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Poonal Nr. 786
Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes
lateinamerikanischer Agenturen vom 16. Oktober 2007
INHALT
MEXIKO - ZENTRALAMERIKA
Entschließung des EU-Parlaments zu Frauenmorden in Mexiko und
Mittelamerika
NICARAGUA
Human Rights Watch: Abtreibungsverbot gefährdet Leben der Frauen
COSTA RICA
Aufbruch trotz Katerstimmung
KOLUMBIEN
Straffreiheit für Chiquita-Manager
ECUADOR
99 Prozent der Erdöleinnahmen gehen an den Staat
ARGENTINIEN
Lebenslänglich für Folterpriester
Kirche auf der Anklagebank
Urteil zum Schutz der Toba-Bevölkerung
MEXIKO ZENTRALAMERIKA
Entschließung des EU-Parlaments zu Frauenmorden in Mexiko und
Mittelamerika
Von Lourdes Godínez Leal
(Mexiko-Stadt, 11. Oktober 2007, cimac-poonal).- Das europäische
Parlament hat am Nachmittag des 10. Oktober mit 650 Ja Stimmen, 4
Nein Stimmen und 6 Enthaltungen eine Resolution über die Feminizide
(Frauenmorde) in Mexiko und Mittelamerika verabschiedet. In diesem
Dokument verurteilt das europäische Parlament die Straffreiheit der
Feminizide und schlägt Maßnahmen vor, mit denen die Regierungen der
betroffenen Staaten und die Europäische Union gemeinsam an einer
Verbesserung der Situation arbeiten können.
In einer Verlautbarung erklärte das Europaparlament, dass die
mittelamerikanischen Länder und Mexiko es nicht geschafft haben,
die Wurzeln des Feminizids ernsthaft zu bekämpfen und unterstrich,
dass für die Bekämpfung dieser Verbrechen Maßnahmen zur Vermeidung
und zur Abschaffung jeglicher Diskriminierung von Frauen in der
Gesetzgebung notwendig seien. Das Europaparlament forderte die
betroffenen Staaten dazu auf, die Fälle von Straffreiheit, die
Korruption und die Ineffizienz des Justizapparates zu bekämpfen und
jegliche Diskriminierung aus den Gesetzen zu tilgen. Das Parlament
rief zudem auch die europäischen Institutionen dazu auf,
Anstrengungen für eine bessere Koordination der Politik gegen die
Feminizide zu unternehmen.
In Anerkennung der vorherrschenden Straffreiheit empfahlen die
europäischen Abgeordneten den Staaten Mittelamerikas und Mexiko
folgende Maßnahmen, um die Situation zu verändern und die
Verantwortlichen dieser Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen:
die Erhöhung des Etats der mit den Untersuchungen beauftragten
Organe , die Entwicklung wirksamer Zeugenschutzprogramme und die
Stärkung der Kompetenzen von Justizorganen und
Generalstaatsanwälten. Ebenso wird von der Europäischen Union
gefordert, der Umstrukturierung und Stärkung der Justizsysteme in
der Zusammenarbeit mit Mexiko und Mittelamerika Priorität
einzuräumen.
In einem Telefoninterview aus Brüssel, das die Nachrichtenagentur
Cimacnoticias mit Humberto Guerrero, dem zuständigen Leiter der
Mexikanischen Kommission zur Einhaltung und Förderung der
Menschenrechte CMDPDH (Comisión Mexicana de Defensa y Promoción de
los Derechos Humanos) führte, hob dieser die Bedeutung der
Unterzeichnung der Resolution auf der politischer Ebene und für die
Menschenrechte in Mexiko hervor.
Guerrero erinnerte daran, dass die Resolution mit einem
Handelsabkommen in Zusammenhang stehe , an dessen Schutz die
mexikanische Regierung sehr interessiert sei. Obwohl die jetzige
Entschließung keine ökonomischen Sanktionen vorsieht, sei deren
Verabschiedung an sich bereits eine Ermahnung an die mexikanische
Regierung, dass der Einhaltung der Menschenrechte der gebührende
Stellenwert eingeräumt werden müsse. Humberto Guerrero unterstrich:
Das ist eine klare Botschaft, dass die diesbezüglich zweigleisige
Strategie Mexikos zusammenzubrechen" beginne.
