Nadeshda
Forum: cl.soziales.allgemein
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>

Kritik an Aeusserungen des DGB - Erwerbsloseninitiativen fordern Ende der Kungelei zwischen Sozialpartnern, Wohlfahrtsverbaenden und Kommunen

Kritik an Äußerungen des DGB - Erwerbsloseninitiativen fordern Ende der Kungelei zwischen Sozialpartnern, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen

Frankfurt, 19.2.2008

In einem "Offenen Brief" an das Mitglied des DGB-Bundesvorstandes Annelie Buntenbach äußert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) "große Enttäuschung" über die Äußerungen des DGB zur Umgestaltung der Jobcenter. In einer Pressemitteilung vom 14.02.2008 hatte Buntenbach die Pläne des Bundesarbeitsministeriums zur Gestaltung ,Kooperativer Jobcenter' begrüßt.

Auf besondere Kritik des Dachverbandes unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen stößt dabei die Forderung des DGB, dass einzig Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter (Sozialpartner) Mitspracherechte bei der Ausgestaltung der Jobcenter und den dabei zu schaffenden Beiräten zuzubilligen seien.

Gleichzeitig kritisieren die Erwerbsloseninitiativen in ihrem Schreiben "die Verkürzung unserer und der Probleme der Menschen, die wir vertreten". Erwerbslose würden von Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden nicht adäquat vertreten. "Wir wollen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion. Und wir wollen ein Ende der Kungelei zwischen selbstbenannten ,Sozialpartnern', Wohlfahrtsverbänden und Kommunen.", so die Initiativen in ihrem Brief an den DGB-Vorstand.

Aktuelle Untersuchungen zur Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hätten beträchtliche Probleme bei der Umsetzung von "Hartz IV" nachgewiesen. Deshalb fordert die BAG-SHI eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung von Hartz IV. "Wir wollen eine Konferenz, die mit Beteiligung der Betroffenen ernsthaft und zielorientiert ein Gesamtpaket ,Verbesserungen in Hartz IV' diskutiert", so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.

Hinrich Garms

Geschäftsführer der BAG-SHI

Kontakt
Andreas Geiger (0160) 98 30 24 68

Anlage: Offener Brief an Annelie Buntenbach, DGB


BAG-SHI, Moselstr. 25, 60329 Frankfurt

Deutscher Gewerkschaftsbund                         Andreas Geiger
Frau Annelie Buntenbach, Vorstand                     Vorsitzender
Henriette-Herz-Platz 2                                Moselstr. 25
10178 Berlin                                       60329 Frankfurt

                                             fon (069) 27 22 08 96
                                             fax (069) 27 22 08 98
                                      E-Mail: geiger ät bag-shi.de
                                         Mobil: (0160) 98 30 24 68

                                       Frankfurt am Main, 19.2.2008

Deine Stellungnahme zu 'Kooperativen Jobcentern' - Forderungen nach Gesamtverbesserungen im Bereich 'Hartz IV'

Liebe Annelie Buntenbach,

mit großer Enttäuschung haben wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI, Deine Äußerungen zu den positiven Möglichkeiten und insbesondere der Beteiligung der so genannten Sozialpartner (1) zu den vergangene Woche von Bundesarbeitsminister Scholz vorgeschlagenen "Kooperativen Jobcentern" aufgenommen.
Wie Dir sicher bekannt ist, vertritt die BAG-SHI bereits seit 1991 die Interessen der Menschen, die auf Sozialleistungen wie die Sozialhilfe nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder, seit Einführung von 'Hartz IV', auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII an-gewiesen sind.

