Nadeshda
Forum: cl.regionen.nahost
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>

FW: ILISU DAM - HASANKEYF - PLEASE DISTRIBUTE & SIGN A LETTER OF PROTEST TO THE GERMAN MINISTERY FOR DEVELOPMENT

## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet

## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet

From: MESOP [mailto:mesop@online.de]
Sent: Tuesday, February 20, 2007 9:37 PM
Subject: ILISU DAM - HASANKEYF - PLEASE DISTRIBUTE & SIGN A LETTER OF PROTEST TO THE GERMAN MINISTERY FOR DEVELOPMENT
Importance: High

MESOP SPECIAL

SAVE HASANKEYF

PLEASE DISTRIBUTE & SIGN THE PROTEST LETTER TO THE GERMAN

MINISTERY FOR DEVELOPMENT

An die
Bundesentwicklungsministerin Frau Heidemarie Wieczorek-Zeul Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Stresemannstraße 94

10963 Berlin

Im Februar 2007

Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,

mit Bestürzung haben wir erfahren, daß Ihr Haus im Dezember 2006 einer Grundsatzzusage für eine Hermesbürgschaft für den Ilisu-Staudamm in der Südosttürkei zugestimmt hat.

Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar.

Wiederholt haben Sie sich zu den Empfehlungen der Weltstaudammkommission bekannt und sich im Rahmen des Dams and Development Project für deren Umsetzung eingesetzt.

Diese Empfehlungen sehen u.a. die Gewinnung öffentlicher Akzeptanz, die umfassende Bewertung aller Optionen, den Erhalt von Flüssen und Lebensgrundlagen, die Anerkennung von Ansprüchen und die Teilung des Nutzens sowie die gemeinsame Nutzung von Flüssen zur Förderung von Frieden, Entwicklung und Sicherheit vor.

Für den Ilisu-Staudamm trifft keines dieser Kriterien zu. Ihre Zustimmung zur Grundsatzzusage läßt Ihr Bekenntnis zur WCD daher als Farce erscheinen, das Sie wirtschaftlichen Interessen zu opfern bereit sind.

Darüber hinaus mißachten Sie mit Ihrer Entscheidung auch das Statement on export credits and hydro-power projects der OECD, in dem die Anwendung aller safeguard policies der Weltbank bei der Vergabe von
Exportkreditgarantien als Standardverfahren beschlossen wurde. Selbst die Konformität mit den schwächer formulierten Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits können Sie nur gewährleisten, indem Sie sich auf die in Abs. 12.3 eingeräumte Möglichkeit berufen, von internationalen Standards abzuweichen. Dieses Verfahren bei einem derart kontrovers diskutierten Projekt wie Ilisu anzuwenden, das direkte Auswirkungen auf mindestens 55.000 Menschen haben wird, diskreditiert den gesamten Prozeß, mit dem die Common Approaches entwickelt wurden und derzeit überarbeitet werden.1

Besonders erschreckend ist der Umstand, daß Sie die
Entscheidungsgrundlage für die Grundsatzzusage geheim halten. Da die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Umsiedlungsplan trotz Nachbesserungen auch nach Einschätzung von Euler Hermes und den für die Bürgschaft zuständigen Ministerien noch immer gravierende Defizite aufwiesen, wurden mit der türkischen Regierung im Oktober 2006 zusätzliche Auflagen ausgehandelt, die das Ilisu-Projekt vorgeblich mit internationalen Standards in Einklang bringen sollen.

Diese müssen als Ergänzungen zu den bisher vorliegenden Projektdokumenten verstanden werden. Während die Bundesregierung bisher stets die vorbildliche Transparenz bei der Projektprüfung betont hat, sollen die Auflagen jedoch erst nach der endgültigen Entscheidung 1 Mangelnde Partizipation und eine unvollständige Umweltverträglichkeitsprüfung sind nur zwei Beispiele, in denen Weltbankstandards nicht eingehalten werden (s.u.). veröffentlicht werden. Dies stellt einen gravierenden Vertrauensbruch gegenüber den zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland und der Türkei und eine tiefe Mißachtung der betroffenen Bevölkerung dar. Zudem steht dieses Verfahren im Widerspruch zu Weltbankstandards und den Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits, die die Veröffentlichung der
Umweltinformationen 30 Tage vor der Entscheidung vorsehen. Diese Bestimmung mit Veröffentlichung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unabhängig von deren Qualität als erfüllt zu betrachten, führt diese Vorschriften ad absurdum.

Wir fordern Sie daher dringend auf, die Auflagen umgehend zu veröffentlichen.