Auch wenn diese Entschließung das Problem des Feminizids im Land
nicht lösen werde, so der Menschenrechtsaktivist, erhalte es dadurch
Priorität und bleibt eine feste Größe auf der Agenda des Dialogs
zwischen der Europäischen Union und Mexiko.
Humberto Guerrero hob andererseits hervor, dass die Resolution den
Fall Ciudad Juárez, der seiner Meinung nach in Vergessenheit
geraten ist, erneut an die Öffentlichkeit bringe.
Nach Angaben von Amnesty International sind in Ciudad Juárez seit
1993 über 400 Frauenmorde begangen worden. Die Grenzstadt Ciudad
Juárez sowie Chihuahua-Stadt liegen beide im nördlichen Bundesstaat
Chihuahua in Mexiko und bilden das Zentrum der Feminizide. Die erste
Frauenleiche der Mordserie wurde vor mehr als zehn Jahren gefunden.
Keiner dieser Fälle wurde bisher aufgeklärt. Die Opfer sind meist
junge Frauen zwischen zwölf und 20 Jahren, die von ihren Mördern
vergewaltigt, erwürgt, erstochen und verstümmelt wurden.
Obwohl sich bereits anerkannte internationale Institutionen mehrmals
vergeblich in der Frage der Feminizide an die mexikanische Regierung
gewandt haben, zeigte sich Humberto Guerrero optimistisch, dass man
"nun möglicherweise, und sei es nur um den Ruf wieder herzustellen,
Schritte zur Aufklärung der Fälle veranlassen wird. Ich glaube, dass
damit außerdem auch die Möglichkeit eröffnet werden könnte, im
Rahmen der Europäischen Union die strukturellen Defizite der
Menschenrechtslage in Mexiko anzuprangern."
NICARAGUA
Human Rights Watch: Abtreibungsverbot gefährdet Leben der Frauen
(Fortaleza, 10. Oktober 2007, adital).- Am 13. September
verabschiedete die nicaraguanische Nationalversammlung das neue
Strafgesetzbuch, das weiterhin ein Abtreibungsverbot ohne jegliche
Ausnahmeregelung vorsieht. Die Menschenrechtsorganisation Human
Rights Watch (HRW) spricht sich gegen das Gesetz aus und fordert die
nicaraguanische Regierung auf, die Menschenrechte der Frauen zu
schützen. Allen Mädchen und Frauen sollte unmittelbarer Zugang zu
medizinischer Versorgung im Falle einer Notfallentbindung und
insbesondere nach einer Abtreibung gewährt werden, um damit das
Sterben der Mütter zu verhindern.
Human Rights Watch hat seine Forderungen am 2. Oktober in Form eines
Berichtes mit dem Titel Über ihre Leichen: Verweigerung des Zugang
zu medizinischer Versorgung bei Notentbindungen und medizinisch
bedingten Abtreibungen veröffentlicht. In diesem Dokument legt die
Organisation die Konsequenzen der Gesetzesänderungen vom November
2006 dar, die im vergangenen Monat noch einmal bestätigt wurden und
sogar Abtreibungen mit medizinischer Indikation unter Strafe
stellen.
Obwohl das Gesetz bei unserem Besuch im August 2007 erst weniger
als ein Jahr in Kraft war, waren dessen tödliche Folgen schon
deutlich sichtbar , so Human Rights Watch. Diese Art totaler
Verbote sind absolut unvereinbar mit den international anerkannten
Menschenrechten, unter anderem dem Recht auf Leben, Gesundheit und
der Nichtdiskriminierung. Die Durchsetzung dieses Gesetzes kann
und hat faktisch schon ernsthafte Konsequenzen für das Leben und
die Gesundheit von Frauen sowie Mädchen haben , unterstrich die
Menschenrechtsorganisation.
