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Poonal Nr.804
Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer
Agenturen vom 30. Juni bis 06. Juli 2008
INHALT
BRASILIEN
- MST reicht Klage bei Menschenrechtskommission ein
CHILE
- Zweimal lebenslänglich für ehemaligen Geheimdienstchef
ECUADOR - KOLUMBIEN
- Präsident Correa legt Beziehungen zu Kolumbien auf Eis
GUATEMALA
- Besetzte Finca von Soldaten geräumt
LATEINAMERIKA - EU
- OAS entsendet Kommission wegen neuer Abschieberichtlinie in die EU
URUGUAY
- Menschenrechtsgruppen streben Plebiszit gegen Strafverjährungsgesetz an
BRASILIEN
MST reicht Klage bei Menschenrechtskommission ein
(Fortaleza, 24. Juni 2008, adital-poonal).- BRASILIEN
MST reicht Klage bei Menschenrechtskommission ein
Die brasilianische Landlosenbewegung MST (Movimento dos Trabalhadores Rurais sem Terra) gab bekannt, dass die Organisation am 24. Juni bei der Menschenrechtskommission des Senats formal Klage eingereicht habe. Grund dafür sei, dass âdie Bewegung unter einer wahrhaften Offensive konservativer Kräfte aus RÃo Grande do Sul leidet. Diese stellen sich nicht nur gegen die in der Verfassung verankerte Aufteilung des Landes, sondern wollen auch diejenigen kriminalisieren, die für die Agrarreform kämpfen und zudem das Weiterbestehen des MST unterbindenâ.
Ein vom MST veröffentlichtes Protokoll des Obersten Rates des Innenministeriums von RÃo Grande do Sul vom Dezember letzten Jahres deckt auf, dass die Behörde des Bundesstaates jegliche Bewegungen der Arbeiter des MST unterbinden will. Dazu gehören Demonstrationen und Märsche. Und es wird auch davon gesprochen, in den Schulen der MST-Ansiedlungen zu intervenieren, Mitglieder und Anführer zu kriminalisieren sowie jegliche Camps in RÃo Grande do Sul zu âdeaktivierenâ. In dem Protokoll wird der MST als kriminelle Organisation eingestuft, die âbei den von ihren Anführern strategisch zur Besetzung ausgesuchten Ländereien Taktiken der Landguerrilla anwendetâ. Weiter heiÃt es, âum den räuberischen Aktionen des MST zu begegnen, bedarf es sofortiger und entschlossener Aktion mittels einem MaÃnahmenpaket, das dazu führt, die Aktivitäten des MST zu unterbinden und die Bewegung für illegal zu erklären.
Für den Kläger und MST-Anwalt Leandro Scalabrin verletzt die Entscheidung des Innenministerium Artikel 22 Nr. 1 des von Brasilien im Jahr 1992 unterzeichneten Internationalen Pakts über Zivile und Politische Rechte. Zudem werde die Bundesverfassung verletzt. Artikel 5 Absatz XVII lege die völlige Vereinigungsfreiheit bei zulässigen Zielen fest. Verboten seien Vereinigungen mit paramilitärischem Charakter.
âSeit der Erstellung des Berichts haben wir eine Veränderung des Verhaltens der Zivilpolizei und der Militärbrigade beim Einsatz gegen Protestaktionen von Lehrern, Kleinbauern, Gewerkschaftern, Arbeitern, Angeklagten, armen Menschen und grundsätzlich gegen die Mitglieder von Via Campesina festgestelltâ, heiÃt es in der MST-Klage.
CHILE
Zweimal lebenslänglich für ehemaligen Geheimdienstchef
(Buenos Aires, 01. Juli 2008, púlsar-poonal).- Manuel Contreras, der ehemalige Chef des Geheimdienstes DINA (Dirección de Inteligencia Nacional) wurde wegen dem Mord an Ex-Armeechef Carlos Prats und dessen Frau SofÃa Couthbert am 30. September 1974 zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt. Richter Alejandro SolÃs gab das Urteil nach einer 34 Jahre andauernden gerichtlichen Untersuchung bekannt. Aufgrund seiner Führungsrolle in der Gruppe, die für die Morde verantwortlich war, wurde Contreras zusätzlich zu weiteren 20 Jahren Haft verurteilt. Aus 16 anderen Urteilen hat der ehemalige DINA-Chef schon 269 Haftjahre angesammelt. Er befindet sich zur Zeit in einem Sondergefängnis für Militärs.
