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Koalition gegen Straflosigkeit -
"Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in
Argentinien"
Coalición contra la Impunidad --
"Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina"
Email: koalition@menschenrechte.org
http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition.htm
Pressemitteilung, Nürnberg 05.07.2008
Argentinischer Oberster Gerichtshof: von der Bundesregierung beantragte
Auslieferungsanträge der argentinischen Ex-Juntageneräle Videla und
Massera abgelehnt*
Am vergangenen Mittwoch, dem 2. Juli 2008, lehnte der argentinische
Oberste Gerichtshof die 2003 von der Bundesregierung beantragten
Auslieferungsanträge der ehemaligen argentinischen Juntageneräle Jorge
Rafael Videla und Emilio Eduardo Massera ab. Die Anträge waren nach
jahrelangen Bemühungen des bundesdeutschen Netzwerkes "Koalition gegen
Straflosigkeit" gestellt worden, Fälle von deutschen und
deutschstämmigen Opfern der Militärdiktatur in Argentinien (1976-83)
einzuklagen und somit die Verantwortlichen vor die deutsche Justiz zu
bringen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung in Argentinien war aufgrund
geltender Amnestieregelungen zugunsten der Militärs nicht möglich gewesen.
Eines dieser Opfer war Elisabeth Käsemann. Sie wurde im Alter von 30
Jahren aufgrund ihrer Aktivitäten im Widerstand gegen das Militärregime
im März 1977 festgenommen und nach zwei Monaten grausamer Folterhaft
außergerichtlich hingerichtet. Eine nach der Überführung der Leiche in
Deutschland durchgeführte Autopsie konnte dies zweifelsfrei feststellen.
Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
wurden 2003 internationale Haftbefehle gegen die Verantwortlichen für
die Ermordung Elisabeth Käsemanns und eines weiteren Deutschen, Klaus
Zieschank, erlassen. Die Bundesregierung stellte daraufhin die
entsprechenden Auslieferungsanträge bei der argentinischen Staatsführung
und betrieb diese aktiv bis zur vorgestrigen entgültigen Entscheidung.
Gegen die Ablehnung in Erster Instanz aus Argentinien legte die
Bundesregierung Rechtsmittel ein, eine in der Rechtsgeschichte unseres
Landes bislang einmalige Maßnahme.
Die Auflieferungsbegehren von zwei weiteren Verantwortlichen für die
Ermordung Käsemanns, der Offiziere Juan Bautista Sasiai`n~ und Pedro
Alberto Durán Sáenz, wurden bereits vor drei Jahren abgelehnt.
Für die Aktivist/innen der "Koalition gegen Straflosigkeit" kommt diese
Entscheidung der argentinischen Justiz keinesfalls überraschend. Seit
der Annullierung der beiden Amnestiegesetze vor drei Jahren ist eine
Strafverfolgung der Diktaturverbrechen im Land selbst wieder ermöglicht
worden. Wichtige Prozesse sind im Gange, zahlreiche Militärs sitzen in
Hausarrest oder Untersuchungshaft. "Unser Ziel ist stets gewesen, dass
es Argentinien gelingen wird, seine eigene Vergangenheit selbst
strafrechtlich aufzuarbeiten", so Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und
Sprecher der Koalition. Trotzdem stehen einer gelungenen Durchführung
noch viele Hindernisse im Weg, wie z.B. die massive Bedrohung und
Einschüchterung von Zeugen.
Die Bundesregierung ist in der demnächst stattfindenden Hauptverhandlung
um den Fall Käsemann in Argentinien durch einen eigenen
Nebenklägeranwalt vertreten. Auch die "Koalition gegen Straflosigkeit"
ist aktiv involviert und wird zukünftig verstärkt in den Prozessen
auftreten, bei denen es um deutsche und deutschstämmige Diktaturopfer
geht. Dazu Rechtsanwalt Kaleck: "Wir betrachten die argentinische
Entscheidung als klare Aufforderung an ihre eigene Justiz, die an
deutschen Staatsangehörigen begangenen Verbrechen umfassend und zügig zu
ahnden."
Für Rückfragen zu dieser Presseinformation:
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Sprecher der Koalition: 0171 3350649
Hintergrundinformationen / Koalition gegen Straflosigkeit:
http://www.menschenrechte.org/Koalition.htm
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR):
Argentinisches Gericht: Ex-Präsident Videla wird nicht nach Deutschland
ausgeliefert
http://www.ecchr.de/faelle/articles/argentinien.html
--
Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen!
Wer keine weiteren mails mehr erhalten möchte, wird bei Rückmeldung umgehend aus dem Verteiler gestrichen!
FDCL
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V.