Das neue Gesetz sieht Gefängnisstrafen von einem Jahr bis zu drei
Jahren für Personen vor, die Abtreibungen durchführen und von einem
Jahr bis zu zwei Jahren für Frauen, die Abtreibungen vornehmen
lassen. Die größte Wirkung dieses Verbotes von Abtreibungen unter
allen Umständen ist, dass viele Mädchen und Frauen nun Angst davor
haben, medizinische Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn es zu
Komplikationen während der Schwangerschaft kommt. Dies sei
insbesondere bei Blutungen der Fall, da dabei der Verdacht einer
Abtreibung geweckt werden könnte , erläutert der HRW-Bericht und
kommt zu dem Schluss, dass die Folgen dieses Gesetzes Todesfälle
von werdenden Müttern sind, die hätten verhindert werden können.
Nach Angaben des Berichtes hätten nun aber auch Ärzte Angst, unter
Abtreibungsverdacht zu geraten und würden daher schwangeren Frauen
nicht mehr die notwendige medizinische Versorgung zukommen lassen.
Laut HRW gibt es seitens der nicaraguanischen Regierung keine Pläne
für den Klinikalltag, um die Folgen des Gesetzes abzumildern und
diese zu überwachen. Die Regierung scheint noch nicht einmal das
Verhalten des Gesundheitspersonals zu überprüfen und zu bestrafen,
dass den Frauen den Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert
oder unnötig behindert, obwohl dieser absolut legal ist.
Nicaragua ist eines von drei Ländern weltweit, dass Abtreibungen
ohne jegliche Ausnahme verbietet, auch wenn die Schwangerschaft
Folge einer Vergewaltigung oder des Inzests ist oder wenn das Leben
oder die Gesundheit der werdenden Mutter gefährdet ist. Für HRW sind
keinerlei Bemühungen der Regierung Nicaraguas ersichtlich, um den
falschen Wahrnehmungen in der Öffentlichkeit zum Thema Abtreibung
oder ihres vollständigen Verbotes entgegenzuwirken bzw. mögliche
gesetzlichen Alternativen zu entwickeln.
Der Bericht von HRW basiert auf Interviews mit Beamten und Ärzten
des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens sowie Frauen, die
medizinischer Betreuung bedürften und den Angehörigen von Frauen,
die aufgrund des neuen Gesetzes starben. HRW fordert die Regierung
Nicaraguas auf, dass Gesetz, dass Abtreibungen verbietet, außer
Kraft zu setzen und juristische Garantien für einen Zugang zu
sicheren und freiwilligen Abtreibungen zu schaffen.
COSTA RICA
Aufbruch trotz Katerstimmung
Von Torge Löding
(San José, 12. Oktober 2007, voces nuestras).- Graue Regenwolken
hängen dieser Tage schwer über dem mittelamerikanischen Costa Rica.
Dieses Wetter bringt die Stimmung der GegnerInnen des
Freihandelsabkommens CAFTA (spanisch TLC) mit den USA auf den Punkt:
Beim Referendum am Sonntag, den 7. Oktober, unterlagen sie um 3,2
Prozentpunkte. Präsident Oscar +rias (rechter Sozialdemokrat, PLN)
freut sich über ein Ergebnis von 51,6 Prozent zugunsten des
neoliberalen Abkommens, welches auch umfassende Privatisierungen
vorsieht. Die manuelle Nachzählung der Stimmen wird daran nichts
mehr ändern. Ein großartiger Sieg ist das indes nicht, beachtet man
die gigantischen Summen, welche die CAFTA-Freunde in die
Wahlkampagne investiert haben. Zieht man die Wahlbeteiligung von
gerade einmal 60 Prozent in die Berechnung ein, zeigt sich, dass
gerade einmal 30,5 Prozent der wahlberechtigten CostaricanerInnen
mit Ja gestimmt haben. Eine wackelige Basis für die durch den
Memo-Skandal angeschlagene Regierung.
Gewonnen haben die CAFTA-GegnerInnen vor allem eine neue
Organisationsform: Die patriotischen Komitees , welche sich landauf
, landab als Basiskomitees gebildet hatten, um der von den USA
diktierten Politik einen Strich durch die Rechnung zu machen. Diese
wollen nicht aufgeben und werden sich am 27. Oktober bei ihrem
ersten landesweiten Vernetzungstreffen in der Hauptstadt beraten,
wie der Kampf gegen den Neoliberalismus weitergehen soll.
