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Auslieferung der argentinischen Ex-Juntageneräle Videla und Massera an Deutschland abgelehnt / Pressemitteilung der Koalition gegen Straflosigkeit

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Koalition gegen Straflosigkeit -
"Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien"
Coalición contra la Impunidad --
"Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina" Email: koalition@menschenrechte.org
http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition.htm


Pressemitteilung, Nürnberg 05.07.2008

Keine Auslieferung an Deutschland

Argentinischer Oberster Gerichtshof: von der Bundesregierung beantragte Auslieferungsanträge der argentinischen Ex-Juntageneräle Videla und Massera abgelehnt*

Am vergangenen Mittwoch, dem 2. Juli 2008, lehnte der argentinische Oberste Gerichtshof die 2003 von der Bundesregierung beantragten Auslieferungsanträge der ehemaligen argentinischen Juntageneräle Jorge Rafael Videla und Emilio Eduardo Massera ab. Die Anträge waren nach jahrelangen Bemühungen des bundesdeutschen Netzwerkes "Koalition gegen Straflosigkeit" gestellt worden, Fälle von deutschen und
deutschstämmigen Opfern der Militärdiktatur in Argentinien (1976-83) einzuklagen und somit die Verantwortlichen vor die deutsche Justiz zu bringen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung in Argentinien war aufgrund geltender Amnestieregelungen zugunsten der Militärs nicht möglich gewesen.

Eines dieser Opfer war Elisabeth Käsemann. Sie wurde im Alter von 30 Jahren aufgrund ihrer Aktivitäten im Widerstand gegen das Militärregime im März 1977 festgenommen und nach zwei Monaten grausamer Folterhaft außergerichtlich hingerichtet. Eine nach der Überführung der Leiche in Deutschland durchgeführte Autopsie konnte dies zweifelsfrei feststellen.

Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurden 2003 internationale Haftbefehle gegen die Verantwortlichen für die Ermordung Elisabeth Käsemanns und eines weiteren Deutschen, Klaus Zieschank, erlassen. Die Bundesregierung stellte daraufhin die entsprechenden Auslieferungsanträge bei der argentinischen Staatsführung und betrieb diese aktiv bis zur vorgestrigen entgültigen Entscheidung. Gegen die Ablehnung in Erster Instanz aus Argentinien legte die Bundesregierung Rechtsmittel ein, eine in der Rechtsgeschichte unseres Landes bislang einmalige Maßnahme.

Die Auflieferungsbegehren von zwei weiteren Verantwortlichen für die Ermordung Käsemanns, der Offiziere Juan Bautista Sasiai`n~ und Pedro Alberto Durán Sáenz, wurden bereits vor drei Jahren abgelehnt.

Für die Aktivist/innen der "Koalition gegen Straflosigkeit" kommt diese Entscheidung der argentinischen Justiz keinesfalls überraschend. Seit der Annullierung der beiden Amnestiegesetze vor drei Jahren ist eine Strafverfolgung der Diktaturverbrechen im Land selbst wieder ermöglicht worden. Wichtige Prozesse sind im Gange, zahlreiche Militärs sitzen in Hausarrest oder Untersuchungshaft. "Unser Ziel ist stets gewesen, dass es Argentinien gelingen wird, seine eigene Vergangenheit selbst strafrechtlich aufzuarbeiten", so Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und Sprecher der Koalition. Trotzdem stehen einer gelungenen Durchführung noch viele Hindernisse im Weg, wie z.B. die massive Bedrohung und Einschüchterung von Zeugen.

Die Bundesregierung ist in der demnächst stattfindenden Hauptverhandlung um den Fall Käsemann in Argentinien durch einen eigenen
Nebenklägeranwalt vertreten. Auch die "Koalition gegen Straflosigkeit" ist aktiv involviert und wird zukünftig verstärkt in den Prozessen auftreten, bei denen es um deutsche und deutschstämmige Diktaturopfer geht. Dazu Rechtsanwalt Kaleck: "Wir betrachten die argentinische Entscheidung als klare Aufforderung an ihre eigene Justiz, die an deutschen Staatsangehörigen begangenen Verbrechen umfassend und zügig zu ahnden."

Für Rückfragen zu dieser Presseinformation:
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Sprecher der Koalition: 0171 3350649

Hintergrundinformationen / Koalition gegen Straflosigkeit: http://www.menschenrechte.org/Koalition.htm

European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): Argentinisches Gericht: Ex-Präsident Videla wird nicht nach Deutschland ausgeliefert
http://www.ecchr.de/faelle/articles/argentinien.html

--
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Wer keine weiteren mails mehr erhalten möchte, wird bei Rückmeldung umgehend aus dem Verteiler gestrichen!


