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SoVD: Zwangsverrentung verschärft das Risiko wachsender Altersarmut
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im
Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales erklärt SoVD-Präsident
Adolf Bauer:
Der Kompromiss der Großen Koalition sieht vor, dass eine
Zwangsverrentung älterer Arbeitslosengeld II-Bezieher künftig nicht
ab dem 60. sondern erst ab dem 63. Lebensjahr erfolgen kann. Das ist
zwar ein Schritt in die richtige Richtung, damit ist die Große
Koalition aber auf halbem Wege stehen geblieben.
Der SoVD fordert den völligen Verzicht auf Zwangsverrentungen. Ein
älterer Arbeitslosengeld II-Bezieher muss frei entscheiden können, ob
er sich weiterhin um Arbeit bemüht und solange Arbeitslosengeld II
bezieht oder ob er eine vorgezogene Altersrente mit hohen Abschlägen
in Kauf nimmt. Für 63-Jährige liegen die Abschläge derzeit in der
Regel bei 7,2 Prozent. Mit der schrittweisen Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre werden die Abschläge auf bis zu 14,4
Prozent steigen. Die Abschläge gelten bis zum Lebensende und führen
zu hohen Einbußen für die Betroffenen. Das ist unzumutbar. Es muss
daher gesetzlich geregelt werden, dass die Nachrangigkeit von Hartz
IV für vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen nicht gilt.
Zwangsverrentung widerspricht außerdem dem erklärten Ziel der
Bundesregierung, die Erwerbsquote Älterer zu erhöhen.
Zwangsverrentung verschärft auch das Risiko einer wachsenden
Altersarmut. Mit dem 7. SGB III-Änderungsgesetz wird außerdem die
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für über 50-Jährige verlängert.
Dies ist zu begrüßen, da Ältere auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor
schlechtere Chancen haben.
Erfreulich ist auch, dass die Hinzuverdienstgrenze für Rentner an
die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro angeglichen wird. Bislang lag
die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten und volle
Erwerbsminderungsrenten bei 350 Euro. Dies führte dazu, dass Rentner
selbst bei einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen
Hinzuverdienstgrenze einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihrer Rente
zurückzahlen mussten. Mit der Regelung wird eine langjährige
Forderung des SoVD erfüllt.
Die SoVD-Stellungnahme finden Sie auf www.sovd.de.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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