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Solidaritaet mit Osman Murat Uelke

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BITTE UM PROTEST - BITTE UM WEITERVERBREITING

Liebe FreundInnen,

Osman Murat Ülke, wurde in Pforzheim geboren und folgte mit 15 seinen Eltern in die Türkei.

Der heute 36jährige hatte im September 1995 seine
Kriegsdienstverweigerung erklärt und die Einberufungspapiere öffentlich verbrannt: »Wir wollten den allgegenwärtigen Militarismus mit gewaltfreien Methoden des zivilen Ungehorsams in Frage stellen.« Auf Ülkes Verweigerung reagierten die Behörden mit einem schier endlosen Prozeß- und Inhaftierungsmarathon. Zwei Jahre verbrachte er zwischen 1996 und 1999 bereits in Haft. Die droht ihm nun erneut, obgleich im Januar 2006 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erging, in dem die Richter der türkischen Militärjustiz vorwrfen, »unvereinbar mit dem Strafrecht einer demokratischen Gesellschaft« zu agieren. Ülke sei zum Opfer »einer unendlichen Serie von Verfolgung und Bestrafung geworden, die seine Persönlichkeit unterdrücken und ihn entwürdigen« solle. Dem Pazifisten wurde eine Entschädigung über 10.000 Euro zugesprochen. Die hat er auch erhalten. Dennoch wurde Osman Murat Ülke im Juli 2007 erneut aufgefordert, eine Haftstrafe von 17 Monaten und 15 Tagen anzutreten.

Hierzu Osman Murat Ülke selbst: "Neben dem Appell an das
Ministerkomitee des Europarates haben wir auch hier in der Türkei Beschwerde eingelegt, aber noch keine Antwort erhalten. Und wir versuchen, im Ausland so viel Druck wie m öglich zu erzeugen. Das heißt nicht einfach nur Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch auf der Ebene von Politikern, Abgeordneten, Ministerien. Der Türkei muss gesagt werden, dass dieses Vorgehen sofort aufzuhören hat, weil es eindeutig im Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht."

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum arbeitet im Bereich der länderübergreifenden Flüchtlingssozialarbeit seit einiger Zeit eng mit Osman Murat Ülke zusammen. Auch im Arbeitsfeld "Gerechtigkeit heilt" existiert eine enge Zusammenarbeit mit seiner Anwältin Hülya Ücpinar.

Ich bitte Euch, diese Email weiter zu verbreiten und Euch an den Protestkampagnen gegen die beabsichtigte erneute Inhaftierung von Osman Murat Ülke zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen,

Knut Rauchfuss

Vorformulierte Protest-E-Mails können geschickt werden an:

Präsidentschaftsamt der Türkischen Republik:
Fax +90-312-4271330,
E-mail cumhurbaskanligi@tccb.gov.tr

Botschaft der Republik Türkei (Deutschland) Herr Mehmet Ali Irtemçelik Botschafter Rungestr. 9, 10179 Berlin
Tel: +49(30) 27 58 50
Fax : +49(30) 27 59 09 15
E-mail: turk.em.berlin@t-online.de


Weiterführende Informationen:

http://www.taz.de/index.php?id=digi-
artikel&ressort=sw&dig 07/07/20/a0040&
menu=1
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID3396&IDC=2
http://www.jungewelt.de/2007/07-18/002.php
http://www.connection-ev.de/Tuerkei/uelke.html
http://www.ippnw.de/article/070719_uelke.html
http://www.dfg-vk.de
http://www.graswurzel.net/news/ossi2007.shtml

PRESSEERKLÄRUNG

Rechtsanwältin Hülya Üçpinar

Izmir, den 12. Juli 2007


EIN JUSTIZSKANDAL

Der Fall des Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke


Gegen den Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke wurden mehrere Strafverfahren eröffnet, da er sich weigerte, den Militärdienst anzutreten.

Er wurde mehrmals zu Gefängnisstrafen verurteilt. Aufgrund dessen wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen die Türkei eingereicht. Der EGMR verkündete in seinem Urteil, dass die Türkei gegen das in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelte Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung verstoßen und eine Rechtsverletzung verursacht hat.

Trotz des Urteils vom 24.01.2006 haben die zuständigen
Regierungsvertreter keinen Schritt unternommen, um die Beeinträchtigung von Osman Murat Ülke zu beheben. Im Gegenteil: Derzeit besteht die akute Gefahr seiner erneuten Inhaftierung wegen der früheren Verurteilungen. Am 09.07.2007 wurde eine Vorladung der
Staatsanwaltschaft Ayvalik zugestellt, wonach sich Osman Murat Ülke binnen 10 Tagen wegen einer noch zu verbüßenden Strafe in Höhe von 17 Monaten und 15 Tagen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden habe. Andernfalls werde seine Festnahme angeordnet.

