|
Kritik an Äußerungen des DGB - Erwerbsloseninitiativen fordern Ende der
Kungelei zwischen Sozialpartnern, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen
Frankfurt, 19.2.2008
In einem "Offenen Brief" an das Mitglied des DGB-Bundesvorstandes Annelie
Buntenbach äußert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) "große Enttäuschung" über die Äußerungen
des DGB zur Umgestaltung der Jobcenter. In einer Pressemitteilung vom
14.02.2008 hatte Buntenbach die Pläne des Bundesarbeitsministeriums zur
Gestaltung ,Kooperativer Jobcenter' begrüßt.
Auf besondere Kritik des Dachverbandes unabhängiger Erwerbslosen- und
Sozialhilfeinitiativen stößt dabei die Forderung des DGB, dass einzig
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter (Sozialpartner) Mitspracherechte bei
der Ausgestaltung der Jobcenter und den dabei zu schaffenden Beiräten
zuzubilligen seien.
Gleichzeitig kritisieren die Erwerbsloseninitiativen in ihrem Schreiben "die
Verkürzung unserer und der Probleme der Menschen, die wir vertreten".
Erwerbslose würden von Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden nicht adäquat
vertreten. "Wir wollen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion. Und wir wollen
ein Ende der Kungelei zwischen selbstbenannten ,Sozialpartnern',
Wohlfahrtsverbänden und Kommunen.", so die Initiativen in ihrem Brief an den
DGB-Vorstand.
Aktuelle Untersuchungen zur Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hätten beträchtliche
Probleme bei der Umsetzung von "Hartz IV" nachgewiesen. Deshalb fordert die
BAG-SHI eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die zukünftige
Ausgestaltung von Hartz IV. "Wir wollen eine Konferenz, die mit Beteiligung
der Betroffenen ernsthaft und zielorientiert ein Gesamtpaket ,Verbesserungen
in Hartz IV' diskutiert", so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
Hinrich Garms
Geschäftsführer der BAG-SHI
- Kontakt
- Andreas Geiger (0160) 98 30 24 68
Anlage: Offener Brief an Annelie Buntenbach, DGB
BAG-SHI, Moselstr. 25, 60329 Frankfurt
Deutscher Gewerkschaftsbund Andreas Geiger
Frau Annelie Buntenbach, Vorstand Vorsitzender
Henriette-Herz-Platz 2 Moselstr. 25
10178 Berlin 60329 Frankfurt
fon (069) 27 22 08 96
fax (069) 27 22 08 98
E-Mail: geiger ät bag-shi.de
Mobil: (0160) 98 30 24 68
Frankfurt am Main, 19.2.2008
Deine Stellungnahme zu 'Kooperativen Jobcentern' - Forderungen nach
Gesamtverbesserungen im Bereich 'Hartz IV'
Liebe Annelie Buntenbach,
mit großer Enttäuschung haben wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI, Deine Äußerungen
zu den positiven Möglichkeiten und insbesondere der Beteiligung der so
genannten Sozialpartner (1) zu den vergangene Woche von Bundesarbeitsminister
Scholz vorgeschlagenen "Kooperativen Jobcentern"
aufgenommen.
Wie Dir sicher bekannt ist, vertritt die BAG-SHI bereits seit 1991 die
Interessen der Menschen, die auf Sozialleistungen wie die Sozialhilfe
nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder, seit Einführung
von 'Hartz IV', auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII
an-gewiesen sind.
Als Dachverband unabhängiger, also nicht in den großen
Wohlfahrtsverbänden arbeitender Initiativen und selbst auf
Sozialleistungen angewiesener Menschen ist das Ziel unserer Arbeit die
Interessenvertretung von und für Menschen, die von Armut,
Erwerbslosigkeit und Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind - sozusagen
die Betrachtung der Gesellschaft von 'Unten'.
Vor diesem Hintergrund beschäftigen wir uns selbstverständlich auch
bereits seit längerem mit der organisatorischen Umsetzung von 'Hartz IV',
also den Auswirkungen der organisatorischen Rechtsumsetzung und der
Leistungsgewährungspraxis, sei es in Optionskommunen, den Kommunen mit
getrennter Aufgabenträgerschaft (die als Grundlage der 'Kooperativen
Jobcenter' gelten) oder in der am meisten vertretenen Form, nämlich der
der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn).
