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GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER
PRESSEMITTEILUNG
Göttingen, den 15. Dezember 2009
Kurdischer Menschenrechtler und Rechtsanwalt in Syrien festgenommen
In großer Sorge um das Wohlergehen des syrisch-kurdischen
Menschenrechtlers und Rechtsanwaltes Mustafa Ismail, wendet sich die
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) heute an die Außenministerien
der demokratisch regierten Staaten, die Botschaften in Syrien haben. Sie
sollen sich für die sofortige Freilassung des mit großer
Wahrscheinlichkeit am 12. Dezember in der nordsyrischen Stadt Aleppo
festgenommenen Menschenrechtlers einsetzen. Seine Angehörigen hatten den
Nahostreferenten der GfbV, Dr. Kamal Sido, in einer persönlichen E-Mail
am Dienstag wegen seines Verschwindens alarmiert.
Ismail sei bereits am 10. Dezember von der Luftwaffenabteilung des
syrischen Geheimdienstes in der syrisch-kurdischen Stadt Kobane (arab.
Ain al-Aarab) zum Verhör einbestellt worden, heißt es in der E-Mail.
Anschließend sei er aufgefordert worden, in der Zentrale derselben
Sicherheitsbehörde in der nordsyrischen Stadt Aleppo vorstellig zu
werden. Er sei dieser Anweisung gefolgt, jedoch nicht mehr
zurückgekehrt. Wo die syrischen Sicherheitsbehörden den kurdischen
Menschenrechtler jetzt festhalten, ist bisher nicht bekannt.
Schon am 16. November hatte Mustafa Ismail die GfbV darüber informiert,
dass der Staatssicherheitsdienst ihn zwei Tage zuvor in Aleppo verhört
habe. Dies war für ihn nach dem 13. März und dem 3. Oktober das dritte
Verhör innerhalb eines Jahres. Jedes Mal sei ihm vorgeworfen worden, er
habe sich öffentlich zur Lage der Kurden in Syrien geäußert. Er sei aber
weder gefoltert noch schlecht behandelt worden.
Ismail lebt und arbeitet in der 440 Kilometer von Damaskus entfernten
Stadt Ain al-Arab im Norden Syriens. Als Rechtsanwalt vertritt er viele
Kurden und Araber, die wegen ihrer politisch-oppositionellen Tätigkeit
inhaftiert sind.
In Syrien werden rund 170 Kurden als politische Gefangene in
Haftanstalten festgehalten. Der GfbV sind die Namen von 147 Gefangenen
bekannt. Die etwa zwei Millionen syrischen Kurden, die in drei Regionen
an der syrisch-türkischen Grenze die Mehrheit der Bevölkerung stellen,
werden bis heute diskriminiert oder unterdrückt. Ihnen werden die
sprachlichen und kulturellen Rechte vorenthalten. 1962 wurde 300.000
Kurden im Zuge der massiven Arabisierungspolitik die syrische
Staatsbürgerschaft aberkannt. Seitdem verlangen internationale
Menschenrechtsorganisationen, unter ihnen auch die GfbV, ihre
Wiedereinbürgerung.
Für Nachfragen ist der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido erreichbar
unter Tel. 0173 67 33 980.
>>>>>>>>>>>>> Für Menschenrechte. Weltweit. <<<<<<<<<<<<<<<
Gesellschaft für bedrohte Völker / Society for Threatened Peoples
P.O. Box 20 24 - D-37010 Göttingen/Germany
Nahostreferat/ Middle East Desk
Dr. Kamal Sido - Tel: +49 (0) 551 49906-18 - Fax: +49 (0) 551 58028
E-Mail: nahost@gfbv.de - www.gfbv.de
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