Als seine bevollmächtigte Rechtsanwältin habe ich zu dieser Vorladung Ermittlungen angestellt. Diese ergaben, dass die Vorladung aus den beim Hauptquartier des Militärgerichtes Eskisehir vorliegenden Akten resultiert.

Die Strafe in Höhe von 17 Monaten und 15 Tagen ergäbe sich aus der Strafsumme verschiedener Urteile aus der Vergangenheit. Sie wird nicht durch die bereits von Osman Murat Ülke verbrachte Haftzeit verkürzt.

Mein Mandant wurde erstmalig am 08.11.1996 festgenommen und in mehreren Verfahren wegen "Entfremdung des Volkes vom Militär",
"Befehlsverweigerung", "Fortgesetzten Ungehorsams" und "Desertion" verurteilt, weshalb er insgesamt 701 Tage im Militärgefängnis verbracht hat.

Obwohl er am 09.03.1999 entlassen wurde, droht ihm seine erneute Inhaftierung, da nach wie vor keine rechtliche Neugestaltung vorgenommen wurde und die bisherige Handhabung der
Kriegsdienstverweigerung weiter anhält.

Die durch die Staatsanwaltschaft Ayvalik zugestellte Vorladung zeigt ein weiteres Mal den Ernst der akuten Bedrohung. Die Vorladung bestätigt allerdings auch, dass die durch das EGMR verurteilte türkische Regierung entgegen ihrer Zusicherungen ihrer Verpflichtung aus dem Urteil in keiner Weise nachgekommen ist und daran festhält, in Widerspruch zu dieser Verpflichtung zu verfahren.

Das Urteil des EGMR


Mein Mandant Osman Murat Ülke wandte sich 1997 mit einer Klage wegen der wiederholten Verurteilungen wegen ein und derselben Tat und wegen der Verletzung seiner Gewissensfreiheit an den EGMR. Daraufhin hat der EGMR mit Urteil vom 05.01.2006 unter Zugrundelegung des Klageantrags und der darüber hinaus vergangenen Zeit den Sachverhalt bewertet und ist zu dem am 24.01.2006 verkündeten Urteil gekommen. (Ülke v. Turkey, 39437/98 - Anlage 2)

Im Ergebnis kam der EGMR mit dem am 24.04.2006 rechtskräftig gewordenen Urteil zu dem Ergebnis, dass

  • Osman Murat Ülke aufgrund der mehrfachen Verurteilung und weiter drohenden Verurteilungen, die aus seiner Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung resultieren, einem "zivilen Tod" ausgesetzt ist, was sein Leben im Gesamten beeinträchtigt;
  • diese Behandlung die intellektuelle Persönlichkeit des Antragstellers unterdrückt um Gefühle von Angst, Schmerzen und Verwundbarkeit in ihm auszulösen, ihn zu demütigen und zu entwürdigen und seinen Widerstand und Willen zu brechen;
  • die zahlreichen sich aus seiner Überzeugung ergebenden Anklagen, die sich daraus ergebenden summierenden Effekte der Verurteilungen und der ständige Wechsel von Anklagen und Zeiten der Inhaftierung, in Verbindung mit der Möglichkeit einer lebenslangen Strafverfolgung zu unterliegen, im Missverhältnis zu dem Ziel stehen, die Ableistung seines Militärdienstes sicherzustellen;

Das Gericht betonte zugleich, dass diese Herangehensweise nicht mit den strafrechtlichen Bestimmungen einer demokratischen Gesellschaft zu vereinbaren ist.

Das Gericht befand ferner, dass diese Handhabung eine fortwährende Rechtsverletzung meines Mandanten gemäß Art. 3 der der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

Die Entwicklungen beim Ministerkomitee des Europarates


Nachdem das Urteil des EGMR rechtskräftig geworden war, übernahm das Ministerkomitee des Europarates den Fall, um die Umsetzung zu beobachten. Dazu tagte das Ministerkomitee bisher vier Mal.

In der Sitzung vom 05.12.2006 fragte das Komitee die türkische Regierung an, welche Art der Vorkehrungen sie gegen die weitergehende Rechtsverletzung des Klägers (und hinsichtlich der allgemeinen Handhabung bezüglich der Kriegsdienstverweigerung) unternommen habe.

Die Sitzung vom 14.02.2007 hatte die Löschung des
Strafregistereintrages (urgent quashing of the applicant´s criminal conviction) zum Inhalt. Hierbei erging seitens des Komitees eine Rüge an die verantwortlichen Vertreter der Türkei, weil bisher keinerlei Vorkehrungen zur Behebung der Rechtsverletzungen vorgenommen wurde. Ferner wurde gerügt, dass der Kläger aus diesem Grunde weiterhin einer fortwährenden Strafverfolgung ausgesetzt ist.

In der Sitzung vom 04.04.2007 wurde wiederum mit Bedauern festgestellt, dass weder Vorkehrungen hinsichtlich des Einzelfalls sowie hinsichtlich der allgemein zu treffenden Maßnahmen unternommen wurden, noch Auskunft diesbezüglich erteilt wurde. Daraufhin nahm das Komitee zu Protokoll, dass in der nächsten Sitzung die Beratung hinsichtlich einer Vorbeugungsmaßnahme (tedbir karari) besprochen würde.