Gefährlich wäre es, das Referendum als vorbildlich einzustufen.
Es gab Betrug vom ersten Tag der Kampagne an. Mit Lügen, Drohungen
und Einschüchterung sind die CAFTA-Befürworter vorgegangen. Dabei
konnten sie auf die volle Unterstützung des Staatsapparates und der
Massenmedien zählen , konstatiert Fernando Francia, Direktor des
alternativen Radio Dignidad. Für die CAFTA-KritikerInnen gab es
außer bei einer handvoll TV-Duells im Staatssender keinen
öffentlichen Raum in den Medien; auch keine kostenlosen Werbespots
wie man das aus Europa kennen mag. Für bezahlte Spots oder massive
Anzeigenschaltung konnte das Geld nicht aufgebracht werden.
Eigentlich ein Armutszeugnis. Und trotzdem stimmte fast die Hälfte
der WählerInnen mit Nein .
An den letzten drei Tagen vor dem Volksentscheid hatte sich das
Weiße Haus in Washington noch einmal massiv eingeschaltet. Die
Massenmedien Costa Ricas machten sich einmal mehr zu
Erfüllungsgehilfen von Parteigängern des US-Präsidenten, welche
drohten: Nachverhandelt werden kann nicht. Wenn CAFTA nicht
gewinnt, wird Costa Rica bestraft . Eine eigens angereiste
Delegation von US-Demokraten widersprach dieser Ansicht, wurde aber
eisern von TV und Tagespresse ignoriert.
Durchgefallen ist das Nein vor allem bei denen, auf die viele
CAFTA-Gegner vor allem gesetzt hatten: Den intellektuellen
Mittelschichten. In San Josés Univiertel San Pedro etwa gewann das
Ja deutlich. Genau wie in den Gegenden mit Industrieparks und
Freihandelszonen, sowie den Arbeiterschlafstädten Cartago und
Heredia, wo die Unternehmer massive Einschüchterungskampagnen
fuhren. Nur in Alajuela konnte sich das Nein durchsetzen. Anders
als bei den Präsidentschaftswahlen färbten sich vor allem die
ärmsten Regionen des Landes rot (sprich das Nein gewann): In
Puntarenas, im armen Süden (Osa-Halbinsel und Golfito), dem
strukturschwachen Norden (San Ramon, La Fortuna) sowie in Guanacaste
stimmte die Mehrheit gegen die Gringos. Als besonders firm erwiesen
sich dabei die Indigenen: In keinem Wahllokal auf Indio-Gebiet
bekamen die CAFTA-Befürworter auch nur einen Fuß auf den Boden.
KOLUMBIEN
Straffreiheit für Chiquita-Manager
(Lima, 3. Oktober 2007, na).- Der US-amerikanische Bananenproduzent
Chiquita Brands räumte im vergangenen März ein, zwischen 1997 und
2004 1,7 Mio. US-Dollar an die paramilitärische Organisation
Vereinte Selbstverteidigungsgruppen Kolumbiens AUC (Autodefensas
Unidas de Colombia) gezahlt zu haben. Im Austausch dafür
verpflichteten sich die Paramilitärs zum Schutz der Angestellten und
Einrichtungen des Unternehmens. Ein Bundesgericht in den Vereinigten
Staaten bestätigte nun am 18. September, dass Chiquita für dieses
Vorgehen eine Strafe von 25 Mio. US-Dollar zahlen soll. Die Manager
des Unternehmens gingen jedoch straffrei aus. Richter Royce C.
Lamberth akzeptierte zwar den Urteilsspruch, bedauerte aber die
Freisprechung und die Nichtpreisgabe der Identität der zehn in den
Fall verwickelten leitenden Chiquita-Angestellten.