Gleichzeitig arbeiten wir bereits seit mehreren Monaten an einer
zusammenfassenden und ergebnisbewertenden Auswertung der Berichte
verschiedener Forschungsinstitute zur vergleichenden Evaluation des
arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung
"zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaften", der
Evaluation der Experimentierklausel nach |6c SGB II, um uns selbst ein
umfassendes Bild machen zu können.
Sehr erstaunt waren wir, als wir gelesen haben, dass, bereits bevor eine
qualifizierte Auswertung dieser Studien möglich ist und dadurch über die
politischen, vor allem aber menschlichen Folgen für die Betroffenen
gesprochen werden kann, der DGB eines der Modelle bevorzugt, obwohl der
Themenkomplex "Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährungspraxis" sich
sicherlich nicht nur auf die drei Grobmuster 'Optionskommune - ARGE -
Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung' reduzieren lässt: Wie das
Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen im Rahmen einer
umfassenden bundesweiten e-mail Befragung aller SGB II-
Trägerdienststellen feststellte, lassen sich organisationstypologisch
acht Grundtypen der Organisation der Kundenbetreuung, die es in vier
"Basistypen" generiert, feststellen: "Dabei wird deutlich, dass man
bereits hinsichtlich der organisatorischen Umsetzung zentraler Elemente
der Leistungsprozesse nicht von "der ARGE" oder "den zugelassenen
kommunalen Trägern" sprechen sollte, sondern dass auch innerhalb der
Formen der Aufgabenwahrnehmung große Unterschiede in den
Betreuungsphilosophien existieren." (2)
Dies bedeutet für Betroffene im Klartext, dass sie in den 443
Trägereinheiten, egal ob als Optionskommune, ARGE oder getrennte
Aufgabenwahrnehmung organisiert, auf unterschiedlichste Formen der
Behandlung stoßen: manchmal werden sie tatsächlich von einer Person
umfassend betreut, manchmal bietet ein Persönlicher Ansprechpartner (PaP)
nur die 'integrierende Bera-tung' an, kann aber leider im
leistungsrechtlichen Bereich (Höhe des zustehenden Leistungsanpruchs,
Rückforderungen, Kosten der Unterkunft) keine Angaben machen, anderswo
gibt es zwei persönliche Assistenten der zukünftigen Sachbearbeiter,
wieder wo anders werden die arbeitsmarktintegrierenden Leistungen
komplett aus den Jobcentern ausgelagert, ... .
Für auf soziale Leistungen angewiesene Menschen stellt sich Deutschland
derzeit als völlig unübersichtlicher Flickenteppich der
Leistungsgewährung dar, wozu je nach Kommune auch noch unterschiedliche
Rechtsauffassungen zu bestehen scheinen - kurzum: im Bereich
Sozialleistungsgewährungspraxis und Arbeitslosenverwaltung sehen wir als
Betroffene uns derzeit wieder auf den Stand der deutschen Kleinstaaterei
vorvergangener Jahrhunderte zurückgeworfen!
Ob sich diese Situation dadurch verbessern lässt, dass der DGB nun in
einer sehr komplizierten Diskussion die Bundesregierung in ihren Plänen
unterstützt, noch mehr zuständige oder unzuständige SachbearbeiterInnen
für unterschiedliche Leistungen auf Betroffene loszulassen, wa-gen wir
sehr zu bezweifeln - auch wenn das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales in seiner Pressemitteilung von einem sehr wohlfeilen Bild
ausgeht: "Für die Kunden heißt das, dass möglichst einheitliche
Anlaufstellen, eine gemeinsame Antragsannahme, abgestimmte
Bescheiderteilung und Auszahlung und soweit erforderlich abgestimmte
Eingliederungsvereinbarungen gewährleistet sind." (3)
Für alle Betroffenen, die der derzeit immer noch offiziell propagierten
"Leistungsgewährung aus einer Hand" oft fassungslos gegenüberstehen und
für die bereits die bestehenden Kooperationen innerhalb wie außerhalb der
verschiedenen Einrichtungen, in deren Hände sie sich begeben müssen,
schlichtweg unerträglich sind, klingen die neuen Vorschläge zur Umsetzung
des SGB II daher eher zynisch.
