|
## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet
## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet
From: MESOP [mailto:mesop@online.de]
Sent: Tuesday, February 20, 2007 9:37 PM
Subject: ILISU DAM - HASANKEYF - PLEASE DISTRIBUTE & SIGN A LETTER OF
PROTEST TO THE GERMAN MINISTERY FOR DEVELOPMENT
Importance: High
MESOP SPECIAL
SAVE HASANKEYF
PLEASE DISTRIBUTE & SIGN THE PROTEST LETTER TO THE GERMAN
MINISTERY FOR DEVELOPMENT
An die
Bundesentwicklungsministerin Frau Heidemarie Wieczorek-Zeul
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Stresemannstraße 94
10963 Berlin
Im Februar 2007
Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,
mit Bestürzung haben wir erfahren, daß Ihr Haus im Dezember 2006 einer
Grundsatzzusage für eine Hermesbürgschaft für den Ilisu-Staudamm in der
Südosttürkei zugestimmt hat.
Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar.
Wiederholt haben Sie sich zu den Empfehlungen der Weltstaudammkommission
bekannt und sich im Rahmen des Dams and Development Project für deren
Umsetzung eingesetzt.
Diese Empfehlungen sehen u.a. die Gewinnung öffentlicher Akzeptanz, die
umfassende Bewertung aller Optionen, den Erhalt von Flüssen und
Lebensgrundlagen, die Anerkennung von Ansprüchen und die Teilung des
Nutzens sowie die gemeinsame Nutzung von Flüssen zur Förderung von
Frieden, Entwicklung und Sicherheit vor.
Für den Ilisu-Staudamm trifft keines dieser Kriterien zu. Ihre Zustimmung
zur Grundsatzzusage läßt Ihr Bekenntnis zur WCD daher als Farce
erscheinen, das Sie wirtschaftlichen Interessen zu opfern bereit sind.
Darüber hinaus mißachten Sie mit Ihrer Entscheidung auch das Statement on
export credits and hydro-power projects der OECD, in dem die Anwendung
aller safeguard policies der Weltbank bei der Vergabe von
Exportkreditgarantien als Standardverfahren beschlossen wurde. Selbst die
Konformität mit den schwächer formulierten Common Approaches on
Environment and Officially Supported Export Credits können Sie nur
gewährleisten, indem Sie sich auf die in Abs. 12.3 eingeräumte
Möglichkeit berufen, von internationalen Standards abzuweichen. Dieses
Verfahren bei einem derart kontrovers diskutierten Projekt wie Ilisu
anzuwenden, das direkte Auswirkungen auf mindestens 55.000 Menschen haben
wird, diskreditiert den gesamten Prozeß, mit dem die Common Approaches
entwickelt wurden und derzeit überarbeitet werden.1
Besonders erschreckend ist der Umstand, daß Sie die
Entscheidungsgrundlage für die Grundsatzzusage geheim halten. Da die
Umweltverträglichkeitsprüfung und der Umsiedlungsplan trotz
Nachbesserungen auch nach Einschätzung von Euler Hermes und den für die
Bürgschaft zuständigen Ministerien noch immer gravierende Defizite
aufwiesen, wurden mit der türkischen Regierung im Oktober 2006
zusätzliche Auflagen ausgehandelt, die das Ilisu-Projekt vorgeblich mit
internationalen Standards in Einklang bringen sollen.
Diese müssen als Ergänzungen zu den bisher vorliegenden Projektdokumenten
verstanden werden. Während die Bundesregierung bisher stets die
vorbildliche Transparenz bei der Projektprüfung betont hat, sollen die
Auflagen jedoch erst nach der endgültigen Entscheidung 1 Mangelnde
Partizipation und eine unvollständige Umweltverträglichkeitsprüfung sind
nur zwei Beispiele, in denen Weltbankstandards nicht eingehalten werden
(s.u.). veröffentlicht werden. Dies stellt einen gravierenden
Vertrauensbruch gegenüber den zivilgesellschaftlichen Organisationen in
Deutschland und der Türkei und eine tiefe Mißachtung der betroffenen
Bevölkerung dar. Zudem steht dieses Verfahren im Widerspruch zu
Weltbankstandards und den Common Approaches on Environment and Officially
Supported Export Credits, die die Veröffentlichung der
Umweltinformationen 30 Tage vor der Entscheidung vorsehen. Diese
Bestimmung mit Veröffentlichung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unabhängig von deren Qualität als erfüllt zu betrachten, führt diese
Vorschriften ad absurdum.
Wir fordern Sie daher dringend auf, die Auflagen umgehend zu
veröffentlichen.
Im Laufe der vergangenen zwei Jahre haben zahlreiche Organisationen Sie
wiederholt auf die eklatanten Mängel des Projekts aufmerksam gemacht und
detailliert zahlreiche Verstöße gegen Weltbankstandards aufgelistet.