Der kolumbianische Außenminister Fernando Araújo erklärte in einem
Interview mit Radio Caracol, dass die US-amerikanische Justiz vom
formellen Standpunkt aus Parameter anwendet, die unseren Respekt
verdienen. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Öffentlichkeit
nicht bestürzt darauf reagiert, dass in einem so wichtigem Fall
keine Person zu Gefängnis verurteilt wird. Dem zum Trotz hält
Araújo jedoch fest, dass den Chiquita-Managern durchaus in Kolumbien
der Prozess gemacht werden könne es obliege aber der
Staatsanwaltschaft, die formelle Anklage vorzubringen.
ECUADOR
99 Prozent der Erdöleinnahmen gehen an den Staat
(Fortaleza-Buenos Aires, 9. Oktober 2007, adital-púlsar).- Ecuadors
Präsident Rafael Correa hat eine Verfügung unterzeichnet, die
festlegt, dass 99% der Extra-Einnahmen aus dem Verkauf von Erdöl
künftig beim Staat verbleiben und der Rest von einem Prozent bei den
Unternehmen. Bisher teilten sich Staat und Unternehmen diese
Einnahmen gleichmäßig auf.
Der Staatschef sagte: Die Regierung der 'Revolución Ciudadanía'
betrachtet es als unzureichend, dass der ecuadorianische Staat
aufgrund eines Partizipationsvertrages während der vergangenen Jahre
nur die Hälfte von anfallenden Extra-Einkünften erhalten hat.
Deshalb wird das neue Gesetz eine Verteilung, bei der dem Volk von
100 Barrel Erdöl gerade mal zwischen 46 und 48 Barrel bleiben,
ausschließen.
Correa lies zudem verlauten, dass sich sein Minister für Bergbau und
Erdöl, Galo Chiriboga, am 15. Oktober mit den Erdölunternehmen
treffen werde, um eine neue Erdölpolitik im Lande zu verankern. Er
präzisierte in einer Erklärung: Wir beginnen vertraglich
festzulegen, dass das Erdöl dem gesamten ecuadorianischen Volk
gehört. Niemals mehr werden wir den Besitz darüber aus der Hand
geben." Galo Chiriboga erklärte seinerseits, dass die neue Maßnahme
dem ecuadorianischen Staat zusätzliche Einnahmen von 70 Millionen
US-Dollar monatlich bescheren werde.
Generalstaatsanwalt Xavier Garaicoa wies darauf hin, dass die in
Ecuador ansässigen ausländischen Erdölunternehmen dem
ecuadorianischen Staat bis heute die Hälfte ihrer Extra-Einnahmen
aufgrund des Preisanstiegs für Rohöl schuldeten, wie es noch die
alten Verträge aus dem Jahr 2006 bestimmten. Er erwähnte, dass sich
unter den 18 säumigen Erdölgesellschaften auch das nordamerikanische
Unternehmen City Oriente befände, das Schulden in einer Höhe von 30
Milliarden Dollar zu zahlen habe.
Die Schulden begannen sich aufzusummieren, als die ecuadorianische
Regierung 2006 festlegte, dass die Aufteilung von zusätzlichen
Gewinnen aus dem Verkauf von Rohöl zu gleichen Teilen zwischen dem
Staat und den transnationalen Erdölunternehmen erfolgen müsse, also
noch bevor Rafael Correa die 99%-Regelung einführte.
Über die kürzlich getroffene Maßnahme sagte Garaicoa: "Das Erdöl
gehört dem Staat (...) und jeder Vertrag basiert auf einer gerechten
Verteilung, aber in diesem Fall müssen die Preisschwankungen dem
Eigentümer der Ressource zu Gute kommen."
ARGENTINIEN
Lebenslänglich für Folterpriester
(Montevideo. 10. Oktober 2007, ecupress-púlsar-poonal).- Am 9.
Oktober verurteilte das Bundesgericht in der argentinischen Stadt La
Plata den deutschstämmigen Pfarrer Christian von Wernich wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen eines Genozids
während der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983) zu einer
lebenslänglichen Haftstrafe. Dem ehemaligen Kaplan der Polizei der
Provinz Buenos Aires wurde die Beteiligung an sieben Morden, 31
Fällen von Folter und 42 Entführungen vorgeworfen. Die
Beweisgrundlage des Urteils wird am 1. November bekannt gegeben.
