch im SGB XII-Bereich am Herzen liegt, möchte ich eine Anfrage des MDR mit der Suche von "Protagonisten" mit dem Newsletter weitergeben. Wenn ihr entsprechende SGB XII-Protagonisten kennt, bitte ich euch, euch bei der Redakteurin zu melden. Aus der Mail: "ich beschäftige mich zur Zeit für die Sendung "exakt" des MDR-Fernsehens mit dem Thema: Sozialhilfeempfänger und Kürzung der Bezüge bei Krankenhausaufenthalt. Dazu hatten wir bereits Kontakt zu einer jungen Frau in Berlin (wegen eines Schlaganfalls erwerbsunfähig), die eine dringend nötige stationäre Schmerztherapie nicht antreten kann, da ihr dann die Sozialhilfe bis auf ca. 90¤ pro Monat gekürzt werden würde. Nun suche ich noch weitere Beispiele zu diesem Thema.. Es sollten möglichst Sozialhilfeempfänger aus Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen sein, denen wegen Krankenhaus bzw. Kur schon einmal die Sozialhilfe gekürzt wurde oder denen das vom Sozialamt angekündigt wurde. Diese Leute sollten auch bitte zu einem Fernsehinterview bereit sein.
Wenn Sie mir bei der Suche nach solchen Personen behilflich sein könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit besten Grüßen! Birgit Mittwoch (Journalistin und freie Mitarbeiterin MDR-Fernsehen) Tel: 030/ 67 68 94 87, mobil: 0173/ 60 92 626, e-mail: b.mittwoch@CoRazon-tv.de # Ende.

4. Fortbildungen: Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II - bzw. das ständige Unterschreiten des Existenzminimums

Diese Fortbildung biete ich wieder an, die nächsten Termine sind 12./13. März und 10./11. April 2008. In der März-FoBi sind noch 6 Plätze frei.

Die Fortbildung greift die Kerne der stetigen Leistungskürzung und Unterschreitung des gesetzlich zugesicherten Existenzminimums an. Darin wird systematisch aufgearbeitet, welche Regelleistungskürzungen gesetzl. zulässig sindund welche nicht. Die Fortbildung ist für die Teilnehmer zwar "hartes Brot", aber hinterher werden die Teilnehmer ein gutes Gerüst haben, um sich dem alltäglichen Hartz IV - Wahnsinn mit fundierter juristischer Kenntnis entgegenstemmen zu können.

Aus dem Ausschreibungstext:
Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 oder mehr EUR monatlich zu wenig. Es wird aufgerechnet, eingehalten, zurückgefordert, Teile der Unterkunfts- und Heizkosten werden nicht übernommen, nicht zur Verfügung stehende Gelder als Einkommen angerechnet und vorgeblich und tatsächlich überzahlte Gelder fast immer ohne Vertrauensschutzprüfung zurückgefordert und aufgerechnet. In der Fortbildung wird dieser Themenkomplex systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie eine Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte praktisch angewandt werden kann.

In der Fortbildung wird insbesondere durchgearbeitet:

  • Regelleistung als unterstes Existenzminimum, die Bedeutung von § 51 SGB I für das SGB II
  • Zur Darlehensgewährung bei Kautionen (§ 23 Abs. 3 SGB II), Wohnraumsicherung (§ 23 Abs. 5 SGB II), Eingliederungsleistungen + SWL- Leistungen (§ 16 Abs. 2 S. 1 + 2 SGB II #) und das diese nicht im Leistungsbezug aufgerechnet werden dürfen
  • Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (§ 23 Abs. 1 SGB II) o Wie werden die 10 % ermittelt, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden, wann steht der behördliche Anspruch den Zielen des SGB II entgegen und wann ist dieser ggf. zu erlassen (§ 44 SGB II)
  • Unter welchen Vorrausetzungen ist eine Aufrechnung nach § 43 SGB II überhaupt zulässig
  • Aufrechung von Sozialamtsansprüchen über den § 65e SGB II
  • Wie lassen sich Aufrechnungsvereinbarungen "angreifen", wann verliert diese mit Wirkung für die Zukunft und wann für die Vergangenheit ihre Wirksamkeit, bzw. muss die Behörde das zu unrecht aufgerechnete Geld nachzahlen
  • Es werden zudem eine Vielzahl sonstiger wichtiger Themen besprochen werden, wie Anrechnung von nicht vorhandenen Einkünften, Fortwirken eines Antrages, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen #
  • Weiterer Teil wird der Bereich Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach § 44, 45 und 48 SGB X sein. Insbesondere die Frage wann darf sie Behörde aufgrund des "Vertrauensschutz" nach § 45 Abs. 2 SGB X und nicht mehr zurücknehmen