Als Dachverband unabhängiger, also nicht in den großen
Wohlfahrtsverbänden arbeitender Initiativen und selbst auf
Sozialleistungen angewiesener Menschen ist das Ziel unserer Arbeit die Interessenvertretung von und für Menschen, die von Armut,
Erwerbslosigkeit und Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind - sozusagen die Betrachtung der Gesellschaft von 'Unten'.
Vor diesem Hintergrund beschäftigen wir uns selbstverständlich auch bereits seit längerem mit der organisatorischen Umsetzung von 'Hartz IV', also den Auswirkungen der organisatorischen Rechtsumsetzung und der Leistungsgewährungspraxis, sei es in Optionskommunen, den Kommunen mit getrennter Aufgabenträgerschaft (die als Grundlage der 'Kooperativen Jobcenter' gelten) oder in der am meisten vertretenen Form, nämlich der der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn).
Gleichzeitig arbeiten wir bereits seit mehreren Monaten an einer zusammenfassenden und ergebnisbewertenden Auswertung der Berichte verschiedener Forschungsinstitute zur vergleichenden Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaften", der Evaluation der Experimentierklausel nach |6c SGB II, um uns selbst ein umfassendes Bild machen zu können.

Sehr erstaunt waren wir, als wir gelesen haben, dass, bereits bevor eine qualifizierte Auswertung dieser Studien möglich ist und dadurch über die politischen, vor allem aber menschlichen Folgen für die Betroffenen gesprochen werden kann, der DGB eines der Modelle bevorzugt, obwohl der Themenkomplex "Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährungspraxis" sich sicherlich nicht nur auf die drei Grobmuster 'Optionskommune - ARGE - Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung' reduzieren lässt: Wie das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen im Rahmen einer umfassenden bundesweiten e-mail Befragung aller SGB II-
Trägerdienststellen feststellte, lassen sich organisationstypologisch acht Grundtypen der Organisation der Kundenbetreuung, die es in vier "Basistypen" generiert, feststellen: "Dabei wird deutlich, dass man bereits hinsichtlich der organisatorischen Umsetzung zentraler Elemente der Leistungsprozesse nicht von "der ARGE" oder "den zugelassenen kommunalen Trägern" sprechen sollte, sondern dass auch innerhalb der Formen der Aufgabenwahrnehmung große Unterschiede in den
Betreuungsphilosophien existieren." (2)

Dies bedeutet für Betroffene im Klartext, dass sie in den 443 Trägereinheiten, egal ob als Optionskommune, ARGE oder getrennte Aufgabenwahrnehmung organisiert, auf unterschiedlichste Formen der Behandlung stoßen: manchmal werden sie tatsächlich von einer Person umfassend betreut, manchmal bietet ein Persönlicher Ansprechpartner (PaP) nur die 'integrierende Bera-tung' an, kann aber leider im
leistungsrechtlichen Bereich (Höhe des zustehenden Leistungsanpruchs, Rückforderungen, Kosten der Unterkunft) keine Angaben machen, anderswo gibt es zwei persönliche Assistenten der zukünftigen Sachbearbeiter, wieder wo anders werden die arbeitsmarktintegrierenden Leistungen komplett aus den Jobcentern ausgelagert, ... .

Für auf soziale Leistungen angewiesene Menschen stellt sich Deutschland derzeit als völlig unübersichtlicher Flickenteppich der
Leistungsgewährung dar, wozu je nach Kommune auch noch unterschiedliche Rechtsauffassungen zu bestehen scheinen - kurzum: im Bereich Sozialleistungsgewährungspraxis und Arbeitslosenverwaltung sehen wir als Betroffene uns derzeit wieder auf den Stand der deutschen Kleinstaaterei vorvergangener Jahrhunderte zurückgeworfen!

Ob sich diese Situation dadurch verbessern lässt, dass der DGB nun in einer sehr komplizierten Diskussion die Bundesregierung in ihren Plänen unterstützt, noch mehr zuständige oder unzuständige SachbearbeiterInnen für unterschiedliche Leistungen auf Betroffene loszulassen, wa-gen wir sehr zu bezweifeln - auch wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Pressemitteilung von einem sehr wohlfeilen Bild ausgeht: "Für die Kunden heißt das, dass möglichst einheitliche Anlaufstellen, eine gemeinsame Antragsannahme, abgestimmte
Bescheiderteilung und Auszahlung und soweit erforderlich abgestimmte Eingliederungsvereinbarungen gewährleistet sind." (3)

Für alle Betroffenen, die der derzeit immer noch offiziell propagierten "Leistungsgewährung aus einer Hand" oft fassungslos gegenüberstehen und für die bereits die bestehenden Kooperationen innerhalb wie außerhalb der verschiedenen Einrichtungen, in deren Hände sie sich begeben müssen, schlichtweg unerträglich sind, klingen die neuen Vorschläge zur Umsetzung des SGB II daher eher zynisch.