FDCL
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V. Centro de Investigación y Documentación Chile-América Latina Centro de Pesquisa e Documentaça~o Chile-América Latina
Center for Research and Documentation Chile-Latin America
Gneisenaustraße 2a
D-10961 Berlin
Fon: ++49-(0)30-693 40 29
Fax: ++49-(0)30-692 65 90
email: info[at]fdcl.org

Weitere Informationen unter:
http://www.fdcl-berlin.de

FDCL e.V.:
Vereinsregister-Nr. 5010 Nz * Amtsgericht Charlottenburg
Vorstandsvorsitzende Petra Schlagenhauf

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Koalition gegen Straflosigkeit - 
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"Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien"
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Coalición contra la Impunidad &#8211; 
<br>
"Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina" <br>
Email: <a class="moz-txt-link-abbreviated"
href="mailto:koalition@menschenrechte.org">koalition@menschenrechte.org</a> <br>
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<b><br>
Pressemitteilung, Nürnberg 05.07.2008</b>
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<big><b><big>Keine Auslieferung an Deutschland</big></b></big> <br>
<b><br>
Argentinischer Oberster Gerichtshof: von der Bundesregierung beantragte Auslieferungsanträge der argentinischen Ex-Juntageneräle Videla und Massera abgelehnt</b><br>
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Am vergangenen Mittwoch, dem 2. Juli 2008, lehnte der argentinische Oberste Gerichtshof die 2003 von der Bundesregierung beantragten Auslieferungsanträge der ehemaligen argentinischen Juntageneräle Jorge Rafael Videla und Emilio Eduardo Massera ab. Die Anträge waren nach jahrelangen Bemühungen des bundesdeutschen Netzwerkes &#8222;Koalition gegen Straflosigkeit&#8220; gestellt worden, Fälle von deutschen und deutschstämmigen Opfern der Militärdiktatur in Argentinien (1976-83) einzuklagen und somit die Verantwortlichen vor die deutsche Justiz zu bringen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung in Argentinien war aufgrund geltender Amnestieregelungen zugunsten der Militärs nicht möglich gewesen. 
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Eines dieser Opfer war Elisabeth Käsemann. Sie wurde im Alter von 30 Jahren aufgrund ihrer Aktivitäten im Widerstand gegen das Militärregime im März 1977 festgenommen und nach zwei Monaten grausamer Folterhaft außergerichtlich hingerichtet. Eine nach der Überführung der Leiche in Deutschland durchgeführte Autopsie konnte dies zweifelsfrei feststellen. 
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Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurden 2003 internationale Haftbefehle gegen die Verantwortlichen für die Ermordung Elisabeth Käsemanns und eines weiteren Deutschen, Klaus Zieschank, erlassen. Die Bundesregierung stellte daraufhin die entsprechenden Auslieferungsanträge bei der argentinischen
Staatsführung und betrieb diese aktiv bis zur vorgestrigen entgültigen Entscheidung. Gegen die Ablehnung in Erster Instanz aus Argentinien legte die Bundesregierung Rechtsmittel ein, eine in der
Rechtsgeschichte unseres Landes bislang einmalige Maßnahme.  <br>
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Die Auflieferungsbegehren von zwei weiteren Verantwortlichen für die Ermordung Käsemanns, der Offiziere Juan Bautista Sasia&igrave;&ntilde; und Pedro Alberto Durán Sáenz, wurden bereits vor drei Jahren abgelehnt. <br>
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Für die Aktivist/innen der &#8222;Koalition gegen Straflosigkeit&#8220; kommt diese Entscheidung der argentinischen Justiz keinesfalls überraschend. Seit der Annullierung der beiden Amnestiegesetze vor drei Jahren ist eine Strafverfolgung der Diktaturverbrechen im Land selbst wieder ermöglicht worden. Wichtige Prozesse sind im Gange, zahlreiche Militärs sitzen in Hausarrest oder Untersuchungshaft. &#8222;Unser Ziel ist stets gewesen, dass es Argentinien gelingen wird, seine eigene Vergangenheit selbst strafrechtlich aufzuarbeiten&#8220;, so Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und Sprecher der Koalition. Trotzdem stehen einer gelungenen Durchführung noch viele Hindernisse im Weg, wie z.B. die massive Bedrohung und Einschüchterung von Zeugen. 
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Die Bundesregierung ist in der demnächst stattfindenden
Hauptverhandlung um den Fall Käsemann in Argentinien durch einen eigenen Nebenklägeranwalt vertreten. Auch die &#8222;Koalition gegen Straflosigkeit&#8220; ist aktiv involviert und wird zukünftig verstärkt in den Prozessen auftreten, bei denen es um deutsche und deutschstämmige Diktaturopfer geht. Dazu Rechtsanwalt Kaleck: &#8222;Wir betrachten die argentinische Entscheidung als klare Aufforderung an ihre eigene Justiz, die an deutschen Staatsangehörigen begangenen Verbrechen umfassend und zügig zu ahnden.&#8220;
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<b>Für Rückfragen zu dieser Presseinformation:</b>
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Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Sprecher der Koalition:  0171 3350649 <br>
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<b>Hintergrundinformationen / Koalition gegen Straflosigkeit: </b> <br>
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<b>European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR):</b><br> Argentinisches Gericht: Ex-Präsident Videla wird nicht nach Deutschland ausgeliefert
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Vorstandsvorsitzende Petra Schlagenhauf

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05.07.08    FDCL <info@fdcl.org>
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