Dabei haben wir und türkische
Nichtregierungsorganisationen Sie insbesondere auch auf die mangelnde
Bereitschaft der türkischen Regierung hingewiesen, internationale
Standards vor Ort tatsächlich umzusetzen.
Auch die EU bestätigt in ihrem Türkei-Fortschrittsbericht vom 8.11.2006
die mangelnde Umsetzung entsprechender Gesetze. Dennoch wollen Sie sich
darauf verlassen, daß die türkische Regierung die im Oktober vereinbarten
Auflagen umsetzen wird, und sind bereit, eine endgültige Bürgschaft zu
erteilen, bevor die türkische Seite bewiesen hat, daß sie dieses Mal
internationale Standards auch in der Praxis einhalten wird. Dieses
Vorgehen halten wir in keiner Weise für gerechtfertigt.
Zudem ist nicht ersichtlich, wie Auflagen das Projekt in Einklang mit
internationalen Standards bringen können. Die spärlichen öffentlich
zugänglichen Informationen
(http://www.agaportal.de/pages/portal/presse/pms/2006-12-05_ilisu.htm)
sind nicht geeignet, entsprechende Bedenken zu zerstreuen.
• Angeblich sollen Maßnahmen wie Einkommenssicherung, die Übertragung
gleichwertigen Landes, der Bau neuer Dörfer u. ä. sicherstellen, daß die
Lebensgrundlagen der Umsiedlungsopfer erhalten oder verbessert werden.
Alle vorgesehenen Pläne und Maßnahmen sollen sich an den international
anerkannten Vorgaben der Weltbank orientieren. Die Weltbank-Richtlinie
über unfreiwillige Umsiedlung (OP 4.12) legt jedoch klar fest, daß die
Betroffenen über ihre Optionen und Rechte informiert werden müssen, zu
verschiedenen Umsiedlungsalternativen konsultiert werden müssen und dass
sie die Wahl zwischen machbaren Alternativen erhalten müssen.
Dies ist im Falle des Ilisu-Staudamms nicht geschehen. Zudem fehlen
landwirtschaftlich geeignetes Land, das für die Umzusiedelnden annehmbar
ist (2), sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einkommen. Nach unserem Kenntnisstand
erfordern die Auflagen nicht, daß der betroffenen Bevölkerung auf ihre
Realisierbarkeit geprüfte Alternativen bezüglich Ersatzland und neuen
Einkommensmöglichkeiten vorgelegt werden und sie ernsthaft darüber
konsultiert wird, bevor eine endgültige Bürgschaftsentscheidung fällt.
Damit ist ein zentrales Weltbankkriterium nicht erfüllt.
• Eine Partizipation der Bevölkerung ist nach wie vor nicht gegeben.
Selbst die gewählten Vertreter der umliegenden Gemeinden sind nicht in
die Planungen einbezogen.
Ein Brief der lokalen Initiative zur Rettung von Hasankeyf an
Ministerpräsident Erdogan ist nach einem halben Jahr noch immer
unbeantwortet.
Auch die Bundesregierung teilt die Einschätzung, daß es in der Türkei
weiterhin erhebliche Defizite im Menschenrechtsbereich gibt und keine
Meinungsfreiheit herrscht. Unter diesen Umständen ist eine partizipative
Projektplanung – eine zentrale Vorschrift internationaler Standards –
nicht möglich.
• Ein neues Gesetz soll die Möglichkeit schaffen, einzelne Monumente in
einen Kulturpark zu verlegen. Tatsächlich wird mit dem neuen Gesetz der
Kulturgüterschutz ausgehebelt, indem die Wasserbehörde die letztgültige
Entscheidungsbefugnis erhält, ob ein Kulturgut überflutet oder verlegt
wird oder ein Staudammprojekt nicht realisiert wird. Während nach der
bisherigen Rechtsprechung eine Abteilung der Kulturbehörde den
Denkmalschutz aufheben musste, soll nun der Bock zum Gärtner gemacht
werden.
Wir sind zutiefst empört, daß Ihr Haus sich des Kulturgüterschutzes auf
diese Weise entledigt. Dies ist besonders gravierend im Lichte des
internationalen archäologischen Werts von Hasankeyf und seiner regionalen
Bedeutung nicht nur für die kurdische Bevölkerung. Hinzu kommt, daß eine
Vielzahl kulturhistorisch bedeutsamer Stätten außerhalb Hasankeyfs
unerforscht den Fluten geopfert wird.