Centro de Investigación y Documentación Chile-América Latina
Centro de Pesquisa e Documentaça~o Chile-América Latina
Center for Research and Documentation Chile-Latin America
Gneisenaustraße 2a
D-10961 Berlin
Fon: ++49-(0)30-693 40 29
Fax: ++49-(0)30-692 65 90
email: info[at]fdcl.org
Weitere Informationen unter:
http://www.fdcl-berlin.de
FDCL e.V.:
Vereinsregister-Nr. 5010 Nz * Amtsgericht Charlottenburg
Vorstandsvorsitzende Petra Schlagenhauf
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Koalition gegen Straflosigkeit -
<br>
"Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in
Argentinien"
<br>
Coalición contra la Impunidad –
<br>
"Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina"
<br>
Email: <a class="moz-txt-link-abbreviated"
href="mailto:koalition@menschenrechte.org">koalition@menschenrechte.org</a>
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<a class="moz-txt-link-freetext"
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<b><br>
Pressemitteilung, Nürnberg 05.07.2008</b>
<br>
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<big><b><big>Keine Auslieferung an Deutschland</big></b></big>
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<b><br>
Argentinischer Oberster Gerichtshof: von der Bundesregierung beantragte
Auslieferungsanträge der argentinischen Ex-Juntageneräle Videla und
Massera abgelehnt</b><br>
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Am vergangenen Mittwoch, dem 2. Juli 2008, lehnte der argentinische
Oberste Gerichtshof die 2003 von der Bundesregierung beantragten
Auslieferungsanträge der ehemaligen argentinischen Juntageneräle Jorge
Rafael Videla und Emilio Eduardo Massera ab. Die Anträge waren nach
jahrelangen Bemühungen des bundesdeutschen Netzwerkes „Koalition gegen
Straflosigkeit“ gestellt worden, Fälle von deutschen und
deutschstämmigen Opfern der Militärdiktatur in Argentinien (1976-83)
einzuklagen und somit die Verantwortlichen vor die deutsche Justiz zu
bringen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung in Argentinien war aufgrund
geltender Amnestieregelungen zugunsten der Militärs nicht möglich
gewesen.
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Eines dieser Opfer war Elisabeth Käsemann. Sie wurde im Alter von 30
Jahren aufgrund ihrer Aktivitäten im Widerstand gegen das Militärregime
im März 1977 festgenommen und nach zwei Monaten grausamer Folterhaft
außergerichtlich hingerichtet. Eine nach der Überführung der Leiche in
Deutschland durchgeführte Autopsie konnte dies zweifelsfrei
feststellen.
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Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
wurden 2003 internationale Haftbefehle gegen die Verantwortlichen für
die Ermordung Elisabeth Käsemanns und eines weiteren Deutschen, Klaus
Zieschank, erlassen. Die Bundesregierung stellte daraufhin die
entsprechenden Auslieferungsanträge bei der argentinischen
Staatsführung und betrieb diese aktiv bis zur vorgestrigen entgültigen
Entscheidung. Gegen die Ablehnung in Erster Instanz aus Argentinien
legte die Bundesregierung Rechtsmittel ein, eine in der
Rechtsgeschichte unseres Landes bislang einmalige Maßnahme.
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Die Auflieferungsbegehren von zwei weiteren Verantwortlichen für die
Ermordung Käsemanns, der Offiziere Juan Bautista Sasiaìñ und Pedro
Alberto Durán Sáenz, wurden bereits vor drei Jahren abgelehnt.
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Für die Aktivist/innen der „Koalition gegen Straflosigkeit“ kommt diese
Entscheidung der argentinischen Justiz keinesfalls überraschend. Seit
der Annullierung der beiden Amnestiegesetze vor drei Jahren ist eine
Strafverfolgung der Diktaturverbrechen im Land selbst wieder ermöglicht
worden. Wichtige Prozesse sind im Gange, zahlreiche Militärs sitzen in
Hausarrest oder Untersuchungshaft. „Unser Ziel ist stets gewesen, dass
es Argentinien gelingen wird, seine eigene Vergangenheit selbst
strafrechtlich aufzuarbeiten“, so Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und
Sprecher der Koalition. Trotzdem stehen einer gelungenen Durchführung
noch viele Hindernisse im Weg, wie z.B. die massive Bedrohung und
Einschüchterung von Zeugen.
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Die Bundesregierung ist in der demnächst stattfindenden
Hauptverhandlung um den Fall Käsemann in Argentinien durch einen
eigenen Nebenklägeranwalt vertreten. Auch die „Koalition gegen
Straflosigkeit“ ist aktiv involviert und wird zukünftig verstärkt in
den Prozessen auftreten, bei denen es um deutsche und deutschstämmige
Diktaturopfer geht. Dazu Rechtsanwalt Kaleck: „Wir betrachten die
argentinische Entscheidung als klare Aufforderung an ihre eigene
Justiz, die an deutschen Staatsangehörigen begangenen Verbrechen
umfassend und zügig zu ahnden.“
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<b>Für Rückfragen zu dieser Presseinformation:</b>
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Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Sprecher der Koalition: 0171 3350649
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<b>Hintergrundinformationen / Koalition gegen Straflosigkeit: </b>
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href="http://www.menschenrechte.org/Koalition.htm">http://www.menschenrechte.org/Koalition.htm</a>
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<b>European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR):</b><br>
Argentinisches Gericht: Ex-Präsident Videla wird nicht nach Deutschland
ausgeliefert
<br>
<a class="moz-txt-link-freetext"
href="http://www.ecchr.de/faelle/articles/argentinien.html">http://www.ecchr.de/faelle/articles/argentinien.html</a>
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Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen!
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Fax: ++49-(0)30-692 65 90
email: info[at]fdcl.org
Weitere Informationen unter:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.fdcl-berlin.de">http://www.fdcl-berlin.de</a>
FDCL e.V.:
Vereinsregister-Nr. 5010 Nz * Amtsgericht Charlottenburg
Vorstandsvorsitzende Petra Schlagenhauf
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