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Nach Welat auch Ciya, Berfin und Beritan verboten
Nur kurz nachdem der siebenjährigen Welat Dag bei seiner Ankunft am
Flughafen in Istanbul von türkischen Beamten aufgrund seines
kurdischen Namens nach Deutschland zurückgeschickt worden ist, hat
sich in Stuttgart ein ähnlicher Fall ereignet. Die Familie Ay –
deutsche Staatsbürger – wollte mit ihren drei Kindern Ciya, Berfin
und Beritan in die Türkei fliegen. Am Flughafen Stuttgart wurden sie
bei der Ticketkontrolle von Angestellten der Turkish Airways
zurückgewiesen. Als Begründung wurde ihnen nach Angaben des Vaters
Nurettin Ay genannt, sie seien keine türkischen Staatsbürger.
Wie Vater Ay weiterhin gegenüber der Nachrichtenagentur ANF angab,
sei die Familie in den vergangenen Jahren regelmäßig in die Türkei
geflogen: „Jedes Mal wurde zwar nachgefragt, was ‚Ciya’ bedeute,
aber niemals wurde uns die Einreise verweigert.“
Quelle: ANF, 20.06.2008, ISKU
Prozess gegen 16 Öcalan-Anwälte
Gegen 16 Rechtsanwälte des Verteidigerteams Abdullah Öcalans ist ein
Prozess wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“
eingeleitet worden. Von der Staatsanwaltschaft werden zehn Jahre
Haftstrafe gefordert. Als Beweismittel werden in der Anklageschrift
Mitschriften der Verteidigerkonsultationen aufgeführt.
Betroffen sind 16 Anwältinnen und Anwälte, die in den vergangenen
zwei Jahren mit ihrem Mandanten zusammengetroffen sind. Ihnen wird
zur Last gelegt, allgemeine Informationen über Militäroperationen
sowie Protestkundgebungen an Öcalan weitergeleitet sowie umgekehrt
Verlautbarungen Öcalans, die als Werbung für eine terroristische
Organisation oder Anweisungen an dieselbige zu werten seien, an die
Medien weitergegeben zu haben.
Neben der zehnjährigen Haftstrafe werden eine Mandatsenthebung sowie
ein Besuchsverbot bei Öcalan gefordert. Der Prozessbeginn wird in
den kommenden Tagen vor dem Istanbuler Gericht für schwere
Straftaten erwartet.
Quelle: ÖP, 20.06.2008, ISKU
junge Welt, 19.06.2008
»Das Soldatentum ist heilig«
In Istanbul steht die Sängerin Bülent Ersoy wegen
»Wehrkraftzersetzung« vor Gericht
Von Nico Sandfuchs, Ankara
Die Türkei ist um eine Justizposse reicher. Seit Mittwoch steht die
bekannte Sängerin Bülent Ersoy vor Gericht, weil sie die türkischen
Militäroperationen im Nordirak gegen die Guerilla der PKK
(Arbeiterpartei Kurdistans) kritisiert hat. »Wenn ich einen Sohn
hätte, dann würde ich ihn nicht in diesen Krieg schicken, der von
einigen Menschen am Schreibtisch ausgeheckt wird«, hatte Ersoy in
einer Fernsehshow erklärt. Und auch den Märtyrerkult um gefallene
Soldaten stellte die Popdiva während der Sendung in Frage: »Immer
dasselbe Gerede. Die Kinder sterben, Tränen, Trauer, Beerdigungen...
und dann immer diese Klischees«.
Mit ihrer Kritik setzte sich die Künstlerin, die bislang als
unpolitisch galt, deutlich von der übrigen Prominenz des Landes ab,
die zu der militärischen Eskalationspolitik entweder schweigt oder
brav Beifall klatscht. Wegen der mutigen Worte drohen Ersoy nun bis
zu drei Jahre Haft. Grundlage für den Prozeß, der gestern vor dem
12. Strafgericht in Istanbul begonnen hat, bildet der Paragraph 318,
mit dem die »Entfremdung des Volkes von der Armee« geahndet wird.
»Für die türkische Nation ist die Wichtigkeit, die der Armee
»eingeräumt wird, gleichrangig mit dem Wert, den der Prophet
»besitzt«, heißt es in der Anklageschrift. Und weiter: »Das
»Soldatentum und die Gefallenen sind heilig«. Weil Bülent Ersoy
»diese »Werte« beleidigt habe, sei sie nun zu verurteilen, verlangt
»die Staatsanwaltschaft. Verschärfend komme hinzu, daß die Diva ihre
»Kritik zu einem Zeitpunkt geäußert habe, als die türkischen Truppen
»»unter schwierigen winterlichen Bedingungen auf ausländischem Boden
»im Kampf gegen den Terror« standen. Dadurch habe die Sängerin nicht
»nur versucht, die »Moral der Truppe« zu untergraben, sondern auch
»»Propaganda für den Feind« betrieben. Zudem wird in der Anklage der
»Vorwurf erhoben, Ersoy habe sich dafür eingesetzt, »daß die
»Familien ihre Söhne nicht in die Armee schicken (...), weil die
»Soldaten in dem Krieg angeblich einen sinnlosen Tod sterben.«
Der Paragraph 318 gehört zu den beliebtesten Mitteln der türkischen
Staatsanwaltschaften, um Kritiker am Militär mundtot zu machen. In
den vergangenen Jahren sind mehr als 200 Verfahren eingeleitet
worden, die jedoch fast alle mit einem Freispruch endeten. So dürfte
auch im Falle Bülent Ersoy eine Verurteilung eher unwahrscheinlich
sein. Beobachter meinen allerdings, daß eine Haftstrafe auch gar
nicht das Hauptziel ist, das die Staatsanwaltschaften antreibt.
Vielmehr solle eine »Atmosphäre der Angst und Unsicherheit« erzeugt
werden, die andere potentielle Kritiker davon abhalte, an
»Tabuthemen« wie der allgemeinen Wehrpflicht oder der politischen
Rolle des Militärs zu rütteln.
Dies ist bei dem jetzigen Prozeß, der gestern erst einmal auf den
September vertagt wurde, bereits gelungen. Durch die Anklageschrift
ist Bülent Ersoy unverkennbar der Anstrich einer
»Vaterlandsverräterin« verpaßt worden – eine deutliche Warnung an
andere Prominente, die ebenfalls versucht sein könnten, die
Militäroperationen im Nordirak zu kritisieren.
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