• Es sollen weitere Studien über die ökologischen Auswirkungen und
mögliche Ausgleichsmaßnahmen erstellt werden. Allerdings müssen diese
Studien nach unseren Informationen nicht vor der endgültigen
Bürgschaftsentscheidung vorliegen, sondern lediglich ein Plan, wie sie
erstellt werden sollen. Dies bedeutet, daß die Bundesregierung erwägt,
eine Bürgschaft ohne Vorliegen einer vollständigen
Umweltverträglichkeitsprüfung zu gewähren. Dieses Vorgehen halten wir für
vollkommen unakzeptabel.
• Insbesondere sind wir bestürzt, daß eine Bürgschaft erteilt werden
soll, ohne daß die grenzüberschreitenden kumulativen Auswirkungen
untersucht wurden, obwohl das Wasserthema in der Region ein enormes
Konfliktpotenzial besitzt. Die Bundesregierung betont, daß die türkische
Regierung den Nachbarländern Konsultationen angeboten habe. Um zu
verhindern, daß die Bundesregierung sich am Bruch von Völkerrecht
mitschuldig macht, muß jedoch vor einer endgültigen Entscheidung
unabhängig geprüft werden, daß diese Konsultationen tatsächlich in guter
Absicht geführt wurden und den Bedenken der Nachbarstaaten Rechnung
getragen wird.
• In der Türkei sind mehrere Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit dem
Ilisu- Staudamm anhängig. Diese wenden sich gegen das neue Gesetz zur
Aufhebung des Denkmalschutzes für von Staudämmen bedrohte Kulturgüter,
gegen das Gesetz zur Enteignung des für die Verlegung von Hasankeyf
benötigten Landes sowie gegen das Planungsverfahren für den IlisuStaudamm
insgesamt. Eine Ablehnung letzterer Klage, die die
Rechtmäßigkeit der Auftragsvergabe für Ilisu grundsätzlich in Frage
stellt, wurde erst Anfang Februar von der Berufungsinstanz aufgehoben, so
dass das Verfahren weiter offen ist. Wir erwarten von der
Bundesregierung, daß sie sich auch unter Auflagen nicht an einem Projekt
beteiligt, dessen Vereinbarkeit mit den nationalen Gesetzen juristisch
ungeklärt ist.
Die bisherige Erfahrung mit den türkischen Behörden läßt vorhersehen, daß
es im Projektverlauf nicht zu einer reibungslosen Erfüllung der Auflagen
kommen wird. Ihr Haus wird jedoch keine ausreichenden
Einflussmöglichkeiten auf das Projekt mehr haben, sobald die Bürgschaft
endgültig erteilt ist. Im Anfangsstadium des Projekts mögen Bestimmungen
des Kreditvertrags, die einen Auszahlungsstopp bei Nichterfüllung der
Auflagen vorsehen, noch eine gewisse Handhabe bieten. Insbesondere die
deutschen Lieferungen stehen jedoch zu Beginn des Projekts, auch die
anderen europäischen Lieferungen bilden nicht den Abschluß des Projekts.
Wenn sich dann herausstellt, daß die Umsiedlung nicht zur
Wiederherstellung der Einkommen führt, die archäologischen
Rettungsarbeiten nicht laut Plan erfolgen, die ökologischen
Ausgleichsmaßnehmen nicht ausreichen, um den Verlust an Artenvielfalt zu
kompensieren oder den Bedenken der Nachbarstaaten doch nicht Rechnung
getragen wird – von einer Nutzung des Staudamms als machtpolitisches
Instrument ganz zu schweigen -, muß das BMZ tatenlos zusehen und wird für
diese Probleme verantwortlich gemacht werden.
Durch seine Zustimmung zur Grundsatzzusage hat das BMZ seine
Glaubwürdigkeit bezüglich Armutsbekämpfung, nachhaltige Energieplanung
und WCD verspielt und im interministeriellen Ausschuß keine
entwicklungspolitischen Positionen vertreten. Damit wird das BMZ seinem
Grundauftrag nicht gerecht.
Das BMZ kann seine Glaubwürdigkeit nur zurückgewinnen, wenn es sich nun
aktiv gegen eine tatsächliche Bürgschaft einsetzt. Wir erinnern daran,
daß im Fall des Maheshwar- Staudammes auch bereits eine Grundsatzzusage
erteilt worden war, die letztendliche Bürgschaft jedoch auch durch
Aktivitäten Ihres Hauses nicht erteilt wurde.
Wir fordern Sie deshalb eindringlich auf, Ihr Veto gegen eine endgültige
Bürgschaftsübernahme einzulegen.
Wir bitten Sie um einen baldigen Gesprächstermin und verbleiben mit
freundlichen Grüßen
(2) Die Staatsfarm Ceylanpinar wird aufgrund seiner Entfernung vom IlisuGebiet
von vielen Betroffenen als Umsiedlungsort nicht akzeptiert.
- Signature
-
- Name
-
- Organisation
-
- Country
-
|