Der zuständige Richter verurteilte zudem den pensionierten General Pedro Espinoza Bravo zu drei Mal 20 Jahren Gefängnis. Darüber hinaus wurden sieben weitere DINA-Mitarbeiter zu Haftstrafen von 541 Tagen bis 15 Jahren verurteilt. Der General im Ruhestand Raúl Iturriaga Neumann wurde zu zwei Mal 15 Jahren verurteilt, sein Bruder Jorge zweimal zu fünf Jahren und einem Tag. Die beiden Generäle José Zara und Christopher Williker und der Oberst im Ruhestand Juan Morales Salgado bekamen jeweils zehn Jahre und einen Tag. Der DINA-Zivilagent Reginaldo Valdés Alarcón wurde wegen Beihilfe zu zweimal 541 Tagen verurteilt. Mariana Callejas, die Frau von Michael Townley, einem der Hauptzeugen bei der Untersuchung des Falls und bei der Suche nach den Verantwortlichen wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.
ECUADOR - KOLUMBIEN
Präsident Correa legt Beziehungen zu Kolumbien auf Eis
(Buenos Aires, 26. Juni 2008, púlsar).- Der ecuadorianische Präsident Rafael Correa gab am 23. Juni bekannt, die diplomatischen Beziehungen zu Kolumbien âauf unbestimmte Zeit auszusetzenâ. Als Grund nannte er die Ankündigung des kolumbianischen AuÃenministeriums, die für den 24. Juni geplante Wiederaufnahme der bilateralen Beziehungen zwischen beiden Ländern aufzuschieben. Für dieses Datum war zunächst die feierliche Ãbergabe der Akkreditierungsschreiben für die jeweiligen Geschäftsträger vorgesehen gewesen.
Correa wies darauf hin, dass âdie Aggressoren den Geschädigten keine Bedingungen für die Normalisierung der Beziehungen diktieren könntenâ. Der kolumbianische AuÃenminister Fernando Araújo wiederum teilte mit, dass der Aufschub âals Protest gegenüber wenig freundlichen Aussagen Rafael Correasâ entschieden worden sei.
Die Krise zwischen den beiden Staaten war am 1. März dieses Jahres durch das Bombardement eines Camps der Guerillabewegung Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia) auf ecuadorianischem Boden durch das kolumbianische Militär ausgelöst worden (vgl. Poonal 795). Nach mehrmaligen Gesprächen mit seinem Amtskollegen Ãlvaro Uribe gab Correa seine Entscheidung während einer Veranstaltung in der ecuadorianischen Küstenstadt Manta bekannt.
GUATEMALA
Besetzte Finca von Soldaten geräumt
(Buenos Aires, 30. Juni 2008, púlsar-poonal).- Etwa 150 Mitglieder einer Spezialeinheit der Armee räumten am 30. Juni ohne richterliche Verfügung die von 122 landlosen Familien besetzte Finca Los Pinos. Das in der Gemeinde Fraijanes gelegene Landgut liegt nicht weit von Guatemala-Stadt entfernt. Das Anwesen ist Staatseigentum und wurde der Armee überlassen, die die 1.800 Hektar Land jedoch nicht nutzte. Während der Räumung wurden zwei Landarbeiter festgenommen, wenig später jedoch wieder freigelassen.
Die Bauernfamilien hatten versucht, auf legalem Weg Zugang zu dem brachliegenden Land zu erhalten, jedoch keine Reaktion von der Regierung bekommen. Die Campesinos machten darauf aufmerksam, dass âungenutztes Staatsland laut Artikel 8 des guatemaltekischen Landfonds-Gesetzes organisierten Bauern und Bäuerinnen zugewiesen werden mussâ. Das sei jedoch nicht geschehen.
Die Landarbeiterorganisation CUC (Comité de Unidad Campesina) fordert den unverzüglichen Rückzug der Truppen. Zudem fordert sie den Staat auf, die brachliegenden Ländereien bedürftigen Bauern und Bäuerinnen zur Bewirtschaftung zuzuteilen, so wie dies per Gesetz vorgeschrieben sei.
LATEINAMERIKA - EU
OAS entsendet Kommission wegen neuer Abschieberichtlinie in die EU
(Rio de Janeiro, 27. Juni 2008, púlsar-cerigua).- Der Ständige Rat der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat einstimmig die Entsendung einer Kommission beschlossen, die mit den EU-Staaten über die neue europäischen Abschieberichtlinie diskutieren soll. Die 34 Mitgliedsstaaten waren in Washington zu einer auÃerordentlichen Sitzung zusammengetroffen, um MaÃnahmen gegen die âRückführungsrichtlinieâ zu entwerfen. Die EU-Regelung war am 18. Juni angenommen worden und sieht unter anderem eine bis zu 18 Monaten dauernde Abschiebehaft für papierlose EinwanderInnen vor.