Das IAB hat jüngst festgestellt als "sieben zentrale Probleme der Dienstleistungsqualität in der Grundsicherung für Arbeit (...): die zeitliche Verfügbarkeit der Fachkräfte, den Konflikt zwischen standardisierten Abläufen und Einzelfallgrundsatz, den
Aktivierungsauftrag als hierarchische Be-ziehung, die Aushandlung der zu bearbeitenden Themen, die Arbeitsteilung zwischen Ansprech-partnern, Sachbearbeitung und fallbeteiligten Dritten, die Rechtsunsicherheit in der Fallbearbeitung und die Unsicherheit über die Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaften." (4)

Die Verkürzung der Darstellung unserer Probleme und der Probleme der Menschen, die wir vertreten, auf die drei Organisationsgrundformen greift daher um ein vielfaches zu kurz.

Daher schlagen wir vor, die Chancen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes und den Zeitrahmen, den es dem Gesetzgeber gesteckt hat zu nutzen, um mit allen gesellschaftlichen Kräften, die an einer Verbesserung der bestehenden Situation interessiert sind, gemeinsam zum Wohle Betroffener als auch der Gesellschaft im Ganzen im Rahmen einer größeren Konferenz ernsthaft und zielorientiert zu diskutieren und ein Gesamtmaßnahmepaket "Ver-besserungen in Hartz IV" zu erarbeiten - wobei wir als Betroffene nach nunmehr drei Jahren der rechtlichen wie auch materiellen Entmündigung uns nicht mehr damit zufrieden geben wollen, dass "Sozialpartner", "Fachexperten", "Wohlfahrtsverbände" und Regierung über unser Schicksal bestimmen, sondern auch selbst ein Recht einfordern, an solchen Diskus-sionen beteiligt zu werden - und nicht nur ab und an im stillen Kämmerlein kurz vor anstehenden Großdemonstrationen des DGB zu unserer Meinung befragt zu werden.

Wir wollen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion - und wir wollen ein Ende der Kungelei zwischen selbstbenannten "Sozialpartnern", Wohlfahrtsverbänden und Kommunen als "Ein-Euro-Job"-Trägern. Wir möchten deshalb Dich und den DGB bitten, unsere Forderungen nach einer solchen Konferenz zu unterstützen und sich nicht mit einer Rolle in Aufsichts- oder Begleiträten zukünftiger 'kooperativer Jobcenter' oder was immer den auf Sozialleistungsbezug angewiesenen Menschen auch droht zufrieden zu geben - und gleichzeitig auch zuzugestehen, dass die Probleme, die die derzeit von 'Hartz IV' betroffenen Menschen haben sich nicht nur auf die Probleme der Ausgestaltung der äußeren
Organisationsform der Jobcenter reduzieren oder auf allgemeinverbindlich formulierte Forderungen wie die Verbesserung der Betreuung und Unterstützung für arbeitslose und arbeitende Hartz-IV-Empfänger und die Forderung, dass bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Jobcentern geschaffen werden.

In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen

(1) Vgl.:

http://www.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=3143 (2) Institut für Angewandte Wirtschaftforschung e.V.: Entwicklung der Anzahl

der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im I. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung, Quartalsbericht Oktober 2006; Tübingen 2006
(3) http://www.bmas.de/coremedia/generator/24446/2008__02__12__kooperative__jobcenter.html (4) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

(Hrsg.): IAB Forschungsbericht Nr. 15/2007 Neue soziale Dienstleistungen nach SGB II, Dezember 2007; abrufbar unter:
http://doku.iab.de/forschungsbericht/2007/fb1507.pdf

19.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>
Forum: cl.soziales.allgemein