Im Laufe der vergangenen zwei Jahre haben zahlreiche Organisationen Sie wiederholt auf die eklatanten Mängel des Projekts aufmerksam gemacht und detailliert zahlreiche Verstöße gegen Weltbankstandards aufgelistet. Dabei haben wir und türkische

Nichtregierungsorganisationen Sie insbesondere auch auf die mangelnde Bereitschaft der türkischen Regierung hingewiesen, internationale Standards vor Ort tatsächlich umzusetzen.

Auch die EU bestätigt in ihrem Türkei-Fortschrittsbericht vom 8.11.2006 die mangelnde Umsetzung entsprechender Gesetze. Dennoch wollen Sie sich darauf verlassen, daß die türkische Regierung die im Oktober vereinbarten Auflagen umsetzen wird, und sind bereit, eine endgültige Bürgschaft zu erteilen, bevor die türkische Seite bewiesen hat, daß sie dieses Mal internationale Standards auch in der Praxis einhalten wird. Dieses Vorgehen halten wir in keiner Weise für gerechtfertigt.

Zudem ist nicht ersichtlich, wie Auflagen das Projekt in Einklang mit internationalen Standards bringen können. Die spärlichen öffentlich zugänglichen Informationen
(http://www.agaportal.de/pages/portal/presse/pms/2006-12-05_ilisu.htm) sind nicht geeignet, entsprechende Bedenken zu zerstreuen.

• Angeblich sollen Maßnahmen wie Einkommenssicherung, die Übertragung gleichwertigen Landes, der Bau neuer Dörfer u. ä. sicherstellen, daß die Lebensgrundlagen der Umsiedlungsopfer erhalten oder verbessert werden. Alle vorgesehenen Pläne und Maßnahmen sollen sich an den international anerkannten Vorgaben der Weltbank orientieren. Die Weltbank-Richtlinie über unfreiwillige Umsiedlung (OP 4.12) legt jedoch klar fest, daß die Betroffenen über ihre Optionen und Rechte informiert werden müssen, zu verschiedenen Umsiedlungsalternativen konsultiert werden müssen und dass sie die Wahl zwischen machbaren Alternativen erhalten müssen.

Dies ist im Falle des Ilisu-Staudamms nicht geschehen. Zudem fehlen landwirtschaftlich geeignetes Land, das für die Umzusiedelnden annehmbar ist (2), sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einkommen. Nach unserem Kenntnisstand erfordern die Auflagen nicht, daß der betroffenen Bevölkerung auf ihre Realisierbarkeit geprüfte Alternativen bezüglich Ersatzland und neuen Einkommensmöglichkeiten vorgelegt werden und sie ernsthaft darüber konsultiert wird, bevor eine endgültige Bürgschaftsentscheidung fällt. Damit ist ein zentrales Weltbankkriterium nicht erfüllt.

• Eine Partizipation der Bevölkerung ist nach wie vor nicht gegeben. Selbst die gewählten Vertreter der umliegenden Gemeinden sind nicht in die Planungen einbezogen.

Ein Brief der lokalen Initiative zur Rettung von Hasankeyf an Ministerpräsident Erdogan ist nach einem halben Jahr noch immer unbeantwortet.

Auch die Bundesregierung teilt die Einschätzung, daß es in der Türkei weiterhin erhebliche Defizite im Menschenrechtsbereich gibt und keine Meinungsfreiheit herrscht. Unter diesen Umständen ist eine partizipative Projektplanung – eine zentrale Vorschrift internationaler Standards – nicht möglich.

• Ein neues Gesetz soll die Möglichkeit schaffen, einzelne Monumente in einen Kulturpark zu verlegen. Tatsächlich wird mit dem neuen Gesetz der Kulturgüterschutz ausgehebelt, indem die Wasserbehörde die letztgültige Entscheidungsbefugnis erhält, ob ein Kulturgut überflutet oder verlegt wird oder ein Staudammprojekt nicht realisiert wird. Während nach der bisherigen Rechtsprechung eine Abteilung der Kulturbehörde den Denkmalschutz aufheben musste, soll nun der Bock zum Gärtner gemacht werden.

Wir sind zutiefst empört, daß Ihr Haus sich des Kulturgüterschutzes auf diese Weise entledigt. Dies ist besonders gravierend im Lichte des internationalen archäologischen Werts von Hasankeyf und seiner regionalen Bedeutung nicht nur für die kurdische Bevölkerung. Hinzu kommt, daß eine Vielzahl kulturhistorisch bedeutsamer Stätten außerhalb Hasankeyfs unerforscht den Fluten geopfert wird.