Zum Treffen des Ministerkomitees am 6. Juni 2007 erklärte die türkische Regierung, dass ein Gesetzentwurf in Vorbereitung sei, der die wiederholte Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern aus
Gewissensgründen verhindere und dass dieses Gesetz auch "allen mit der Beeinträchtigung des Antragstellers verbundenen negativen Konsequenzen abhelfen" werde.

Laut der dem Komitee vorliegenden Auskunft soll dieser vermeintliche Gesetzentwurf Folgendes regeln:

  • Personen, die aufgrund ihres Gewissens oder ihres Glaubens den Militärdienst verweigern, würden nicht einer wiederholten und unaufhörlichen Strafverfolgung unterliegen und würden somit nicht wegen fortgesetzten Ungehorsams wiederholt verurteilt werden.
  • Jegliche Beeinträchtigungen des Antragstellers Osman Murat Ülke würden beseitigt. (Anlage 3)

Vorliegend handelt es sich um einen Justizskandal


Die Vorladung meines Mandanten, die auf den bislang geltenden Rechtsgrundlagen zu seiner "Festnahme" führt, bringt die Realität des so genannten "zivilen Todes" noch einmal vor Augen und ist ein erheblicher Rückschritt: mithin ein Justizskandal.

Die türkische Regierung hält sich nicht an die auch in ihrer Verfassung zugrunde gelegte und durch internationale Verträge erklärte Verpflichtung.

In Artikel 90 des türkischen Grundgesetzes heißt es: "Die
verfahrensgemäß in Kraft gesetzten völkerrechtlichen Verträge haben Gesetzeskraft. Gegen sie kann das Verfassungsgericht mit der Behauptung der Verfassungswidrigkeit nicht angerufen werden."

Die Türkische Republik trat im Jahre 1954 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bei. 1987 wurde das individuelle Klagerecht türkischer Staatsbürger bei der Europäischen
Menschenrechtskommission und 1989 die Befugnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Rechtsprechung akzeptiert.

Somit ist die türkische Regierung nach ihrer eigenen Verfassung, nach der EMRK und ihrer dazu abgegebenen Erklärung an den Europarat gebunden und verpflichtet, dem am 24.01.2006 verkündeten Urteil Folge zu leisten.

Dies umfasst nicht allein die Zahlung des Schadensersatzes, sondern auch die Beseitigung der verursachten Beeinträchtigungen. Falls diese Beeinträchtigungen auf gesetzlichen Regelungen beruhen, müssen sie durch eine Neuregelung des Gesetzes beseitigt werden.

Die Regierung hat gegenwärtig weder der fortlaufenden Beeinträchtigung meines Mandanten abgeholfen, noch die Beeinträchtigung der übrigen Kriegsdienstverweigerer beseitigt. Des Weiteren wurde bisher kein Schritt zur Beseitigung der Diskriminierungen unternommen.

Das Verhalten der türkischen Regierung ist nicht aufrichtig

Die Regierung verspricht dem Europarat einerseits, dass sie das EGMRUrteil befolgen, die Beeinträchtigungen der Kriegsdienstverweigerer sowie insbesondere Osman Murat Ülkes aufheben durch gesetzliche Neuregelungen weitere Beeinträchtigungen verhindern werde.

Andererseits werden Schritte in die Wege geleitet, meinen Mandanten zu inhaftieren.

Die rechtliche Situation von Osman Murat Ülke muss mit sofortiger Wirkung korrigiert werden.

Aufgrund der auf Osman Murat Ülke gerichteten Bedrohung haben wir, seine bevollmächtigten RechtsanwältInnen, gestern die unten aufgeführten Anträge an das Ministerkomitee des Europarates gestellt. (Anlage 4)

Außerdem haben wir das Schreiben aus gegebenem Anlass an die Militärstaatsanwaltschaft des Militärgerichts Eskisehir, die Staatsanwaltschaft Ayvalik, das Auswärtige Amt sowie den Generalstab zur Kenntnisnahme weitergeleitet. (Anlage 5)

Alle gegen unseren Mandanten bestehenden Vollstreckungsmaßnahmen müssen unter Zugrundelegung des EGMR-Urteils mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Dazu müssen alle erdenklich geeigneten Schritte unternommen werden.

Die Eintragungen im Strafregister unseres Mandanten müssen, wie in der Sitzung vom 14.02.2007 vorgesehen, gelöscht werden, so dass er legalisiert wird.

Osman Murat Ülke müssen die vollständigen Bürgerrechte eingeräumt bzw. erneut angeordnet werden.

Rechtsanwältin Hülya Üçpinar:

Presseerklärung vom 12.7.2007

zum Fall des Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke

26.07.07    Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
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