Mehr als 70 Zeugen sagten bei dem Prozess aus, viele von ihnen sind
Überlebende der Gefangenenlager. Sie berichteten, dass von Wernich
nie geistlichen Beistand geleistet habe. Im Gegenteil: Er habe sie
nach den Folterungen besucht, sie zu einem Geständnis und zur
Zusammenarbeit aufgefordert und ihnen erklärt, dass erst dann die
Folter eingestellt werde.
Das Gerichtsurteil wurde von einer großen Menschenmenge gefeiert, zu
der vor allem die Mütter der Plaza de Mayo und Angehörige der Opfer
des Völkermords zählten. Sie hatten sich vor dem Gericht versammelt
und warteten auf diesen historischen Moment , den sie laut
Menschenrechtsaktivisten nicht geglaubt hätten erleben zu dürfen .
Das Episkopat der katholischen Kirche in Argentinien veröffentlichte
eine kurze Erklärung, in der Kummer und Bestürzung über die
Verbrechen geäußert wurden, die von Wernich vom Gericht zur Last
gelegt wurden.
Der Analyst Washington Uranga schrieb in der Tageszeitung Página 12,
dass die lebenslange Haft für von Wernich von der Gesellschaft nur
schwer als Strafe gegen einen einzelnen Diener Gottes auslegt werden
kann, indem behauptet wird, der frühere Polizeikaplan von Buenos
Aires habe vollkommen isoliert gehandelt und keiner seiner
Vorgesetzten habe etwas von seinen Aktionen gewusst. Es wäre aber
trotzdem nicht gerechtfertigt, in das Urteil die ganze Institution
Kirche einzubeziehen, der auch Opfer des repressiven Pfarrers, der
Polizei und des Militärs angehörig sind.
Mit diesen Worten beschreibt Uranga deutlich die heikle Situation,
in der sich die katholische Kirche durch dieses Urteil befindet. Der
Journalist ergänzt: Durch den Prozess konnte die Wahrheit an die
Öffentlichkeit gelangen und die unbestreitbare Verantwortung der
argentinischen katholischen Kirche für die Menschenrechtsverbrechen
bewiesen werden. Mariano de Vedia bemerkte in der Zeitung La
Nación, dass die kurze Erklärung des Episkopats von vielen mit
Verärgerung aufgenommen wurde, die eine heftigere Verurteilung der
Kirche mit harten Worten und ohne Beschwichtigungen für die Vergehen
von Wernichs erwartet hätten.
ARGENTINIEN
Kirche auf der Anklagebank
Von Andrés Gaudin
(Buenos Aires, 3. Oktober 2007, na-poonal).- Der Prozess gegen den
ehemaligen Militärkaplan Christian von Wernich, der verschiedener
Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der letzten
argentinischen Diktatur (1976-83) für schuldig befunden und zu
lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat sich nun zu einem
Untersuchungsverfahren gegen die gesamte katholische Kirche
entwickelt: Die gesamte - damalige und heutige - oberste
Führungsriege der Institution in Argentinien soll möglicherweise an
Ermordungen, Folterungen, Kinderhandel und dem Verschwindenlassen
von Menschen beteiligt gewesen sein. Die Verdachtsmomente reichen
bis hin zum verstorbenen Papst Johannes Paul II.
Zu den Zeugen der Anklage zählen die Bischöfe der Diözesen von
Neuquén und Quilmes, zahlreiche Priester, der Theologe Rubén Dri
sowie Adolfo Pérez Esquivel, Träger des Friedensnobelpreises von
1980. Angesichts der schweren Anschuldigungen hüllt sich die Spitze
der katholischen Kirche Argentiniens in Schweigen, und die
spärlichen Kommentare, die aus dem Umfeld der Kirchenführung zu
hören waren, bekundeten diskret ihre Komplizenschaft mit dem
Ex-Kaplan.