• Es sollen weitere Studien über die ökologischen Auswirkungen und mögliche Ausgleichsmaßnahmen erstellt werden. Allerdings müssen diese Studien nach unseren Informationen nicht vor der endgültigen Bürgschaftsentscheidung vorliegen, sondern lediglich ein Plan, wie sie erstellt werden sollen. Dies bedeutet, daß die Bundesregierung erwägt, eine Bürgschaft ohne Vorliegen einer vollständigen
Umweltverträglichkeitsprüfung zu gewähren. Dieses Vorgehen halten wir für vollkommen unakzeptabel.

• Insbesondere sind wir bestürzt, daß eine Bürgschaft erteilt werden soll, ohne daß die grenzüberschreitenden kumulativen Auswirkungen untersucht wurden, obwohl das Wasserthema in der Region ein enormes Konfliktpotenzial besitzt. Die Bundesregierung betont, daß die türkische Regierung den Nachbarländern Konsultationen angeboten habe. Um zu verhindern, daß die Bundesregierung sich am Bruch von Völkerrecht mitschuldig macht, muß jedoch vor einer endgültigen Entscheidung unabhängig geprüft werden, daß diese Konsultationen tatsächlich in guter Absicht geführt wurden und den Bedenken der Nachbarstaaten Rechnung getragen wird.

• In der Türkei sind mehrere Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit dem Ilisu- Staudamm anhängig. Diese wenden sich gegen das neue Gesetz zur Aufhebung des Denkmalschutzes für von Staudämmen bedrohte Kulturgüter, gegen das Gesetz zur Enteignung des für die Verlegung von Hasankeyf benötigten Landes sowie gegen das Planungsverfahren für den IlisuStaudamm insgesamt. Eine Ablehnung letzterer Klage, die die Rechtmäßigkeit der Auftragsvergabe für Ilisu grundsätzlich in Frage stellt, wurde erst Anfang Februar von der Berufungsinstanz aufgehoben, so dass das Verfahren weiter offen ist. Wir erwarten von der
Bundesregierung, daß sie sich auch unter Auflagen nicht an einem Projekt beteiligt, dessen Vereinbarkeit mit den nationalen Gesetzen juristisch ungeklärt ist.

Die bisherige Erfahrung mit den türkischen Behörden läßt vorhersehen, daß es im Projektverlauf nicht zu einer reibungslosen Erfüllung der Auflagen kommen wird. Ihr Haus wird jedoch keine ausreichenden
Einflussmöglichkeiten auf das Projekt mehr haben, sobald die Bürgschaft endgültig erteilt ist. Im Anfangsstadium des Projekts mögen Bestimmungen des Kreditvertrags, die einen Auszahlungsstopp bei Nichterfüllung der Auflagen vorsehen, noch eine gewisse Handhabe bieten. Insbesondere die deutschen Lieferungen stehen jedoch zu Beginn des Projekts, auch die anderen europäischen Lieferungen bilden nicht den Abschluß des Projekts.

Wenn sich dann herausstellt, daß die Umsiedlung nicht zur
Wiederherstellung der Einkommen führt, die archäologischen Rettungsarbeiten nicht laut Plan erfolgen, die ökologischen Ausgleichsmaßnehmen nicht ausreichen, um den Verlust an Artenvielfalt zu kompensieren oder den Bedenken der Nachbarstaaten doch nicht Rechnung getragen wird – von einer Nutzung des Staudamms als machtpolitisches Instrument ganz zu schweigen -, muß das BMZ tatenlos zusehen und wird für diese Probleme verantwortlich gemacht werden.

Durch seine Zustimmung zur Grundsatzzusage hat das BMZ seine Glaubwürdigkeit bezüglich Armutsbekämpfung, nachhaltige Energieplanung und WCD verspielt und im interministeriellen Ausschuß keine entwicklungspolitischen Positionen vertreten. Damit wird das BMZ seinem Grundauftrag nicht gerecht.

Das BMZ kann seine Glaubwürdigkeit nur zurückgewinnen, wenn es sich nun aktiv gegen eine tatsächliche Bürgschaft einsetzt. Wir erinnern daran, daß im Fall des Maheshwar- Staudammes auch bereits eine Grundsatzzusage erteilt worden war, die letztendliche Bürgschaft jedoch auch durch Aktivitäten Ihres Hauses nicht erteilt wurde.

Wir fordern Sie deshalb eindringlich auf, Ihr Veto gegen eine endgültige Bürgschaftsübernahme einzulegen.

Wir bitten Sie um einen baldigen Gesprächstermin und verbleiben mit freundlichen Grüßen

(2) Die Staatsfarm Ceylanpinar wird aufgrund seiner Entfernung vom IlisuGebiet von vielen Betroffenen als Umsiedlungsort nicht akzeptiert.

Signature
Name
Organisation
Country
22.02.07    Kurdistan Infos <kigb@gmx.de>
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>
Forum: cl.regionen.nahost