Das IAB hat jüngst festgestellt als "sieben zentrale Probleme der
Dienstleistungsqualität in der Grundsicherung für Arbeit (...): die
zeitliche Verfügbarkeit der Fachkräfte, den Konflikt zwischen
standardisierten Abläufen und Einzelfallgrundsatz, den
Aktivierungsauftrag als hierarchische Be-ziehung, die Aushandlung der zu
bearbeitenden Themen, die Arbeitsteilung zwischen Ansprech-partnern,
Sachbearbeitung und fallbeteiligten Dritten, die Rechtsunsicherheit in
der Fallbearbeitung und die Unsicherheit über die Berücksichtigung der
Bedarfsgemeinschaften." (4)
Die Verkürzung der Darstellung unserer Probleme und der Probleme der
Menschen, die wir vertreten, auf die drei Organisationsgrundformen greift
daher um ein vielfaches zu kurz.
Daher schlagen wir vor, die Chancen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes und den Zeitrahmen, den es dem Gesetzgeber
gesteckt hat zu nutzen, um mit allen gesellschaftlichen Kräften, die an
einer Verbesserung der bestehenden Situation interessiert sind, gemeinsam
zum Wohle Betroffener als auch der Gesellschaft im Ganzen im Rahmen einer
größeren Konferenz ernsthaft und zielorientiert zu diskutieren und ein
Gesamtmaßnahmepaket "Ver-besserungen in Hartz IV" zu erarbeiten - wobei
wir als Betroffene nach nunmehr drei Jahren der rechtlichen wie auch
materiellen Entmündigung uns nicht mehr damit zufrieden geben wollen,
dass "Sozialpartner", "Fachexperten", "Wohlfahrtsverbände" und Regierung
über unser Schicksal bestimmen, sondern auch selbst ein Recht einfordern,
an solchen Diskus-sionen beteiligt zu werden - und nicht nur ab und an im
stillen Kämmerlein kurz vor anstehenden Großdemonstrationen des DGB zu
unserer Meinung befragt zu werden.
Wir wollen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion - und wir wollen ein
Ende der Kungelei zwischen selbstbenannten "Sozialpartnern",
Wohlfahrtsverbänden und Kommunen als "Ein-Euro-Job"-Trägern.
Wir möchten deshalb Dich und den DGB bitten, unsere Forderungen nach
einer solchen Konferenz zu unterstützen und sich nicht mit einer Rolle
in Aufsichts- oder Begleiträten zukünftiger 'kooperativer Jobcenter' oder
was immer den auf Sozialleistungsbezug angewiesenen Menschen auch droht
zufrieden zu geben - und gleichzeitig auch zuzugestehen, dass die
Probleme, die die derzeit von 'Hartz IV' betroffenen Menschen haben sich
nicht nur auf die Probleme der Ausgestaltung der äußeren
Organisationsform der Jobcenter reduzieren oder auf allgemeinverbindlich
formulierte Forderungen wie die Verbesserung der Betreuung und
Unterstützung für arbeitslose und arbeitende Hartz-IV-Empfänger und die
Forderung, dass bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den
Jobcentern geschaffen werden.
In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen
(1) Vgl.:
http://www.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=3143
(2) Institut für Angewandte Wirtschaftforschung e.V.: Entwicklung der Anzahl
der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im
I. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der
Organisation der Kundenbetreuung, Quartalsbericht Oktober 2006;
Tübingen 2006
(3) http://www.bmas.de/coremedia/generator/24446/2008__02__12__kooperative__jobcenter.html
(4) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(Hrsg.): IAB Forschungsbericht Nr. 15/2007 Neue soziale Dienstleistungen
nach SGB II, Dezember 2007; abrufbar unter:
http://doku.iab.de/forschungsbericht/2007/fb1507.pdf
|