Von Wernich wurde im Dezember 2005 vor Gericht gestellt, nachdem man
ihn verschiedener Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt
hatte. Die Hauptverhandlung, im Zuge derer mehr als 200 Zeugen
gehört wurden, begann jedoch erst am 5. Juli 2007. Das Ergebnis: von
Wernich konnte die unmittelbare Beteiligung an sieben Mordfällen, 42
Entführungen bzw. dem Verschwindenlassen von Menschen sowie
Folterungen in 31 Fällen nachgewiesen werden.
Als Polizeiinspektor der Provinz Buenos Aires fungierte von Wernich
als offizieller Beichtvater der Polizei; wie Hunderte von Aussagen
ehemaliger Gefangener und Ex-Polizisten belegen, nahm der Priester
jedoch auch an Verhören und Folterungen von Entführten teil.
Außerdem gehörte er laut Zeugenaussagen einem Erschießungskommando
an, das die Ermordung von sieben Studenten der Universität vornahm.
Ich habe die Rolle der Kirche als Institution, insbesondere die
Rolle, die die Führungsriege gespielt hat, immer in Frage gestellt
und tue dies auch heute noch, denn sie hat sich angesichts der
Ereignisse nicht auf die richtige Seite, das heißt, auf die Seite
der Gepeinigten, gestellt , erklärte vor Gericht der Salesianer
Rubén Capitanio, einer der Priester, die gegen den Ex-Kaplan
ausgesagt hatten. "Der Fall von Wernich ist mehr als symbolisch,
denn er hat die Seite der Peiniger sogar noch unterstützt.
Am 5. September kam ein Dokument des Bistums Neuquén im Süden des
Landes an die Öffentlichkeit, in dem die Haltung der Kirch
angeprangert wird. Schweigen, zuviel Schweigen, mangelnde
öffentliche Unterstützung der Familien, die nach dem Verbleib ihrer
Angehörigen fragten, sich taub stellen angesichts der Forderung nach
Gerechtigkeit all das hat dazu geführt, dass man uns als Komplizen
der Diktatoren des Todes betrachtet hat, wo wir doch Apostel des
Lebens sein sollten.
Die Unterstützung, die von Wernich von der katholischen Kirche
erhielt, reichte weit über die Diktatur hinaus und weit in die
Demokratie hinein: Im Jahr 1996, als die Vorwürfe gegen den
Ex-Kaplan lauter wurden, verschaffte die Kirche ihm eine neue
Identität als Christian González und übertrug ihm die Obhut einer
kleinen touristischen Gemeinde in Chile. Hier, im etwa 100 km
südlich von Santiago gelegenen Quisco, lebte von Wernich unentdeckt,
bis die argentinische Justiz einen internationalen Haftbefehl gegen
ihn präsentierte.
Die Kirche ist das Opfer einer üblen Verfolgungsjagd , wetterte
Jorge Bergoglio, Kardinal von Buenos Aires, als im vergangenen Juni
der Termin für den Prozessbeginn gegen Von Wernich bekannt wurde.
Auch Bischof Andrés Stanovnik, von der im Norden gelegenen Diözese
Chaco, unternahm einen schüchternen Anlauf zur Verteidigung Von
Wernichs: Ich gedenke nicht den Stab über einen meiner Brüder zu
brechen , erklärte er, und ich warne vor einem vorschnellen Urteil.
Von Wernich wurde lediglich angeklagt, nicht verurteilt. Aufgrund
der Zeugenaussagen, die im Verfahren gegen von Wernich gesammelt
wurden, sitzen nun neben anderen auch die Jesuiten Bergoglio und
Stanovnik auf der Anklagebank.
Mona Moncalvillo, Journalistin und Leiterin des staatlichen Senders
Radio Nacional, ist die Schwester eines der sieben ermordeten
Studenten. Wie sie dem Gericht erzählte, hatte von Wernich von ihrer
Familie eine beträchtliche Summe Geld gefordert, angeblich, um den
jungen Mann außer Landes zu bringen und so sein Leben zu retten.
Bergoglio wusste über alles Bescheid. Die Jesuiten waren bestens
darüber unterrichtet, was in Argentinien vor sich ging.