Hintergrund und Anmeldeunterlagen findet Ihr hier : http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html

Kosten: 160 EUR, mit Bildungscheck 80 EUR

5. Grundlagenseminare SGB II "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung" in Wuppertal

Weiterhin möchte ich auf meinen Klassiker "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung" hinweisen, hier biete ich am 7./8. April und 13./14. Mai 2008 in Wuppertal die nächsten Fortbildungen an.

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II sowie die Übergänge zum SGB XII gegeben. Die aktuellen Gesetzesänderungen "Erstes SGB II - Änderungsgesetz" und "Fortentwicklungsgesetz", Änderungen durch das "Zweite SGB II - Änderungsgesetz" (§ 16a SGB II), Änderungen bei der ALG II-VO und die Übergangsregelungen zur Zwangsverrentung sowie Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei viele Ansätze von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie Möglichkeiten materieller Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Diese Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, sowie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Betroffenenorganisationen und Verbänden, aber auch an Anwälte, die sich einen aktuellen Über- und Durchblick verschaffen wollen.

Mehr dazu: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Kostenpunkt: 160 EUR für beide Tage

6. Seminarplanung 2008

Wenn Ihr/Sie 2008 noch meine Kompetenz für eine Inhouse-Fortbildung noch wünscht, solltet ihr dies jetzt an die jeweiligen Verantwortlichen in Eurer Einrichtung/Träger/Verband weiterzuleiten.

Für 2008 empfehle ich nach derzeitigem Stand folgende Themen:

  • Grundlagenseminar SGB II / (2 Tage)
  • Einbehaltung, Aufrechnung im SGB II / (1 Tag, ggf. 2 Tage)
  • Neues im SGB II / Rechtsprechung / (1 Tag)
  • Unterkunftskosten, Heizkosten im SGB II / (1 Tag)
  • Arbeitspflicht, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungsleistungen und Sanktionen / (1Tag)
  • Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere und allein Erziehende / (1 Tag)
  • Aufhebung von Verwaltungsakten, Rückforderung und Aufrechnung / (1 Tag, ggf. 2 Tage)

Ich bin nicht an diese Themen gebunden, es ist unproblematisch andere Themen oder Akzentuierungen vorzunehmen. Solche Fortbildungen führe ich gerne auch als Inhouse Veranstaltung, auch bei Bildungsträgern in der ganzen BRD durch.

So das war's schon für heute. Gerne freue ich mich über eine Verbreitung des Rundbriefes an geeignete Kreise.

Im letzten Rundbrief hatte ich auf Finanzprobleme von Tacheles hingewiesen, hier wurde uns 820 EUR gespendet. Diese haben uns ein ganzes Stück weitergeholfen. Dafür möchte ich mich im Vereinsnamen bedanken. Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

Tel: 0202 - 29 51 890
Fax: 0202 - 29 51 889

mailto://info ät harald-thome.de
http://www.harald-thome.de


Dieser Newsletter wurde an die Adresse sozsich ät listen.attacnetzwerk. de versendet. Der Newsletter kann im Web unter
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harald/newsletter/
unsubscribe.aspx?Email=sozsich@listen.attac-netzwerk.de
gekündigt werden.

Harald Thomé

19.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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