Paraguay sprach sich auf dem Treffen insbesondere dafür aus, ânotwendige Schritte einzuleiten, damit Konsulate und Konsularabteilungen der Botschaften (...) Anfragen wegen der Rückführungsrichtlinie bearbeitenâ. Die Vertreterin Venezuelas, Carmen Velásquez, ging noch weiter und verlangte die sofortige Aufhebung der Regelung, da diese für die Menschenrechte einen Rückschritt bedeute.
Der peruanische AuÃenminister José Antonio GarcÃa Belaúnde gab zu bedenken, dass von der Regelung etwa acht Millionen Menschen betroffen sein könnten. Diese Art der Repression führe nur zu Vorurteilen, Ausländerfeindlichkeit und rassistischer Diskriminierung. Anders äuÃerte sich der kolumbianische AuÃenminister Fernando Araújo. Zwar räumte er ein, die Richtlinie müsse überarbeitet werden, forderte jedoch, die Anstrengungen der EU zur Regelung der Situation, anzuerkennen.
Bei dem Treffen war auch eine Beobachtergruppe der EU anwesend. Einer der Beobachter, John Burton, verteidigte die gegen ZuwanderInnen gerichtete MaÃnahme. Sie sei das Ergebnis fünf Jahre andauernder Verhandlungen zur Regulierung der Grundlagen der Einwanderungspolitik.
Die anwesenden VertreterInnen der MERCOSUR-Staaten kündigten an, das Thema bei ihrem in Argentinien stattfindenden Gipfel debattieren zu wollen.
URUGUAY
Menschenrechtsgruppen streben Plebiszit gegen Strafverjährungsgesetz an
(Fortaleza, 25. Juni 2008, adital-poonal).- Am 27. Juni gedenkt Uruguay eines traurigen Datums: Es ist der Jahrestag des Staatsstreichs von 1973. Bis heute â 35 Jahre später â haben die Menschenrechtsverletzungen ihre Spuren im Land hinterlassen. Viele Familien suchen noch nach verschwundenen Angehörigen. Deshalb ist der Kampf gegen die im Strafverjährungsgesetz (âLey de Caducidadâ) festgeschriebene Straflosigkeit der Schergen der Diktatur das wichtigste Ziel der Menschenrechtsorganisationen.
Seit dem 4. September 2007 setzen sich diese Organisationen gemeinsam mit Angehörigen von Opfern in einer Kampagne für ein Plebiszit ein, mit dem das Strafverjährungsgesetz rückwirkend abgeschafft werden soll. Auch bereits erlassene Urteile sollten damit ihre Rechtskraft verlieren und die Fälle erneut verhandelt werden. Die Kampagne muss die Unterstützung von 10 Prozent der Wahlberechtigten erhalten, also ungefähr 250.000 Unterschriften sammeln, um das Plebiszit durchzusetzen. Sollte dieses Ziel erreicht werden, würde das Plebiszit mit den nächsten Parlamentswahlen im Jahr 2009 angesetzt werden. Deshalb werden am 27. Juni nicht nur in Uruguay, sondern auch in Ländern wie Argentinien, Australien, Belgien, Spanien, Frankreich, Mexiko, Schweden und der Schweiz MenschenrechtsaktivistInnen auf die StraÃe gehen, um die Kampagne für die Annullierung des Strafverjährungsgesetzes konkret zu unterstützen.
âDer Anspruch des Staates auf Strafverfolgung von Verbrechen, die vor dem 1. März 1985 durch Militär- oder Polizeiangehörige begangen wurden, sei es aus politischen Gründen, durch Nichterfüllung ihrer Funktionen und aufgrund von Gehorsamspflicht gegenüber den damaligen Befehlshabern, ist verjährt.â Das hier zitierte erste Kapitel des Gesetzes erklärt erfolgte Menschenrechtsverletzungen ausdrücklich als zulässig und zieht die Straffreiheit der Schuldigen nach sich.
Das Gesetz Nr. 15.848 wurde während der ersten Phase der âDemokratieâ unter der Präsidentschaft von Julio Sanguinetti vorgelegt. Ziel war es, Guerilleros mit gewöhnlichen Kriminellen gleichzustellen und zu verhindern, dass die Militärs angesichts der zunehmenden Anzeigen gegen die von ihnen während der Diktatur begangenen Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen würden. Unmittelbar nach Verabschiedung der âLey de Caducidadâ begannen die Menschenrechtsorganisationen für die Abschaffung des Gesetzes zu kämpfen.
Vor dem Obersten Gerichtshof Uruguays wurden mehrere Klagen eingereicht, um das Gesetz als verfassungswidrig erklären zu lassen. Begründet wurde dies damit, dass das Gesetz zahlreiche UnregelmäÃigkeiten aufweise und insbesondere in die Ermittlungen der Justiz eingreife. Bis heute konnte es jedoch nicht abgeschafft werden.
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