Estela de la Cuadra ist die Schwester einer der während der Diktatur
Verschwundenen. Ihre Nichte wurde in Gefangenschaft geboren und in
die Familie eines Polizisten gegeben. Von Wernich war es, der das
Baby meiner Schwester Elena an die Familie eines Militärs weitergab.
Der heutige Kardinal Bergoglio wusste genau Bescheid, denn meine
anderen Geschwister, die nach Europa ins Exil gegangen waren, hatten
zu dem Generaloberen der Jesuiten Pedro Arrupe Kontakt aufgenommen,
und dieser informierte Bergoglio darüber, wie sehr meine Familie
unter dem Geschehenen litt.
Im Zuge seiner gerichtlichen Aussage prangerte Pérez Esquivel,
aktiver Katholik und Gründer der Menschenrechtsorganisation Servicio
de Paz y Justicia (SERPAJ), vehement die Komplizenschaft der
Kirchenoberhäupter mit der Diktatur an. Wir haben die Führung der
Kirche gebeten, uns bei der Suche nach den Verschwundenen zu helfen,
doch wir bekamen nie eine Antwort. Auch auf die humanitäre
Unterstützung von Papst Johannes Paul II. warteten wir vergeblich.
Nicht nur der damalige Erzbischof, Monsignor Juan Carlos Aramburu,
habe sich in Schweigen gehüllt; auch Pabst Johannes Paul II sei ein
Komplize der Diktatur gewesen, so Pérez Esquivel. Dreimal haben wir
einen Bericht über 84 Fälle verschwundener Kinder erstellt und ihm
persönlich in die Hand gedrückt, doch die einzige Antwort des
Papstes lautete: "'Bevor Sie sich in dieser Angelegenheit an mich
wenden, sollten Sie lieber an die Kinder in den kommunistischen
Ländern denken.'
Auf die Aussage des Friedensnobelpreisträgers folgte die Anhörung
des ehemaligen Priesters und Theologen Rubén Dri, der erklärte: Der
Kardinal, die Bischöfe und der Nuntius wurden von den Militärs zu
gemeinsamen Abendessen eingeladen, sie saßen mit den Mördern an
einem Tisch und teilten das Brot mit ihnen, und nie klagten sie die
schrecklichen Verbrechen an, über die wir alle Bescheid wussten.
Am 10 September bezeugte Luis Stockler, Bischof der Diözese zu
Quilmes, 20 km südlich von Buenos Aires, Entrüstung und Ohnmacht
angesichts der Person Christian Von Wernichs" und ermutigte die
Zeugen, "dass sie von dem Horror berichten". Seine vernichtende
Kritik an der Führungsspitze der katholischen Kirche gipfelte in den
Worten: Schluss mit Institutionen, die schweigen und sich zu
Komplizen der Verbrechen und ihrer Akteure machen!
ARGENTINIEN
Urteil zum Schutz der Toba-Bevölkerung
(Lima, 3. Oktober 2007, na-púlsar).- Der Oberste Gerichtshof wies
die argentinische Regierung sowie die Regierung der im Norden des
Landes gelegenen Provinz Chaco an, die dort lebenden
Toba-Gemeinschaften mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln zu
unterstützen. Zwischen Juli und September sind elf Personen der
indigenen Gemeinschaft an Unterernährung gestorben. Das am 20.
September gefällte Urteil unterstützt die von der Ombudsstelle
geforderten Schutzmaßnahmen für die Tobas. Den indigenen
Gemeinschaften in dieser Region drohe die lautlose,
fortschreitende, systematische und unerbittliche Ausmerzung .
Das Gericht führte diese Situation auf die unterlassene
Hilfeleistung der Provinz- und Bundesregierung, die den
Gemeinschaften nur minimalste humanitäre und soziale Hilfe bieten ,
zurück. Das Urteil stützt sich auf die vom Obersten Gerichtshof
verfolgte Politik, Fällen nachzugehen, in denen die kollektiven
Rechte verletzt werden. Es geht um das Recht auf Leben und die
physische Integrität der Personen , argumentierte das höchste
Gericht.
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